Bundestagsfraktion DIE LINKE.

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Pressemitteilung

 

03.07.2008


Mehr Gerechtigkeit bei Bundestagswahlen wahrscheinlich erst ab 2011

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen, weil es bei künftigen Bundestagswahlen für mehr Gerechtigkeit sorgen wird“, kommentiert Wolfgang Neškovic die Entscheidung der Karlsruher Richter in Sachen „Negatives Stimmgewicht“. Der lange Umsetzungszeitraum, den das Gericht dem Gesetzgeber gewährt hat, spricht aus Sicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE jedoch nicht gerade für übergroßes Zutrauen in dessen handwerkliche Qualitäten. „Es wäre besser gewesen, die Wiederholung von Wahlpossen wie 2005 in Dresden schon zur nächsten Bundestagswahl definitiv auszuschließen.“ 1
Neškovic: „Das Verfassungsgericht hat in dem Phänomen des sogenannten negativen Stimmgewichts völlig zu Recht einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl gesehen. Der Gesetzgeber sollte das Urteil zum Anlass nehmen, Regelungen zu finden, die das Entstehen von Überhangmandaten ganz ausschließen. Denn Überhangmandate führen regelmäßig zu Verzerrungen des Wahlergebnisses zugunsten der großen Parteien.“ 2

 


eingetragen von Matthias Cantow