Ausgleichsmandate

[Wahlrechtslexikon]

Bundestagswahl 2013: ► Endgültiges Wahlergebnis und Sitzverteilung • Wahlsystem • Übersicht zur Bundestagswahl

Definition

Ausgleichsmandate sind Zusatzmandate, die andere Parteien erhalten, wenn eine Partei Überhangmandate bekommen hat. Ziel ist eine Zusammensetzung des Parlaments, die dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen entspricht. Beim Auftreten von Überhangmandaten kann dies nur erreicht werden durch

  1. die Nichtzuteilung von Überhangmandaten, was in der Regel nicht gewollt ist (Direktmandate als Ergebnis des personalisierenden Elements einer Verhältniswahl sind quasi unantastbar) oder
  2. der Verteilung von Zusatzmandaten (Ausgleichsmandaten).

In einigen Fällen ist die Anzahl der Ausgleichsmandate nach oben begrenzt, um ein übertriebenes Aufblähen der Größe des Parlaments zu verhindern (Teilausgleich).

Begriffsklarstellung

Als Ausgleichsmandate werden hier ausschließlich Mandate angesehen, die nur dann auftreten, wenn auch Überhangmandate entstanden sind.

Gelegentlich findet man diese Bezeichnung auch für die Listenmandaten bei der personalisierten Verhältniswahl, da die Listenmandate die Proporzverzerrung der Direktmandate ausgleichen.

Probleme

Bei der Zuteilung von Ausgleichsmandaten, treten eine Reihe von Problemen auf, die zum Teil unvermeidlich sind, zum Teil aber durch Designfehler in der Ausgleichsmandatsverteilung sind.


von Martin Fehndrich (02.02.2001, letzte Aktualisierung: 19.06.2011)