Wahlsystem
- STV – Single Transferable Vote in kleinen Wahlkreisen (3–5 Sitze) mit Droop-Quota
- In den Wahlkreisen ergibt sich damit implizit (durch die Stimmabgabe) d’Hondt mit verbundenen Listen/Unterlisten
Wahlkreise/Abgeordnetenzahl
In 42 Wahlkreisen (nach Schaffung des Wahlkreises Dublin-Mid-West, vorher 41 Wahlkreise) werden 166 Sitze verteilt.
In einem Wahlkreis werden je nach Bevölkerung zwischen 3 und 5 Sitze verteilt. (Die genaue Zahl der Sitze, Wahlkreise, Sitze pro Wahlkreise wird regelmäßig nach den Bevölkerungsdaten aktualisiert.)
Wahlperiode
Die maximale Legislaturperiode beträgt nach dem Gesetz maximal fünf Jahre und nach der Verfassung maximal 7 Jahre.
aktives und passives Wahlrecht
Wählen dürfen über 18 Jahre alte Iren und Briten.
Wählbar ist, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat und Bürger der Republik Irland ist.
Stimmabgabe (Stimmen, Präferenzen)
Der Wähler reiht die Kandidaten in der Reihenfolge 1 ... nach Erst-, Zweit-, Dritt- ... Präferenzen.
Stimmenauszählung (STV)
- Die Stimmzettel werden gemischt und nach der Erstpräferenz sortiert.
- Es wird die Droop-Quota berechnet: Abgegebene Stimmen / (Sitze + 1) +1
- Kandidaten, die soviele oder mehr Stimmen (Erstpräferenzen) haben sind gewählt.
- Übersteigen die Stimmen der gewählten Kandidaten die Droop-Quota, werden die Droop-Quota, so werden die überzähligen Stimmen auf die Zweitpräferenzen verteilt.
- Dazu werden die Stimmzettel dieses Kandidaten nach Zweitpräferenzen geordnet.
- Von jedem Stapel werden proportional viele Stimmzettel auf die Zweitpräferenzen weiterverteilt, so dass maximal der Stimmenüberschuss an Stimmzetteln weiterverteilt wird.
- Erreicht kein Kandidat die Droop-Quota, so wird der Kandidat mit der geringsten Zahl der Erstpräferenzen gestrichen und seine Stimmtzettel werden entsprechend der Zweitpräferenzen verteilt.
- Verbleiben am Schluss soviele Kandidaten wie noch Sitze zu vergeben sind, sind die Kandidaten gewählt, auch wenn sie nicht die Droop-Quota erreicht haben.
Links
Die Informationen zum irischen Wahlsystem entstammen alle o. g. Quellen. Die relevanten und vollständigen Gesetzestexte liegen uns nicht vor, so dass alle Angaben ohne Gewähr sind.