Bei der Landtagswahl am 22. Mai 2005 in NRW, werden zehn Parteien landesweit (d. h., in mehr als 40 der 128 Wahlkreise) antreten. Darüberhinaus treten fünf Parteien in einzelnen Wahlkreisen an.
Alle Parteien die mit Landesliste kandidieren
Partei Anzahl der Wahlkreise (von 128)
SPD 128
CDU 128
FDP 128
B90/Grüne 128
WASG 128
REP * 128
PDS 116
NPD 109
ödp 78
BüSo 41
Graue 25
PBC 20
Tierschutzpartei 8
Die PARTEI 4
BGD 2
* Die Republikaner können nach einer Entscheidungen des Landeswahlausschuß in allen 128 Wahlkreisen antreten.
Dazu kommen noch 48 unabhängige Kandidaten bzw. Kandidaten von Parteien, die ohne Landesliste kandidieren.
- Der Spitzenkandidat der siegreichen Partei kann, je nach Wahlergebnis, vom Amt des Ministerpräsidenten ausgeschlossen sein.
Der Ministerpräsident muß nach Artikel 52 der Landesverfassung nämlich Mitglied des Landtags sein. Zumindest bei dem CDU-Spitzenkandidaten Jürgen Rüttgers, ist es denkbar, daß er seinen Wahlkreis (Rhein-Erft-Kreis I) wie auch vor fünf Jahren nicht gewinnt, die CDU aber soviele Direktmandate gewinnt, daß sie kein Listenmandat erhält. In diesem Fall könnte er nicht zum Ministerpräsidenten gewählt werden.
- Einstimmenwahlrecht: Jeder Wähler hat eine Stimme, die gleichzeitig für die Partei im Land und Ihren Wahlkreiskandidaten gezählt wird.
- Kandidaturzwang: Jede Partei ist gezwungen in möglichst jedem Wahlkreis einen Kandidaten (Strohmann) aufzustellen, denn sie kann nur in den Wahlkreisen gewählt werden, in denen sie mit einem Wahlkreiskandidaten kandidiert.
Für kleine Parteien bedeutet dies eine hohe Kandidatur-Hürde, da in jedem Wahlkreis 100 Unterschriften gesammelt werden mußten. Dabei gab es auch Manipulationsvorwüfe gegen mehrere Parteien, die sich Unterstützungsunterschriften erschlichen haben sollen. So wurden die Republikaner im Wahlkreis Mülheim an der Ruhr (und in neun anderen Wahlkreisen) nicht zur Wahl zugelassen, da bis auf 93 alle Unterstützungsunterschriften nicht gewertet werden konnten. Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses wurden dann aber doch alle Unterschriften gewertet.
Auch hat der Vorsitzender der PARTEI ein Wahlbeschwerde wegen des ungerechten Wahlsystems angekündigt.
- Kein Splitting – die Irritationen mit unbedeutender Erststimme und wichtiger Zweitstimme fallen damit weg.
- Eingebürgerte/Staatsbürgerschaft
Wer nach dem 01.01.2000 eingebürgert wurde und wieder seine alte Staatsbürgerschaft angenommen hat, verliert automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht, allerdings ohne daß dies automatisch den deutschen Behörden gemeldet würde. Wer trotzdem wählt, macht sich strafbar. Die Neueingebürgerten werden von den kommunalen Meldebehörden angeschrieben und daraufhingewiesen.
- Wegen des hohen Anteils an Direktmandaten (128 von 181) fallen für die stärkste Partei meist Überhangmandate an. Im Gegensatz zur Bundestagswahl werden in NRW dann zusätzlich Ausgleichsmandate zugeteilt.
- Die Reserveliste der stärksten Partei zieht kaum oder gar nicht. Die Spitzenkandidaten dieser Partei könnten damit ihren Einzug in den Landtag verfehlen und dann auch nicht zum Ministerpräsidenten gewählt werden.
- Überausgleich: Die Mehrheit der überhängenden Partei kann sich durch die Vergabe der Überhang- und Ausgleichssitze im Vergleich zur Sitzverteilung ohne Überhangmandate verschlechtern, und die überhängende Partei für ihre Wahlkreissiege bestrafen. Die Regelung ist analog des Kommunalwahlsystems und beispielsweise bei den Kommunalwahlen 2004 aufgetreten in Witten, Haan und Korschenbroich
- Nachteil durch Überwinden der 5 %-Hürde (Besserstellung einer Partei, weil sie keine 5 % der Stimmen bekommen hat)
Eine Klein-Partei mit Direktmandaten, die an der 5 %-Hürde scheitert, behält ihre Sitze, einen Ausgleich für andere Parteien gibt es nicht, deren Sitzzahl wird darüberhinaus sogar reduziert. Erhält die Klein-Partei dagegen 5 %, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate und die Klein-Partei wird für ihr Stimmenergebnis bestraft.
- Regelungslücke bei Ausgleichsmandaten
- Der Zuwanderungsstichtag wurde näher an die Wahl gelegt. Wählen kann nun, wer am 6. Mai 2005 in NRW gemeldet war.
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