Nähere Informationen zu den Wahlterminen
12.11.2024: SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz haben sich geeinigt, dass die Vertrauensfrage im Bundestag am 16. Dezember gestellt wird. Die Auflösung des Bundestags soll am 27. Dezember 2024 und die
vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Auflösung des Bundestages und die Neuwahl mit dem Termin wird vom Bundespräsidenten entschieden und angeordnet.
06.11.2024: Am Abend hat Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, die Vertrauensfrage zu stellen, um den Weg für eine Neuwahl freizumachen (ähnlich der überraschenden
Ankündigung am Wahlabend der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005).
Wenn der Bundestag – wie vom Bundeskanzler genannt – am Mittwoch, den 15. Januar 2025, über dessen Vertrauensfrage abstimmen soll, muss er diese spätestens am 13. Januar 2025 stellen. Findet der Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen und es findet eine (vorgezogene) Neuwahl statt.
Unter maximaler Ausnutzung der Fristen in Art. 68 Abs. 1 GG („binnen einundzwanzig Tagen“) und Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG („innerhalb von sechzig Tagen“) und der möglichen Wahltage gemäß § 16 Satz 2 („Sonntag oder gesetzlicher Feiertag“) kommt als letzter Wahltag der 6. April 2025 infrage. Da am 7. April 2025 in einigen Bundesländern (Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) Ferien beginnen und diese Ferientermine auch bei der Festlegung des ordentlichen Wahltermins der Bundestagswahl berücksichtigt werden, ist die Ansetzung des
Wahltermins auf den 30. März 2025 durch den Bundespräsidenten nicht unwahrscheinlich. Dafür müsste der Bundespräsident spätestens am 29. Januar 2025 den Bundestag auflösen und die Neuwahl anordnen.
In den Medien werden auch Wahltermine Anfang März genannt.
26.09.2024: Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat den
14. September 2025 als Termin für die
Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 KWahlG NW festgelegt.
Sollten Stichwahlen notwendig sein, werden diese zwei Wochen später am 28. September 2025 – dem Tag der Bundestagswahl – durchgeführt. Gemäß § 52 Abs. 2 der
Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlgesetz) wäre eine Festsetzung der Stichwahlen auch auf den dritten Sonntag nach der Wahl möglich gewesen.
31.08.2024: Als Termin für die nächste
Wahl der Kreistage sowie der Gemeinderäte in Bayern hat der Ministerrat am 23. Juli 2024 den
8. März 2026 festgelegt. Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hatte diesen Tag vorgeschlagen und Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag haben diesem Termin zugestimmt. Sowohl der Wahltag am 8. März 2026 als auch mögliche Stichwahlen am 22. März 2026 fallen nicht in die Schulferien.
Gemäß Art. 9 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz BY finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen an einem Sonntag im März statt, wobei der Termin spätestens sechs Monate vor dem Wahltag von der Bayerischen Staatsregierung festzusetzen ist. Versammlungen der Parteien und Wählervereinigungen zur Aufstellung der Kandidaten dürfen bereits 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt.
24.08.2024: Der Bundespräsident hat gestern
seine Anordnung über die Bundestagswahl 2025 ausgefertigt, in der er den
28. September 2025 als Wahltermin der Bundestagswahl festgelegt hat. Damit folgte der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung.
Die Anordnung wird demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet.
Nachtrag vom 29.08.2024: Die Verkündung der Anordnung vom 23. August 2024 erfolgte am 28. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271).
24.07.2024: Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts beschlossen, dem Bundespräsidenten den von der Bundesinnenministerin vorgeschlagenen Wahltag, den
28. September 2025, als
Wahltermin der Bundestagswahl 2025 zu empfehlen. Die Länder und die im Bundestag vertretenen Parteien hätten sich mehrheitlich für diesen Termin ausgesprochen. Aufgrund der Ferientermine kamen für die nächste Bundestagswahl praktisch nur der 21. oder der 28. September 2025 in Frage.
Es ist zu erwarten, dass der Bundespräsident – wie in der Vergangenheit – der Empfehlung der Bundesregierung folgen wird und den Wahltag durch eine Anordnung offiziell bestimmt.
05.05.2023: In Brandenburg hat die Landtagspräsidentin vorgestern gemäß Artikel 62 Abs. 1 der Verfassung des Landes Brandenburg im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium den
Termin der Landtagswahl 2024 in Brandenburg auf den
22. September 2024 festgelegt. Der Wahltermin wurde bereits bekanntgemacht.
17.01.2023: Die Hessische Kabinett hat heute den
8. Oktober 2023 als Termin der
Landtagswahl 2023 in Hessen durch eine Verordnung offiziell bestimmt (für das Inkrafttreten der Verordnung muss diese noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden).
08.10.2021: Die Niedersächsische Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am 5. Oktober gemäß § 9 Satz 1 NWahlG den
9. Oktober 2022 als Termin für die nächste
Landtagswahl 2022 in Niedersachsen als Verordnung beschlossen.
Nach der Niedersächsischen Verfassung muss die Neuwahl des Landtages frühestens 56 Monate und spätestens 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode des Landtages beginnt mit seinem Zusammentritt. Der 18. Niedersächsische Landtag hat sich am 14. November 2017 konstituiert. Für die nächste Landtagswahl musste daher ein Wahltermin zwischen dem 15. Juli 2022 und dem 14. Oktober 2022 bestimmt werden.
12.05.2021: Heute wurde im Amtsblatt des Saarlandes die Bekanntmachung der Landesregierung vom 26. April 2021 veröffentlicht, den Termin der
Landtagswahl 2022 im Saarland auf den
27. März 2022 festzulegen.
11.05.2021: Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat in der Kabinettssitzung am 11. Mai gemäß § 7 Abs. 2 LWahlG den
15. Mai 2022 als Termin für die nächste
Landtagswahl 2022 in Nordrhein-Westfalen festgelegt.
14.01.2021: Thüringen: Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und der Landesverbände von DIE LINKE, SPD, GRÜNE und CDU haben sich nach Gesprächen darauf geeinigt, bei ihren Gremien um Zustimmung zu bitten, den für den 25. April vorgesehenen Tag einer vorgezogenen Landtagswahl auf den 26. September 2021 – dem
Wahltermin der Bundestagswahl – zu verschieben.
12.01.2021: Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat in der heutigen Kabinettssitzung den
26. September 2021 als Wahltag der
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Damit findet die Wahl – wie bereits von der Landesregierung angekündigt – am gleichen Tag wie die
Bundestagswahl statt.
09.12.2020: Der Bundespräsident hat in
seiner Anordnung vom 8. Dezember 2020 über die Bundestagswahl 2021 den
26. September 2021 als Wahltermin der Bundestagswahl festgelegt. Damit folgte der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung.
Die Anordnung wurde am 9. Dezember 2020 ausgefertigt und wird demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet.
Nachtrag vom 14.12.2020: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2769).
25.11.2020: Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25. November 2020 beschlossen, dem Bundespräsidenten den vom Bundesinnenminister vorgeschlagenen Wahltag, den
26. September 2021, als
Wahltermin der Bundestagswahl 2021 zu empfehlen.
19.11.2020: Laut dpa schlägt Bundesinnenminister Horst Seehofer nach Beratungen mit den Ländern und Fraktionen den
26. September 2021 als
Termin der
Bundestagswahl 2021 vor. Die Länder und die im Bundestag vertretenen Parteien hätten sich mehrheitlich für den 26. September ausgesprochen. Aufgrund der Ferientermine kamen für die nächste Bundestagswahl praktisch nur der 19. oder der 26. September 2021 in Frage.
Der Terminvorschlag des Bundesinnenministers wird in der Praxis vom Bundeskabinett als Empfehlung an den Bundespräsidenten beschlossen, der den Wahltag durch eine Anordnung offiziell bestimmt. Es ist zu erwarten, dass der Bundespräsident dabei – wie in der Vergangenheit – einem Vorschlag der Bundesregierung folgen wird.
21.02.2020: Zur Überwindung einer Regierungskrise haben sich Die Linke, CDU, SPD und Grüne auf einen sogenannten „Stabilitätsmechanismus“ verständigt, der eine
Neuwahl des Thüringer Landtags am
25. April 2021 vorsieht.
12.02.2020: Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat in der gestrigen Sitzung des Ministerrates den
14. März 2021 als Termin der
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz bestimmt.
In Baden-Württemberg steht ein Beschluss für den Wahltag der
Landtagswahl in Baden-Württemberg noch aus. Da die baden-württembergische Landesregierung den 14. März 2021 bereits vor der Verständigung mit Rheinland-Pfalz auf einen gemeinsamen Termin angestrebt hat, ist von einem entsprechenden Beschluss auszugehen.
20.11.2019: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner Plenarsitzung am 20. November 2019 den
6. Juni 2021 als
Wahltermin der Landtagswahl 2021 in Sachsen-Anhalt festgelegt. Den Termin hat die Landtagspräsidentin nach „Anhörung der Landeswahlleiterin im Benehmen mit dem Ältestenrat“ dem Plenum vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde vom Landtag
mit 43 Ja-Stimmen zu 33 Nein-Stimmen (bei 1 Enthaltung) angenommen.
Die Landtagswahl findet gemäß Art 43 LVerf ST „frühestens mit Beginn des achtundfünfzigsten, spätestens mit Ablauf des zweiundsechzigsten Monats nach Beginn der Wahlperiode statt. Der 7. Landtag von Sachsen-Anhalt konstituierte sich am 12. April 2016. Wahltag muss gemäß § 9 Abs. 1 LWahlG ST ein Sonntag sein, damit kamen die Sonntage vom 17. Januar bis 6. Juni 2021 dafür in Betracht.
Damit ist auch klar, dass es keinen gemeinsamen Termin (wie 2016) mit den Landtagswahlen 2021 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geben wird.
11.09.2019: Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat gestern den
13. September 2020 als Termin für die
Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 KWahlG NW festgelegt.
Am gleichen Tag finden auch Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte statt, die ohne Stichwahl durchgeführt werden sollen. Wegen der von den Regierungsfraktionen der CDU und FDP abgeschafften Stichwahl ist ein von Landtagsabgeordneten der SPD und der GRÜNEN beantragtes Normenkontrollverfahren vor dem VerfGH NW – Aktenzeichen VerfGH 35/19 – anhängig.
20.09.2018: Die Bundesregierung hat gestern gemäß § 7 EuwG den
26. Mai 2019 zum
Wahltermin für die Europawahl 2019 in Deutschland (und damit indirekt auch wieder eine Reihe von Kommunalwahlterminen) bestimmt.
28.08.2018 (Nachtrag: 29.08.2018): Die Thüringer Landesregierung hat sich heute laut
dpa über den
27. Oktober 2019 als
Wahltermin der Landtagswahl 2019 in Thüringen verständigt. Der Beschluss dazu steht noch aus und ist laut der stellvertr. Regierungssprecherin für den 4. September 2018 geplant. Gemäß
§ 18 Abs. 1 Satz 1 ThürLWG bestimmt die Landesregierung den Wahltag. Damit fiele der Wahltag nicht mit den
Wahlterminen der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen zusammen. Die CDU bevorzugt den 1. September 2019 als Wahltermin.
Gemäß den Vorgaben der Landesverfassung wäre ein Termin vom 15. Juli bis zum 14. November 2019 möglich, der durch die Festlegung im Landeswahlgesetz auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag auf den Zeitraum vom 21. Juli bis zum 10. November 2019 leicht begrenzt wird. Unter Beachtung der Ferientermine stehen die Sonntage im Zeitraum vom 25. August bis zum 29. September, vom 27. Oktober bis zum 10. November 2019 oder der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober zur Verfügung.
24.06.2018: Nachdem sich in Sachsen die Koalitionsparteien CDU und SPD Ende Mai auf den
1. September 2019 als möglichen
Wahltermin der Landtagswahl 2019 in Sachsen geeinigt haben, teilte heute Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gegenüber dpa mit, dass die Staatsregierung diesen Termin dem Landtagspräsidium vorschlagen werde. Gemäß
§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsWahlG bestimmt die Staatsregierung den Wahltag im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium.
20.06.2018: Die Bremische Bürgerschaft hat heute den 26. Mai 2019 als Wahltag für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft festgelegt.
21.02.2018: Nach Anhörung der Fraktionen im Bayerischen Landtag hat das Kabinett gestern den
14. Oktober 2018 als Termin der
Landtagswahl 2018 in Bayern offiziell festgesetzt. Am gleichen Tag finden auch die Wahlen der sieben Bezirkstage in Bayern (Bezirkswahlen) statt.
23.01.2018: Die Hessische Kabinett hat heute den
28. Oktober 2018 als Termin der
Landtagswahl 2018 in Hessen durch eine Verordnung offiziell bestimmt (für das Inkrafttreten der Verordnung muss diese noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden). Damit findet die Landtagswahl fast drei Monate vor dem Ende der laufende Wahlperiode (am 17. Januar 2019) des 19. Hessischen Landtags statt.
Am Tag der Landtagswahl wird zudem parallel eine Volksabstimmung über eine Reform der Hessischen Verfassung durchgeführt.
16.01.2018: Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (GRÜNE), haben heute dem Hessischen Kabinett den 28. Oktober 2018 als Termin für die
Landtagswahl in Hessen vorgeschlagen. Offiziell bestimmt wird der Termin durch eine Verordnung der Landesregierung.
09.01.2018: Das Kabinett hat heute den
14. Oktober 2018 als Termin der
Landtagswahl 2018 in Bayern vorgeschlagen. Nach einer Anhörung der Fraktionen im Bayerischen Landtag muss der Wahltermin noch gemäß
Art. 20 Landeswahlgesetz von der Staatsregierung offiziell festgesetzt werden. Eine abweichende Festsetzung des Wahltages ist nicht zu erwarten.
22.03.2017: Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 21. März den
6. Mai 2018 als Termin der Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein festgelegt.
18.01.2017: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2017 – auf Vorlage des Bundesministeriums des Innern – beschlossen, dem Bundespräsidenten den 24. September 2017 als
Termin für die
Bundestagswahl 2017 vorzuschlagen.
Offiziell bestimmt wird der Wahltag erst durch die Anordnung des Bundespräsidenten. Es ist aber zu erwarten, dass er dabei – wie in der Vergangenheit – dem Vorschlag der Bundesregierung folgen wird.
19.12.2015: Laut
Bild am Sonntag [und uns vom Bundestag am 21. Dezember 2015 bestätigt] hat Bundestagspräsident Norbert Lammert den
12. Februar 2017 als Tag des Zusammentritts der
16. Bundesversammlung (
Verlauf der Zusammensetzung) und damit als
Termin der Wahl des Bundespräsidenten bestimmt.
Da die Amtszeit der derzeitige Amtsperiode am 18. März 2017 um 24:00 Uhr endet, war gemäß der Frist in Art. 54 Abs. 4 GG der 16. Februar 2017 der letzte, praktisch mögliche Tag des Zusammentritts der Bundesversammlung.
12.03.2014: In
Bremen wurde heute der Antrag des Bürgerschaftsvorstandes zur
Festsetzung des Wahltages für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft der 19. Wahlperiode veröffentlicht. Darin wird der bereits vorab vom Bürgerschaftsvorstand favorisierte
10. Mai 2015 (Muttertag) als
Wahltermin für die Bürgerschaftschaftswahl 2015 in Bremen vorgeschlagen.
Gemäß
§ 14 BremWahlG muss der Termin spätestens „neun Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Beschluß der Bürgerschaft festgesetzt“ werden. Dabei ist nach Artikel 75 Abs. 4 und 5 der
Bremischen Verfassung der Termin einer (ordentlichen) Neuwahl der Bürgerschaft auf einen Sonntag oder Feiertag innerhalb des letzten Monats der laufenden Wahlperiode zu legen. Die aktuelle Wahlperiode (deren Beginn in Bremen nicht an das Datum der konstituierenden Sitzung gebunden ist) begann am 8. Juni 2011 und endet am 7. Juni 2015. Als mögliche Wahltermine stehen demnach die Sonntage (beginnend mit dem am 10. Mai bis zu dem am 7. Juni 2015) im letzten Monat der Wahlperiode zur Verfügung. Die Zustimmung der Bürgerschaft zum Vorschlag ihres Vorstands gilt aber als sicher.
18.02.2014: In
Hamburg hat der Senat heute beschlossen, der Bürgerschaft den
15. Februar 2015 als
Wahltermin der Bürgerschaftswahl 2015 vorzuschlagen. Gemäß
Art. 12 Abs. 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt die Bürgerschaft den Wahltag auf Vorschlag des Senats.
Gemäß den weiteren Vorgaben der Landesverfassung wäre als Wahltag ein Sonntag im Zeitraum vom 11. Januar bis zum 1. März 2015 möglich (ebenso mögliche Feiertage gibt es in dem Zeitraum nicht). Unter Beachtung des durch die „Winterferien“ verlängert schulfreien Wochenendes entfiele nur der 1. Februar als möglicher Wahltag.
14.01.2014: Die Thüringer Landesregierung hat heute den
14. September 2014 gemäß
§ 18 Abs. 1 Satz 1 ThürLWG offiziell zum
Wahltermin der Landtagswahl 2014 in Thüringen bestimmt. Damit fällt der Wahltag auf den
Wahltermin der Landtagswahl in Brandenburg.
Gemäß den Vorgaben der Landesverfassung wäre ein Termin vom 29. Juni bis zum 29. Oktober 2014 möglich gewesen, der durch die Festlegung im Landeswahlgesetz auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag auf den Zeitraum vom 29. Juni bis zum 26. Oktober 2014 leicht verkürzt wird. Unter Beachtung der Ferientermine (die den Tag der Deutschen Einheit als Wahltermin ausschließen) standen die Sonntage im Zeitraum vom 29. Juni bis zum 13. Juli, vom 7. bis zum 28. September oder der 26. Oktober 2014 zur Verfügung.
11.12.2013: Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat (laut dessen Mitteilung „nach ausführlicher Aussprache“) dem Vorschlag der Staatsregierung mehrheitlich zugestimmt, den
31. August 2014 als
Wahltermin der Landtagswahl 2014 in Sachsen festzulegen. Gemäß
§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsWahlG bestimmt die Staatsregierung den Wahltag im Einvernehmen mit dem Landtagspräsidium. Damit wurde der Wahltag auf den spätmöglichsten Termin und – was für Diskussionen sorgte – den letzten Tag der Sommerferien gelegt.
Gemäß den landesverfassungsrechtlichen („auf fünf Jahre gewählt“) und wahlgesetzlichen („zwischen dem Anfang des 57. und dem Ende des 59. Kalendermonats nach Beginn der Wahlperiode“) Vorgaben wäre als Termin ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag vom 1. Juni bis zum 31. August 2014 möglich gewesen. Unter der normalerweise üblichen Berücksichtigung der Ferientermine und der verlängert schulfreien Wochenenden nach Christi Himmelfahrt und zu Pfingsten standen die Sonntage im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 13. Juli 2014 zur Verfügung.
13.11.2013: Der Landtagspräsident des Landtags
Brandenburg hat heute – gemäß
Art. 62 Abs. 1 S. 3 der Landesverfassung im Einvernehmen mit dem Präsidium des Landtags – den
14. September 2014 als
Wahltermin für die Landtagswahl 2014 in Brandenburg bestimmt.
Gemäß den Vorgaben der Landesverfassung wäre ein Termin vom 21. Juli bis zum 21. Oktober 2014 möglich gewesen, der durch die Festlegung im Landeswahlgesetz auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag auf den Zeitraum vom 27. Juli bis zum 19. Oktober 2014 leicht verkürzt wird. Unter Beachtung der Ferientermine standen die Sonntage (und der Tag der Deutschen Einheit) im Zeitraum vom 31. August 2014 bis zum 12. Oktober 2014 zur Verfügung.
08.02.2013: Der Bundespräsident hat in
seiner Anordnung über die Bundestagswahl 2013 den
22. September 2013 als Wahltermin der 18. Bundestagswahl festgelegt. Damit folgte der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung, die sich in der Sitzung des Bundeskabinetts am 6. Februar
wie erwartet auf den im Koalitionsausschuss aus Union und FDP beschlossenen Termin geeinigt hatte.
Nachtrag vom 13. Februar 2013: Die Anordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2013 I S. 165).
29.01.2013: Nach übereinstimmenden Medienberichten wird sich am Donnerstag der Koalitionsausschuss aus Union und FDP auf den
22. September 2013 als Wahltermin der Bundestagswahl einigen, der dann voraussichtlich am darauffolgenden Mittwoch von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dem Bundeskabinett vorschlagen wird. Die Bundesregierung wiederum
empfiehlt dem Bundespräsidenten regelmäßig den Wahltermin, der daraufhin den Wahltag offiziell anordnet. Eine Anordnung eines vom 22. September 2013 abweichenden Wahltermins gilt als unwahrscheinlich, da es sich – im Gegensatz zum
auch lange diskutierten 29. September – um einen ferienfreien Sonntag handelt und ein breiter Konsens über den Termin besteht.
22.01.2013: Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) erklärten in Wiesbaden, dass Landesregierung die
Landtagswahl in Hessen gemeinsam mit der Bundestagswahl durchführen will (als
Wahltermin der Bundestagswahl gilt zurzeit der 22. September 2013 als wahrscheinlich). Offiziell bestimmt wird der Termin durch eine Verordnung der Landesregierung.
10.10.2012: Als Termin für die nächste
Wahl der Kreistage sowie der Gemeinderäte in Bayern hat Innenminister Joachim Herrmann den
16. März 2014 vorgeschlagen. Dazu Herrmann: „Der 16. März 2014 ist aus meiner Sicht am besten geeignet. Er liegt nach den Faschingsferien und mit Blick auf erforderliche Stichwahlen auch weit genug vor den Osterferien“. Der Vorschlag des Innenministers wird jetzt den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
Gemäß Art. 9 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz BY finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen an einem Sonntag im März statt, wobei der Termin spätestens sechs Monate vor dem Wahltag von der Bayerischen Staatsregierung festzusetzen ist. Versammlungen der Parteien und Wählervereinigungen zur Aufstellung der Kandidaten dürfen bereits 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt – also ab Dezember 2012.
18.05.2012: Der aus den Spitzen der CSU- und der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag zusammengesetzte Koalitionsausschuss strebt den
15. September 2013 als Termin der
Landtagswahl 2013 in Bayern an. Damit würde die Wahl am Anfang des rechtlich zulässigen und außerhalb von Ferienwochenenden liegenden Zeitraums vom 15. September bis zum 24. November 2013 stattfinden. Der Termin muss noch gemäß
Art. 20 Landeswahlgesetz von der Staatsregierung offiziell festgesetzt werden.
Ziel des frühen Termins sei eine Landtagswahl getrennt und „mit möglichst großem Abstand“ vor
der Bundestagswahl, „um den landespolitischen Themen genügend Gewicht und Raum in der Diskussion mit den Bürgern zu geben“ (
Pressemitteilung der FDP-Fraktion vom 18. Mai 2012). Allerdings würde auch die Bundestagswahl nach den bisher üblichen Terminkriterien (neben der verfassungsrechtlich gebotenen Zeitspanne auch
die Berücksichtigung ferienfreier Wochenenenden) am 15. oder 22. September 2013 stattfinden. „Wir werden die Bundesregierung bitten, die Bundestagswahl mit möglichst großem Abstand nach dem 15. September zu terminieren.“ Käme die Bundesregierung diesem Wunsch nach (die Bundesregierung
empfiehlt dem Bundespräsidenten regelmäßig den Wahltermin für dessen Anordnung), müsste in einigen Bundesländern
der Bundestag erstmals an einem Ferienwochenende gewählt werden (Nachtrag: mit der Ausnahme 1994, als es kein ferienfreies Oktoberwochenende gab).
16.03.2012: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den
13. Mai als Termin für die wegen der Selbstauflösung des Landtags notwendige
Landtagswahl 2012 in Nordrhein-Westfalen bestimmt. Damit wird die in der Landesverfassung für eine Neuwahl gesetzte Frist von 60 Tagen nach der Auflösung voll ausgeschöpft.
14.03.2012: Der Landtag in
Nordrhein-Westfalen hat einstimmig den beiden Anträgen von CDU sowie SPD und Grünen auf Selbstauflösung des Landtags zugestimmt. Die Neuwahl muss gemäß Art. 35 Abs. 3 der Landesverfassung innerhalb von 60 Tagen stattfinden, der letzte Tag der Frist ist der
13. Mai 2012.
20.02.2012: Bundestagspräsident Norbert Lammert hat die
15. Bundesversammlung für den
18. März 2012 nach Berlin ins Reichstagsgebäude einberufen. Das ist der letzte Tag der 30-Tage-Frist gemäß Art. 54 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz, die der Bundesversammlung nach dem Rücktritt von Christian Wulff gegeben wird. Einzige Aufgabe der 15. Bundesversammlung ist die Wahl eines Nachfolgers im Amt des Bundespräsidenten. Union, FDP, SPD und Grüne haben sich am gestrigen Abend auf Joachim Gauck als gemeinsamen Kandidaten geeinigt.
26.01.2012: Der Landtag hat mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU, SPD, DIE LINKE und Grüne (47 MdL) – bei Enthaltung der FDP (4 MdL) – dem Antrag auf Auflösung zugestimmt. Die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Landtags wurde damit klar erreicht. Im Anschluss an die Landtagssitzung legte das Kabinett den Termin der vorgezogenen
Landtagswahl im Saarland auf den bereits angekündigten
25. März 2012, dem letzten Sonntag innerhalb der von der Verfassung vorgegebenen 60-Tage-Frist.
23.01.2012: Das Erweiterte Präsidium des Landtags stimmte heute den Anträgen von CDU und SPD auf Anberaumung einer Sondersitzung zur Auflösung des Landtags am Donnerstag, den 26. Januar 2012 zu. Zur Auflösung ist gemäß
Art. 69 der Verfassung des Saarlandes (LVerf SL) eine Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Landtags erforderlich. Kommt es zur Selbstauflösung, muss die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen stattfinden (Art. 67 Abs. 1 S. 4 LVerf SL). Den Wahltag bestimmt gemäß
§ 2 Landtagswahlgesetz die Landesregierung, als Termin der
Landtagswahl im Saarland ist der letztmögliche Sonntag innerhalb der 60-Tage-Frist – der
25. März 2012 – vorgesehen.
18.10.2011: Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den 20. Januar 2013 als Tag der
Landtagswahl in Niedersachsen bestimmt. Dieser bereits vorher inoffiziell benannte Termin ist der letzte mögliche Sonntag innerhalb der durch die Landesverfassung vorgegebenen Zeitspanne vom 27. Oktober 2012 bis zum 26. Januar 2013, die sich unter Berücksichtigung der Schulferien noch einmal auf die Sonntage vom 11. November 2012 bis zum 20. Januar 2013 reduziert.
15.03.2011: In Schleswig-Holstein haben sich die Landtagsfraktionen von CDU, FDP und SPD darauf geeinigt, dass die nächste Landtagswahl am 6. Mai 2012 stattfinden soll. Diesen Termin werde die Landesregierung nach Verabschiedung des Wahlgesetzes festsetzen. Das Landesverfassungsgericht hatte ein neues Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 und eine Neuwahl bis zum 30. September 2012 verlangt.
15.12.2010: Die Hamburgische Bürgerschaft stimmte einstimmig den Anträgen auf vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode zu. Der Senat hatte bereits vorab für diesen Fall den 20. Februar 2011 als Termin der
Bürgerschaftswahl in Hamburg angekündigt und nun auch bestimmt. Die Wahl findet nach einem
neuen Wahlsystem statt, das neben offenen Wahlkreislisten auch offene Landeslisten vorsieht.
28.11.2010: Auf einer Pressekonferenz verkündete die GAL, dass sie die Koalition mit der CDU in Hamburg beenden und eine vorgezogene Neuwahl der Bürgerschaft anstreben wird. Die GAL kündigte an, am 1. Dezember 2010 einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einzubringen. Soweit weitere Abgeordnete den Antrag unterstützen (gemäß Art. 11 Abs. 1 S. 2 der LVerf HH ist dazu ein Viertel der Abgeordneten notwendig), kann über diesen fristgemäß in der ordentlichen Sitzung der Bürgerschaft am 15. Dezember 2010 entschieden werden. Sollte die absolute Mehrheit der Bürgerschaft in dieser Sitzung dem Antrag zustimmen, findet die Bürgerschaftswahl in Hamburg innerhalb von zehn Wochen, also spätestens am 20. Februar 2011 statt. Den genauen Termin bestimmt der Senat.
30.08.2010: In Schleswig-Holstein hat das Landesverfassungsgericht in dem Verfahren über mehrere Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 27. September 2009 angeordnet, dass die Neuwahl des Schleswig-Holsteinischen Landtags bis spätestens zum 30. September 2012 vorgezogen werden soll.
28.07.2010: In Niedersachsen hat die Landesregierung am 13. Juli 2010 die Verordnung zur Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2011 beschlossen. Danach finden die Wahlen der Stadt-, Gemeinde-, Samtgemeinde-, Stadtbezirks- und Ortsräte sowie der Kreistags- und Regionsabgeordneten am 11. September 2011 statt.
15.07.2010: Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 7. Juli 2010 das Kreisstrukturgesetz beschlossen, das die bisher 12 Landkreise des Landes auf sechs reduziert. Die neuen Kreistage werden am 4. September 2011 erstmals gewählt, allerdings nur für eine Übergangswahlperiode bis zur nächsten regulären Kommunalwahl im Frühjahr 2014. Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen am 4. September 2011 auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und das Abgeordnetenhaus von Berlin neu gewählt werden.
17.06.2010: Die Bremische Bürgerschaft hat am 17. Juni 2010 als Wahltag für die Wahl der Bremischen Bürgerschaft der 18. Wahlperiode Sonntag, den 22. Mai 2011, festgelegt.
16.04.2010: Die hessische Landesregierung hat am 13. April 2010 den 27. März 2011 als Termin für die
Kommunalwahlen in Hessen per Rechtsverordnung festgelegt. Neben den Wahlen der Kommunalvertretungen, Kreistage und Ortsbeiräte werden an dem Tag voraussichtlich auch zahlreiche Landrats- bzw. Bürgermeisterwahlen stattfinden.
31.03.2010: Nach Anhörung der Landesverbände der im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien, der kommunalen Landesverbände, der beiden Landeskirchen und der Landtagsverwaltung zum
vorgeschlagenen Termin der
Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März 2011 hat die Landesregierung in einer Klausurtagung des Ministerrats diesen nun so festgelegt.
02.03.2010: Als Termin der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung den 27. März 2011 bestimmt. In Baden-Württemberg hat das Landeskabinett ebenfalls den 27. März 2011 als Tag der Landtagswahl in Baden-Württemberg vorgeschlagen, der Termin steht formell aber noch nicht fest. Damit wird es keinen gemeinsamen Termin der Landtagswahlen in den beiden Länder mit der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geben (nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben war in Rheinland-Pfalz als Wahltag ein Sonntag zwischen 20. März und 15. Mai und in Baden-Württemberg bis zum 24. April möglich). Zuvor hatten sich bereits die Regierungsparteien von SPD und GRÜNE in Bremen auf den 22. Mai 2011 als Wahltermin verständigt.
09.02.2010: Der 20. März 2011 wurde nun offiziell als Termin für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt von der Landesregierung festgelegt.
23.01.2010: Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den 20. März 2011 als Termin für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung der Ferientermine wäre dieser Tag der „einzige, an dem eine gleichzeitige Wahldurchführung mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz möglich“ sei.
27.07.2009: Die
Landtagswahl in Schleswig-Holstein findet – nach Festlegung durch die Landesregierung – nun offiziell zusammen mit der Bundestagswahl am
27. September 2009 statt.
23.07.2009: Die Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten in
Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen (CDU), scheiterte in der Abstimmung mit einer Ja- zu 37 Nein-Stimmen (bei 28 Enthaltungen). Carstensen kann nun gemäß Artikel 36 LVerfG SH binnen zehn Tagen die Wahlperiode vorzeitig beenden, was er auch schon angekündigt hat. Für die dann notwendige vorgezogene Neuwahl wird der Termin der
Bundestagswahl 2009 angestrebt.
20.07.2009: Der Antrag auf Auflösung des des 16. Landtags in Schleswig-Holstein ist bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Die Abstimmung über die im Anschluss gestellte Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten erfolgt am 23. Juli 2009.
16.07.2009: Der Ältestenrat des Schleswig-Holsteinischen Landtags beschloss wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, über den Antrag auf Auflösung des 16. Landtags erst am 20. Juli, abzustimmen. Um den Landtag aufzulösen und so die
Landtagswahl in Schleswig-Holstein vorzuziehen, ist gemäß § 13 Abs. 2 Verf SH eine Zweidrittelmehrheit
der Mitglieder notwendig.
28.04.2009: In Schleswig-Holstein erklärten CDU und SPD nach einer Koalitionsrunde die Diskussion um eine vorzeitige Neuwahl für beendet. Als voraussichtlicher Termin für die nächste Landtagswahl 2010 in Schleswig-Holstein wurde der 9. Mai genannt. Eine offizielle Festlegung des Wahltermins durch die Landesregierung steht noch aus (Nachtrag: erfolgte am 5. Mai 2009).