Interne und externe Überhangmandate |
[Überhangmandate] |
Durch die zweistufige Mandatsverteilung (Ober- und Unterverteilung) der Sitze auf die Parteien und deren Landeslisten und die Art und Weise des Entstehens von Überhangmandaten im Bundestag, muß man interne und externe Überhangmandate unterscheiden.
Externe Überhangmandate entstehen nur im gesamten Bundesgebiet, wenn die Gesamtzahl der Direktmandate einer Partei die Zahl der ihr nach Zweitstimmen zustehenden Sitzen übersteigt. Externe Überhangmandate sind bisher noch bei keiner Bundestagswahl aufgetreten und extrem unwahrscheinlich. Allerdings ist ein Auftreten externer Überhangmandate für die CSU (in Bayern) denkbar.
Bei der Bundestagswahl 2009 sind externe Überhangmandate für die nur in Bayern antretende CSU angefallen.
Interne Überhangmandate entstehen in bestimmten Bundesländern und sind damit eine Folge der Aufteilung einer Partei in verschiedene Landeslisten. Alle bisher bei Bundestagswahlen aufgetretenen Überhangmandate sind interne Überhangmandate (da sie parteiintern auftreten).
Die Frage, welche Mandate Überhangmandate sind, läßt sich allenfalls teilweise beantworten.
Auch die Frage, ob Überhangmandate Direkt- oder Listenmandate sind, kann nicht (bzw. beliebig) beantwortet werden.
Bei internen Überhangmandaten wird die Sache noch komplizierter, da interne Überhänge erst durch das interne Verrechnungssystem entstehen. Immerhin lassen sich einige Listenmandate als interne Überhangmandate identifizieren, nämlich diejenigen Abgeordneten, die nicht im Bundestag säßen, hätte ihre Partei mehr Stimmen erhalten. In diesem Sinne sind beispielsweise die Abgeordneten Birgit Roth und Hedi Wegener „Überhänger“ (vgl. Spektrum der Wissenschaft 2/99, S. 71).
Letztlich läßt sich jeder Sitz im Parlament als ein bißchen überhängend ansehen, eine Zuordnung geschieht in aller Regel mit der Absicht einer Rechtfertigung oder Infragestellung.