Beteiligungsanzeigen zur Landtagswahl 2014 beim Landeswahlleiter |
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Am 16. Juni 2014, 18 Uhr endete die Frist zur Einreichung der Beteiligungsanzeigen für eine Teilnahme an der Thüringer Landtagswahl 2014 für Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren. | 1 | ||||||||||||||||||||||
1. Nachfolgende Parteien und sonstige politische Vereinigungen haben fristgerecht ihre Beteiligung beim Landeswahlleiter angezeigt (alphabetische Reihenfolge):
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2. Weiterhin können ohne ausdrückliche Beteiligungsanzeige an der Landtagswahl 2014 in Thüringen teilnehmen:
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„Unter dem Vorbehalt, dass die Parteieigenschaft durch den Landeswahlausschuss am 4. Juli 2014 festgestellt wird, können die o.g. Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen ihre Wahlvorschläge sowie die darüber hinaus vom Wahlgesetz/-ordnung geforderten Unterlagen bis spätestens 10. Juli 2014, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter einreichen. | 4 | ||||||||||||||||||||||
Die Landeslisten sind beim Landeswahlleiter und die Wahlkreisvorschläge beim Kreiswahlleiter einzureichen“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz. | 5 | ||||||||||||||||||||||
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de | 6 | ||||||||||||||||||||||
Weitere Auskünfte erteilt: Büro des Landeswahlleiters Telefon: 0361 37-84120 Kontakt: wahlen@statistik.thueringen.de |
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