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31.10.2005

Einspruch gegen die Bundestagwahl wegen negativer Stimmgewichte

Wir werden bis zum Ende der Einspruchsfrist am 18. November 2005 wegen der Möglichkeit und dem Auftreten von negativen Stimmgewichten bei der Bundestagswahl Einspruch beim Deutschen Bundestag gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Bundestag einlegen.

Schema der Argumentation

Ziel eines Einspruches soll natürlich eine Verbesserung des Bundeswahlsystems sein, so daß am Ende kein Negatives Stimmgewicht mehr möglich ist. Schön wäre auch, wenn sich der 16. Deutsche Bundestag mal mit dem Wahlsystem insgesamt auseinander setzt, und nicht erst darauf wartet, daß ihn das Bundesverfassungsgericht zum Handeln auffordert.

Unterstützung unserer Wahlprüfungsbeschwerden

Wir werden daher beim Deutschen Bundestag (Anschrift: Deutscher Bundestag, Wahlprüfungsausschuß, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Fax 030/227-36097) bis zum 18. November 2005 Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Bundestag einlegen und gegen die folgende Ablehnung Wahlprüfungsbeschwerde beim BVerfG erheben. Bei den gemäß § 48 BVerfGG dazu notwendigen Unterschriften können Sie uns gern unterstützen. Um rechtzeitig von der Wahlprüfungsbeschwerde zu erfahren, verfolgen sie die News auf Wahlrecht.de oder senden Sie uns Ihre E-Mail-Adresse, Sie erhalten dann rechtzeitig eine Nachricht von uns.

Update

Die Einsprüche wurden inzwischen eingelegt (WP 162/05, WP 179/05, WP 181/05 ...). Wir erwarten, daß der Bundestag sich im Herbst 2006 damit befassen wird.

Links


von Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 19.03.2006)