Kommunalwahlrecht

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Übersicht über die Wahlsysteme bei Kommunalwahlen

Hier finden Sie eine Übersicht über das Kommunalwahlrecht in den Bundesländern (ohne die Stadtstaaten Berlin und Hamburg). Für ausführliche Informationen klicken Sie auf den Namen des Bundeslandes. Beachten Sie auch die weiterführenden Links in der vorletzten Spalte.

Bundesland Wahl-
periode
Wahlalter
aktiv/
passiv
Wahlsystem Listenform Stimmen-
zahl
Sperr-
klausel
Sitz-
zuteilungs-
verfahren
Besonder­heiten Links
Baden-
Württemberg
5 Jahre 16/16 Verhältniswahl m. offenen Listen offen = Zahl der zu vergebenden Sitze nein Sainte-
Laguë
Unechte Teilortswahlen Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Bayern 6 Jahre 18/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen = Zahl der zu vergebenden Sitze nein Sainte-
Laguë
  Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Brandenburg 5 Jahre 16/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen 3 nein Hare/
Niemeyer
  Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Bremen 4 Jahre 16/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen 5 teilweise 5% Sainte-
Laguë
Sperrklausel gilt nur für Stadtbürger­schaft HB, nicht für Beiräte und BHV Landeswahlleiter
Hessen 5 Jahre 18/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen = Zahl der zu vergebenden Sitze nein Hare/
Niemeyer
  Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Mecklenburg-
Vorpommern
5 Jahre 16/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen 3 nein Hare/
Niemeyer
Sperrklausel nach Urteil des LVerfGs gestrichen <Urteil> Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Niedersachsen 5 Jahre 16/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen 3 nein Hare/
Niemeyer
  Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Nordrhein-
Westfalen
5 Jahre 16/18 Personalisierte Verhältniswahl geschlossen 1 nein
Sainte-
Laguë
2,5-%-Hürde für Bezirksvertretungen und Verbandsversammlung Ruhr Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Rheinland-
Pfalz
5 Jahre 18/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen = Zahl der zu vergebenden Sitze nein Sainte-
Laguë
  Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Saarland 5 Jahre 18/18 Verhältniswahl geschlossen 1 nein d’Hondt Sperrklausel vom Landtag gestrichen Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Sachsen 5 Jahre 18/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen 3 nein Sainte-Laguë   Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Sachsen-
Anhalt
5 Jahre 16/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen 3 nein Hare/
Niemeyer
  Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Schleswig-
Holstein
5 Jahre 16/18 Personalisierte Verhältniswahl geschlossen = Zahl der zu vergebenden Direktmandate nein Sainte-
Laguë
bis zu sieben Direktmandate pro Wahlkreis; Sperrklausel nach Urteil des BVerfGs gestrichen Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter
Thüringen 5 Jahre 16/18 Verhältniswahl m. offenen Listen offen 3 nein Hare/
Niemeyer
Sperrklausel nach Urteil des Thüringer VerfGHs verfassungswidrig Kommunalwahlrecht
Kommunalverfassung
Landeswahlleiter

von Wilko Zicht (1999, letzte Aktualisierung: 26.05.2024)