50 Jahre Erklärungen über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit
Vor 50 Jahren unterzeichneten Vertreter einer deutschen und dänischen Delegation ein Protokoll (Deutsch-Dänisches Papier vom 28. März 1955), in dem beiden Regierungen Vorschläge bezüglich der jeweiligen Minderheiten in ihrem Land unterbreitet wurden. Diese Vorschläge führten im Ergebnis u. a. zu den Bonn-Kopenhagener Erklärungen vom 29. März 1955 und zur Befreiung der dänischen Minderheit von der Sperrklausel bei der Wahl des Landtags von Schleswig-Holstein.
Hintergrund war die geplante Aufnahme Deutschlands in die NATO, welche die Regierung des NATO-Staates Dänemarks im Oktober 1954 nutzte, um die Regelung der Minderheitenfrage im deutsch-dänischen Grenzland anzusprechen. Dies führte im Februar und März 1955 zu bilateralen Verhandlungen, deren Ergebnisse als Vorschläge im oben genannten Deutsch-Dänischen Papier festgehalten wurden.
Die Vorschläge:
- Vorlage der dem Protokoll beigefügten, später als Bonn-Kopenhagener Erklärungen bekannt gewordenen Erklärungen beim Bundestag und Folketing zur Billigung. Sie garantieren die grundlegenden Rechte der jeweiligen Minderheiten und haben – auch als bloße, rechtlich nicht sehr weitreichende Regierungserklärungen – eine hohe Symbolkraft. So wird weder die Aufhebung der Sperrklausel für Parteien der dänischen Minderheit noch das Landtagswahlsystem allgemein in der Erklärung thematisiert.
- Beibehaltung der im Wahlgesetz für den 2. Deutschen Bundestag getroffenen Befreiung von der Sperrklausel zu Gunsten der nationalen Minderheiten und einer analogen Regelung für den Landtag Schleswig-Holsteins. Eine analoge Sperrklauselbefreiung für die deutsche Minderheit in Dänemark war dagegen nicht vorgesehen.
- Des weiteren wurden Möglichkeiten zur Einrichtung Deutscher bzw. Dänischer Schulen der Minderheiten und deren Gleichstellungen gegenüber anderen Schulen im Land geregelt.
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