Bundestagswahl 1998 – die Überhänger

[Überhangmandate]

Die SPD-Abgeordnete Birgit Roth (Speyer) wurde gewählt, da es zu wenige SPD-Stimmen gab.

Durch einen Wahlrechtsfehler werden Wählerstimmen vom Ergebnis abgezogen, statt dazu gezählt.

Die SPD-Abgeordnete Birgit Roth verdankt ihren Einzug in den Bundestag gerade den Wählern, die nicht SPD gewählt haben. Denn hätten beispielsweise 20.000 Wahlberechtigte in Hamburg, die am 27. September 1998 zu Hause geblieben sind, stattdessen SPD gewählt, säße Roth nicht für die SPD im Bundestag, ohne dass sich sonst etwas an der Sitzverteilung ändern würde.

Dieses nur auf den ersten Blick überraschende Ergebnis ist die Folge eines Wahlrechtsfehlers, der die Zweitstimmen für die Bremer SPD ins Gegenteil verkehrt. Durch die Überhangmandate-Regelung wird die Zweitstimme für eine Partei zu einer Stimme gegen diese Partei.

Wahlergebnis zum Nachrechnen oder Nachvollziehen


von Martin Fehndrich (20.11.2000, letzte Aktualisierung: 02.06.2007)