Ukraine (Oberster Rat) |
[Wahlsysteme im Ausland] |
Parlamentswahl am 26. Oktober 2014: Das auf dieser Seite dargestellte Verhältniswahlrecht wurde Ende 2011 in ein Grabenwahlrecht geändert! Seit der Wahl 2012 werden nach dem neuen Wahlgesetz 225 Sitze per Mehrheitswahl in Einmandatswahlkreisen und lediglich die weiteren 225 Sitze per Verhältniswahlrecht vergeben. Die Sperrklausel beträgt nun 5 Prozent.
System der Wahl des Parlaments der Ukraine – Oberster Rat (ukrainisch: Верховна Рада [Werchowna Rada])
Das ukrainische Parlament besteht aus insgesamt 450 Mitgliedern.
Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Wahlberechtigt ist jeder ukrainische Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Das Wahlgebiet bildet einen Einheitswahlkreis.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für die geschlossene Liste einer Partei oder eines Blocks.
Parteien oder Blöcke erhalten nur Sitze, wenn sie mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten.
Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) zugeteilt.