Verfassungsgerichtshof für das |
[Pressemitteilungen] |
Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt am 5. Mai 2009 über Festlegung des Kommunalwahltermins 2009 und Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte |
|
Am 5. Mai 2009, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW in den verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 (VerfGH 3/09) sowie die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte (VerfGH 2/09). Eine Entscheidung soll in beiden Verfahren voraussichtlich noch im Mai verkündet werden. Ein genauer Termin sowie weitere Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. | 1 |
– VerfGH 2/09 und VerfGH 3/09 – |