Nachrichten

[Archiv 2005] [Aktuelle Meldungen]

31.01.2005

Bundestagswahl 2006: Thüringen muss Wahlkreis an Bayern abgeben

Am 28.01.2005 hat der Deutsche Bundestag in seiner 155. Sitzung das 17. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BT-Drs 15/4492) – und damit eine Wahlkreisneueinteilung – mit großer Mehrheit beschlossen.

Die Neueinteilung wurde notwendig, um trotz der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung in Deutschland die gleichmäßige Größe der Wahlkreise sowie deren Verteilung auf die Länder zu gewährleisten. Nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BWahlG) und die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Zahl der deutschen Bevölkerung in den Wahlkreisen soll dabei nicht mehr als 15 % nach oben oder unten betragen, bei einer Abweichung von mehr als 25 % ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 BWahlG).

Dem nun verabschiedeten Gesetz lag ein Bericht der vom Bundespräsidenten gemäß § 3 Abs. 2 BWG regelmäßig zu berufenden Wahlkreiskommission vom Januar des letzten Jahres zugrunde (BT-Drs 15/2375), dem aber nicht in allen Vorschlägen gefolgt wurde. So hatte die Kommission empfohlen, dass die Bundesländer Thüringen und Schleswig-Holstein jeweils einen Wahlkreis an Bayern und Niedersachsen abgeben und weiterhin einige Neuabgrenzungen innerhalb verschiedener Bundesländer vorzunehmen sind.

Hinsichtlich des Verlustes eines Wahlkreises in Schleswig-Holstein (das erst zur letzten Wahl einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten hatte) wurde dieser Vorschlag auch von Wahlrecht.de kritisiert, da der Wahlkreisverlust des schneller als Niedersachsen wachsenden nördlichsten Bundeslandes bei gleich bleibender Bevölkerungsentwicklung voraussichtlich zur übernächsten Wahl wieder hätte rückgängig gemacht werden müssen. Allein dies hätte zweifache Veränderungen in acht Wahlkreisen zur Folge gehabt, was eine Wahlkreiskontinuität unmöglich macht. Im Ergebnis ist der Deutsche Bundestag nun der Kritik gefolgt und hat nur den Austausch eines Wahlkreises zwischen Thüringen und Bayern beschlossen.

Daneben gab es weitere Neuabgrenzungen innerhalb der Länder. Davon betroffen war z. B. der bei der letzten Bundestagswahl kleinste Wahlkreis 14 – Rostock. Dieser war aufgrund langfristig sinkender Einwohnerzahlen und einer Abweichung der deutschen Bevölkerung von –24,2 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße unbedingt zu vergrößern. Der bisher nur das Gebiet der Hansestadt Rostock umfassende Wahlkreis wurde um den östlichen Teil des zum Wahlkreis 17 gehörenden Landkreises Bad Doberan erweitert. Damit wird ein – bei den letzten drei Bundestagswahlen noch für möglich gehaltenes – Direktmandat eines PDS-Bewerbers sehr unwahrscheinlich.

Links


von Matthias Cantow