Überblick wichtiger Begriffe zum Thema Wahlrecht (wird laufend erweitert)
- Aktives Wahlrecht
- Das aktive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl wählen zu können.
- Ausgleichsmandate
- Zusatzmandate, die andere Parteien erhalten, wenn eine Partei Überhangmandate bekommen hat.
- Ausschluss vom Wahlrecht
- Nur in Ausnahmefällen kann Wahlberechtigten das Wahlrecht entzogen werden. Dies gilt für politische Straftaten und Personen, bei denen für alle Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet ist.
- Ausschusssitzberechnung
- Bisher kamen fünf Berechnungsverfahren für die Stellenanteile der Fraktionen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Zuge.
- Automatische Methode
- Sitzverteilung, bei der das Stimmen-zu-Mandate-Verhältnis vor der Wahl festgelegt wird, wogegen die Gesamtmandatszahl sich erst nach der Wahl ergibt.
- Behinderte dürfen wählen.
- Nur wenn zur Besorgung aller Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet ist, besteht kein Wahlrecht.
- Berliner Zweitstimmen
- Bezeichnung für Zweitstimmen derjenigen Wähler, die bei der Bundestagswahl 2002 mit der Erststimme einen erfolgreichen Wahlkreiskandidaten einer an den Sperrklauseln gescheiterten Partei und mit der Zweitstimme eine Landesliste einer anderen, die Sperrklauseln überwindendenden Partei gewählt haben.
- Biproportionale Divisorverfahren
- Unterverteilungsalgorithmus mit vorgegebener Oberverteilung an Parteien und Wahlkreise.
- Briefwahl ist eine Wahl unabhängig von Ort und Zeit der Urnenwahl.
- Bundeskanzlerwahl
- Der Bundeskanzler wird vom Bundestag nach den Regeln des Grundgesetzes gewählt (Liste aller Abstimmungsergebnisse über den Kanzler – Kanzlerwahl, Misstrauensvoten, Vertrauensfragen).
- Bundespräsidentenwahl
- Verfahren und Rechtsgrundlagen der Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
- Bundesrat
- Die Länderkammer der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesratspräsident
- Wahl des Präsidenten des Bundesrats
- Bundesratsabstimmung
- Dokumentation der umstrittenen Abstimmung vom 22. März 2002
- Bundesversammlung
- Zusammensetzung der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten
- Bundeswahlleiter
- Wahlorgan bei der Wahl zum Deutschen Bundestag sowie der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl)
- Dänische Methode
- Divisorverfahren
- Divisorverfahren
- Gruppe von Berechnungsverfahren (auch Höchstzahlverfahren)
- Erststimme
- Weitgehend wirkungslose Stimme im Bundestagswahlsystem
- Die Geschichte und Entwicklung des Bundeswahlgesetzes
- Vom Parlamentarischen Rat bis zur Einführung des Divisorverfahrens mit Standardrundung
- Grabenwahlsystem
- Wahl bei dem jeweils ein Teil der Mandate getrennt nach verschiedenen Verfahren zugeteilt werden.
- Gesetze
- Übersicht über die im Netz verfügbaren Wahlgesetze
- Grundmandatsklausel
- Eine Partei nimmt an der weiteren Mandatsverteilung teil, wenn Sie in einem ersten Schritt eine bestimmte Anzahl Mandate (Grundmandate) erreicht hat.
- Hagenbach-Bischoff, Eduard
- Schweizer Professor für Physik, der eine andere mathematische Beschreibung des Verfahrens d’Hondt entwickelte.
- D’Hondt, Victor
- Belgischer Jurist (1841–1901), der eine andere mathematische Beschreibung des Verfahrens nach Hagenbach-Bischoff bzw. Jefferson entwickelte.
- Idealanspruch
- Der Idealanspruch einer Partei bei einer Verhältniswahl sind so viele Mandatsbruchteile, dass deren Anteil an den zu vergebenden Mandaten exakt dem Anteil der Partei an den zu berücksichtigenden Stimmen entspricht.
- Inkonsistenz
- Ein Wahlsystem ist inkonsistent, wenn die Stimmabgabe für eine Partei, die Sitzverteilung zwischen zwei anderen Parteien verändert.
- Irrtum
- Eine Sammlung einiger Irrtümer, denen man immer wieder mal begegnet
- Inkompatibilität von Amt und Mandat
- Im Bund und in den Ländern gelten jeweils unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat.
- Kinderwahlrecht
- Ein Wahlrecht für Menschen von Geburt an.
- Kosten des Wählens
- Es erscheint paradox, dass trotz des hohen persönlichen Aufwandes so viele zu Wahl gehen.
- Kumulieren (auch Häufeln)
- Mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgeben werden (bei Personen-Mehrstimmwahlsystemen).
- Listenkreuz
- Bei einer offenen Listenwahl (Personenwahlen) mit Listenkreuz, kann ein Wähler mit dem Listenkreuz eine Partei ankreuzen, ohne sich über die einzelnen Personen auf der Liste Gedanken machen zu müssen.
- Listenverbindung
- Mehrere Parteien schließen ihre Listen zusammen, um als größere Einheit einen Vorteil zu erlangen.
- Mandatsverlust
- Einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages kann sein Mandat nur entzogen werden bei: ungültigem Erwerb seiner Mitgliedschaft; Neufeststellung des Wahlergebnisses; Wegfall der Wählbarkeitsvoraussetzungen und Feststellung der Verfassungswidrigkeit seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht.
- Mandatsrelevanz
- Erheblichkeit eines Wahlfehlers auf das Wahlergebnis
- Mehrheitsklausel
- Explizite Klausel im Wahlgesetz, die eine Stimmenmehrheit einer Partei in eine Mandatsmehrheit verwandeln soll.
- Mehrheitswahl
- Wahlsystem–Grundtyp
- Parteien nationaler Minderheiten
- Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und einigen Landtagen genießen Parteien nationaler Minderheiten einige Sonderrechte bzw. werden von einigen Benachteiligungsklauseln für Kleinparteien ausgenommen.
- Mierscheid-Gesetz
- Empirisches Wahlprognoseverfahren
- Nachrücker
- Scheidet ein Abgeordneter aus dem Parlament aus, dann rückt ein anderer Abgeordneter nach. Dies kann ein Bewerber von der Liste derjenigen Partei sein, für die der ausscheidende Abgeordnete kandidiert hatte (z. B. Bundestag) oder ein schon bei der Wahl mitgewählter Ersatzmann (Baden-Württemberg). Eine Ersatzwahl ist somit nicht erforderlich.
- Nachwahl
- Bei einer Bundestagswahl findet eine Nachwahl statt, wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt worden ist (Naturkatastrophe) oder wenn ein Wahlkreisbewerber nach der Zulassung des Kreiswahlvorschlags, aber noch vor der Wahl stirbt.
- Negatives Stimmgewicht
- Negatives Stimmgewicht bezeichnet die Wirkung von Stimmen, die für die gewählte Partei zu einem Verlust an Sitzen führen.
- Niemeyer, Horst Friedrich
- Deutscher Mathematiker (1931-2007), auf dessen Vorschlag im Bundestagswahlrecht bei der Sitzzuteilung zum Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen gewechselt wurde.
- Panaschieren
- Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
- Papstwahl
- Wahlsystem des Konklaves zur Wahl eines neuen Bischofs von Rom
- Passives Wahlrecht
- Das passive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl wählbar zu sein.
- Staatliche Parteienfinanzierung
- Zusätzlich zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen erhalten Parteien eine Wahlkampfkostenerstattung.
- Personalisierte Verhältniswahl
- Verhältniswahl mit Elementen der Personenwahl
- Quadratwurzelverfahren
- Verfahren zur Bestimmung von Stimmgewichten von Staaten in Gremien, mit dem Ziel eines gleiches Einflusses aller Bürger.
- Quotenverfahren
- Gruppe von Berechnungsverfahren (auch Wahlzahlverfahren)
- Rangmaßzahlsystem
- Kehrwertvariante zu Höchstzahlverfahren (Divisorverfahren)
- Reichstagswahlsystem
- Hier wird das Wahlsystem zum Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik vorgestellt
- Sainte-Laguë, Jean-André
- Französischer Mathematiker (1882–1950), entwickelte das Divisorverfahren mit Standardrundung
- Single Transferable Vote (STV) Übertragbare Einzelstimmgebung
- (STV) beschreibt ein Personenstimmgebungsverfahren, bei dem jeder Wähler nicht nur eine Stimme für den Kandidaten seiner Wahl hat, sondern alle Kandidaten nach seiner persönlichen Präferenzliste ordnen kann und das dadurch sowohl eine echte Personenwahl als auch Verhältniswahl verwirklicht.
- Sperrklausel
- im Wahlsystem eine (explizite oder implizite) gesetzliche Bestimmung, welche die Teilnahme einer Partei an der Mandatsvergabe vom Erreichen einer bestimmten Zahl vom Stimmen abhängig macht.
- Spiegelbildlichkeitsgebot
- Erfordernis der proportionserhaltenden, verkleinernden Abbildung einer Wählerschaft bzw. eines Plenums auf ein anderes Gremium.
- Die Stichwahl (bei absoluter Mehrheitswahl)
- Es gibt einen Negativanreiz im ersten Wahlgang einen chancenlosen Kandidaten, als einfachen Gegner für den eigentlich präferierten zu wählen
- Stimmenkauf
- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird, wer für ein bestimmtes Wahlverhalten in Deutschland Geld (oder andere Geschenke oder Vergünstigungen) fordert oder anbietet.
- Stimmensplitting
- Unterschiedliche Parteipräferenz eines Wählers bei einer Wahl mit mehreren Stimmen oder bei mehreren gleichzeitig stattfindenden Wahlen.
-
Taktisches Wählen
- Im Gegensatz zum aufrichtigen Wählen wird beim taktischen Wählen versucht, durch Wahl eines weniger bevorzugten Wahlvorschlages die Wirkung der eigenen Stimmen bei der Wahl zu erhöhen.
- Umzug kurz vor der Wahl
- Wer von einem Wahlgebiet (Gemeinde, Kreis, Bundesland) in ein anderes Gebiet zieht, kann in beiden Gebieten für eine Übergangszeit kein Wahlrecht haben.
- Unabhängige (parteilose) Direktkandidaten
- Bei Bundestagswahlen (und einigen Landtagswahlen) können auch keiner Partei angehörende Personen in einem Wahlkreis kandidieren.
- Unechte Teilortswahl
- Wahlsystem, bei dem die Kandidaten in verschiedenen Wahlkreisen (Teilorten, Wohnbezirken) kandidieren. Gewählt werden die Kandidaten aber von Wählern aller Teilorte (daher unechte Teilortswahl).
- Wahlenthaltung und ungültige Stimmen
- Was bewirkt eine ungültige Stimmabgabe oder das Fernbleiben von der Wahlurne?
- Volkskammer der DDR
- Das Wahlsystem der ersten freien Volkskammerwahl 1990 mit Wahlergebnis und dem Wahlrecht der Volkskammerwahlen vorher.
- Vorzugsstimme
- Bei Präferenzwahlsystemen (wie in Österreich oder den Niederlanden) haben die Wähler haben mit ihrer Stimme für eine Partei auch die Möglichkeit eine Stimme für einen Kandidaten dieser Partei abzugeben.
- Wahlprüfungsbeschwerde
- Formaler Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl
- Wahl
- Eine staatliche und nichtstaatliche Wahl ist die Entscheidung einer größeren Personengruppe mittels eines Wahlsystems über die Auswahl einer oder mehrerer Personen über einen festgelegten Zeitraum für ein Amt oder Gremium.
- Wahlbenachrichtigung
- Eine Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche Benachrichtigung eines in ein Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten über eine Wahl.
- Wahlcomputer
- Wahlen werden zum Teil mit Hilfe von Wahlgeräten durchgeführt, um den Vorgang der Stimmauszählung zu vereinfachen und zu beschleunigen, und um Zählfehler zu vermeiden.
- Wahlmann (auch Wahlfrau, englisch: elector)
- Mitglied in einen Wahlmännergremium, dessen einzige Aufgabe die Wahl eines oder mehrerer Funktionsträger ist.
(Beipiele: Bundespräsidentenwahl durch die Bundesversammlung, Präsidentenwahl der USA)
- Wahlkreis
- Der Wahlkreis ist die kleinste Einheit des Wahlgebietes, die für die Sitzverteilung relevant ist.
- Wahlkreisgeometrie (auch Gerrymandering)
- Beeinflussung des Wahlergebnisses durch den geometrischen Zuschnitt der Wahlkreise
- Wahlpflicht
- Gesetzliche Norm, die die Teilnahme an der Wahl vorschreibt.
- Wahlumfragen
- Hintergrundinformationen zur Methodik von Umfragen und der von uns zusammengestellten Umfragen (Sonntagsfrage)
- Wahlurne
- Verschließbarer Behälter mit einem Schlitz zum Einwerfen von Stimmzetteln bei einer staatlichen oder nichtstaatlichen Wahl bzw. Abstimmung
- Wahlsimplex
- In der mathematischen Wahltheorie die Menge der Wahlergebnisse, die zu einer bestimmten Sitzverteilung führen.
- Überhangmandate
- Zusatzmandate, die eine Partei erhält, wenn ihr nach Zweitstimmen weniger Sitze zustehen, als Direktmandate gewonnen wurden. Eine Partei erhält um so mehr Überhangmandate, je weniger (Zweit-)Stimmen sie erhalten hat.
- Externe/interne Überhangmandate
Ein wesentlicher qualitativer Unterschied, auf welcher Verteilungsebene Überhänge entstehen.
- Ursachen vom Überhangmandaten
- Rechtlicher Umgang – alle Arten der Behandlung von Überhangmandaten
Von anderen Parteien abziehen – bestehen lassen – streichen – Zuteilung von Ausgleichsmandaten
- Negative Stimmen durch Überhangmandate
Ein massiver Systemfehler im Bundestagswahlsystem
- Die Überhänger (Namen und Zahlen zur Bundestagswahl 1998)
- Die Überhangkanzler Adenauer, Kohl und Schröder hätten ohne ihre Überhangmandate keine Mehrheit gehabt.
- Zweitstimme (auch Parteistimme)
- Entscheidende Stimme in Zweistimmenwahlsystemen