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01.07.2005

Bundeskanzler Schröder scheitert bei Vertrauensfrage im Bundestag

Auf die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers gemäß Artikel 68 Grundgesetz hat am Freitag mit 151 Abgeordneten nur eine Minderheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Vertrauen ausgesprochen.

151 Abgeordnete stimmten in der namentlichen Abstimmung für Schröder, 296 stimmten gegen ihn, 148 enthielten sich der Stimme und 5 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil. Mindestens 301 Abgeordnete (Kanzlermehrheit) hätten für Schröder stimmen müssen, damit dieser weiterhin das Vertrauen des Bundestags gehabt hätte.

Schröder begründete seinen Schritt u.a. damit, daß sich seine schon anfangs knappe Mehrheit durch den Verlust nicht nachzubesetzender Überhangmandate weiter reduziert habe.

Der Bundeskanzler hat dem Bundespräsidenten daraufhin die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages vorgeschlagen. Der Bundespräsident kann nun bis zum 22. Juli 2005 prüfen, ob er den Bundestag auflöst, oder nicht. Da der Wahltermin 18. September angestrebt wird, wird mit einer Neuwahl-Entscheidung nicht vor dem 20. Juli gerechnet.

Sollte der Bundespräsident den Bundestag nicht auflösen, müßte der Bundestag (und Bundesrat) ins Grundgesetz ein Selbstauflösungsrecht schreiben, oder der Bundeskanzler müßte zurücktreten.

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von Martin Fehndrich und Matthias Cantow