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25.03.2003
Baden-württembergischer Staatsgerichtshof weist Klage gegen Landtagswahlrecht ab
Der baden-württembergische Staatsgerichtshof hat am 24. März 2003 die Wahlprüfungsbeschwerde des FDP-Politikers Otto Hagena gegen das Landtagswahlsystem abgewiesen (Urteil vom 24.03.2003).
Der Einspruch richtete gegen folgende Mängel des baden-württembergischen Landtagswahlsystems:
- Die Verletzung des Parteienproporzes durch die mehrfache Anwendung des Divisorverfahrens mit Abrundung (d’Hondt).
- Die Verletzung des Regionalproporzes durch die Verteilung der Ausgleichsmandate auf Regierungsbezirksbasis, aber auch schon durch die mehrfache Anwendung des Divisorverfahrens mit Abrundung (d'Hondt).
Das Gericht lehnte die Beschwerde gegen den Landtagsbeschluß zum Einspruch (vom 01.07.2001) mit Hinweis auf ein eigenes Urteil vom Dezember 1990 ab, an das es sich gebunden sah. Eine Auseinandersetzung mit der Argumentation der Beschwerde konnte damit unterbleiben.
Links
- GR 3/01 – Urteil des Staatsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg vom 24.03.2003
- Landtagswahlsystem in Baden-Württemberg
- Verbesserungspotential des Wahlrechts in Baden-Württemberg Beschreibung einiger Systemfehler des Landtagswahlsystem
- Meldung 16.10.2001 – Wahlprüfungsausschuß verhandelt öffentlich
- Meldung 09.11.2001 – Einspruch gegen d'Hondt erwartungsgemäß zurückgewiesen