Berechnung der Ausschußsitze im Deutschen Bundestag
Bisher kamen fünf Verfahren für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Einsatz:
- D’Hondt (Divisorverfahren mit Abrundung)
- Hare-Niemeyer (Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen)
Zu dieser Methode wurde am 04.11.1970 während der 6. Wahlperiode gewechselt, damit die die Regierung tragenden Fraktionen (SPD und FDP) auch weiterhin die Mehrheit in den Ausschüssem behielten.
- Sainte-Laguë (Divisorverfahren mit Standardrundung)
Diese Methode wurde zu Beginn der 9. Wahlperiode (1980) übernommen und zwar in der mathematische äquivalenten Beschreibung als Rangmaßzahlverfahren nach Schepers.
- Hybridverfahren Sainte-Laguë – d'Hondt
Diese Methode wurde zu Beginn der 13. Wahlperiode (1994) eingeführt. Wenn die Berechnung nach dem Verfahren Sainte-Laguë nicht die Regierungsmehrheit im Ausschuß abbildet, so wird stattdessen das Verfahren d’Hondt verwendet.
Dieses Hybridverfahren wurde vom Bundesverfassungsgericht gebilligt - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.1997, 2 BvE 4/95 (BVerfGE 96, 264). Zu möglichen Folgen der konsequenten Anwendung siehe: Zwei-Verfahren-Paradoxon
- Hybridverfahren Sainte-Laguë – d’Hondt – Mehrheitsklausel
Diese Methode wurde zu Beginn der 15. Wahlperiode (2002) eingeführt (BTDrucks 15/17, Nr. 2). Wenn die Berechnung nach dem Verfahren Sainte-Laguë nicht die Regierungsmehrheit im Ausschuß abbildet, so wird stattdessen das Verfahren d’Hondt verwendet. Bildet dies auch nicht die Regierungsmehrheit ab, wird der stärksten Fraktion vorab ein Sitz zugeteilt und die restlichen Sitze nach Sainte-Laguë.
Die Anwendung der Mehrheitsklausel war Gegenstand eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht – Urteil vom 08.12.2004 – 2 BvE 3/02. Dieses Verfahren war ersichtlich nicht abstrakt-generell gefasst, so dass es schon bei leicht anderen Mehrheitsverhältnissen zu kaum gewollten Effekten führen kann.
- Wir haben schon damals, wegen des
Zwei-Verfahren-Paradoxons
statt der Hybrid-Verfahren ein alternatives Verfahren vorgeschlagen, das auch die beiden
Ziele (weitgehende Unverzerrtheit und Mehrheit der Mehrheit) der Konstruktion verwirklicht.
Diese wurde auch von F. Pukelsheim und S. Maier
(Eine schonende Mehrheitsklausel für die Zuteilung von Ausschusssitzen, ZPARL 4/2005)
dem Bundestag als eine sich aus dem Prinzip die itio in partes ergebende Alternative
vorgestellt.
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