Hare/Niemeyer |
[Quotenverfahren] |
nach:
Das Verfahren ist ein Quotenverfahren, die Sitze werden in zwei Schritten zugeteilt:
Die Stimmen der Parteien werden durch die Gesamtstimmenzahl aller Parteien (ohne ungültige Stimmen und Enthaltungen) dividiert und mit der Gesamtsitzzahl multipliziert (= Quote). Der abgerundete Teil der Quote wird als Sitzzahl direkt zugeteilt.
Die Restsitze werden in der Reihenfolge der größten Nachkommateile der Quoten den Parteien zugeteilt. Haben mehr Parteien einen gleichen Nachkommateil, als noch Sitze zu vergeben sind, wird in der Praxis beispielsweise gelost (§ 6 Abs. 2 Satz 5 Bundeswahlgesetz [BWahlG]: vom Bundeswahlleiter zu ziehendes Los) oder in Reihenfolge der Stärke der Parteien zugeteilt (Wahl der Duma).
Dabei kann die Restsitzverteilung so angepasst werden, dass eine Partei mit (mehr als) der Hälfte aller Stimmen einen Restsitz immer dann erhält, wenn sie ohne diesen Sitz nicht die Mehrheit im Parlament hätte (z. B. Mehrheitsklausel § 6 Abs. 6 BWahlG).
Das Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen mit Mehrheitsklausel ersetzte in § 6 Bundeswahlgesetz (in der Fassung vom 8. März 1985 und gültig ab 16. März 1985) das Verfahren d’Hondt. Erstmals angewendet wurde es bei der Bundestagswahl am 25. Januar 1987.
Am 24. Januar 2008 beschloss der Deutsche Bundestag den Umstieg vom Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) auf das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë). Zum ersten Mal angewendet wurde das „neue“ Verfahren bei der Bundestagswahl im Jahr 2009.