Interne und externe Überhangmandate

[Überhangmandate]

Definitionen

Durch die zweistufige Mandatsverteilung (Ober- und Unterverteilung) der Sitze auf die Parteien und deren Landeslisten und die Art und Weise des Entstehens von Überhangmandaten im Bundestag, muß man interne und externe Überhangmandate unterscheiden.

Welche Abgeordnete sind denn nun die „Überhänger“?

Die Frage, welche Mandate Überhangmandate sind, läßt sich allenfalls teilweise beantworten.
Auch die Frage, ob Überhangmandate Direkt- oder Listenmandate sind, kann nicht (bzw. beliebig) beantwortet werden.

Letztlich läßt sich jeder Sitz im Parlament als ein bißchen überhängend ansehen, eine Zuordnung geschieht in aller Regel mit der Absicht einer Rechtfertigung oder Infragestellung.


von Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 12.06.2013)