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20.08.2002

Aktuelles zur Nachwahlproblematik

In einigen Wahlbezirken der Hochwasserregion in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg ist nicht auszuschließen, daß die Bundestagswahl möglicherweise wegen der Flutschäden zu einem späteren Termin als dem jetzt festgelegten 22. September stattfindet. Eine Bestandsaufnahme zu Schäden in Bezug auf die Wahl kann allerdings erst in den nächsten Tagen durchgeführt werden.

Folgt man einer Meinung des Hessischen Wahlprüfungsgerichtes, so dürften in solch einem Fall am 22. September weder der Bundeswahlleiter noch die betroffenen Landes- und Kreiswahlleiter das vorläufig amtliche Endergebnis als formales Ende des Wahlabends verkünden.

Zur Nachwahlproblematik im Wahlkreis 295 hat der stellv. Landeswahlleiter auf Anfrage von Wahlrecht.de mitgeteilt, daß der Landeswahlleiter die Bedenken von Schreiber (Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. S. 577) zum Termin der Nachwahl in der pauschalen Form nicht teile. So sei es, wenn die Briefwähler noch rechtzeitig ihre Unterlagen erhalten, rechtlich möglich die Nachwahl am Tage der Hauptwahl durchzuführen.


Der stellvertretende Landeswahlleiter hat am 20.08.2002 in einer Email an Wahlrecht.de wie folgt zur Nachwahlproblematik im Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen und zur Einschätzung der Rechtmäßigkeit des Nachwahlzeitpunktes Stellung genommen.
 

Nachwahl bei der Bundestagswahl 2002 im Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen

Der Bewerber der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) im Wahlkreis 295, Dietmar Schlee, verstarb am 3. August 2002. Am 15. August 2002 wählte die Mitgliederversammlung der CDU Frau Tanja Gönner als neue Bewerberin. Der Kreiswahlausschuss hat den Ersatzvorschlag am 16. August 2002 zugelassen.

Der Landeswahlleiter bestimmte am 17. August 2002 den 22. September 2002 als Tag der Nachwahl im Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen bei der Wahl des 15. Deutschen Bundestags (§ 43 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes). Dies wird nach § 82 Abs. 7 der Bundeswahlordnung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 26. August 2002 öffentlich bekannt gemacht.

Die Bedenken von Schreiber (Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage, S. 577) teilen wir in dieser pauschalen Form nicht. Nach unserer Auffassung, die wir auch mit dem Bundeswahlleiter abgestimmt hatten, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Nachwahl am Tag der Hauptwahl durchzuführen. Dazu gehört auch, dass die Briefwähler noch rechtzeitig ihre Unterlagen erhalten. Insgesamt gesehen bietet die gleichzeitige Wahl gegenüber einem späteren Termin der Nachwahl deutliche Vorteile.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Engelken
stellv. Landeswahlleiter


von Martin Fehndrich