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[Pressemitteilungen] |
Organstreit über die Zulässigkeit einer „Sperrklausel“ im Kommunalwahlgesetz NRW |
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Am 25. November 2008, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über ein Organstreitverfahren zwischen der Ökologisch-Demokratischen Partei, Landesverband Nordrhein-Westfalen, und dem Landtag Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellerin macht geltend, der Antragsgegner habe ihre Rechte auf chancengleiche Teilnahme an den Kommunalwahlen und auf Gleichheit der Wahl dadurch verletzt, dass er durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vom 9. Oktober 2007 eine „Sperrklausel“ für die Zuteilung eines ersten Sitzes eingeführt habe. | 1 |
Mit der Novellierung des KWahlG ist das Verfahren zur Berechnung der Sitzzuteilung beim Verhältnisausgleich von dem Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer auf das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt worden. Nach diesem Verfahren werden die nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitze bei Resten unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet und bei Resten ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Abweichend davon bestimmt das KWahlG, dass Parteien oder Wählergruppen, die nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt bleiben. | 2 |
Die Antragstellerin hält diese Regelung für unzulässig, weil sie ohne zwingenden Grund für kleinere Parteien eine erhebliche Zugangshürde für den Einzug in die kommunalen Vertretungsorgane begründe. | 3 |
Der Antragsgegner hält den Antrag für unbegründet. | 4 |
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 25. November 2008 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden. | 5 |
– VerfGH 12/08 – |