Bundesverfassungsgericht |
[Wahlprüfung] |
Entscheidungen 2000–heute,
Beschluss des Bundestages vom 14.12.2006,
Stellungnahme vom 18.04.2007 zum Berichterstatterschreiben,
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2009
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Sehr geehrte Frau M..., | |
es bestehen Bedenken gegen die Zulässigkeit Ihrer o. g. Wahlprüfungsbeschwerde. | 1 |
Nach § 48 Abs. l Satz 2 BVerfGG muss eine Wahlprüfungsbeschwerde innerhalb der Beschwerdefrist schriftlich begründet werden. Die Beschwerdeführerin unterliegt einer Substantiierungspflicht, ähnlich wie bei der Verfassungsbeschwerde. Es muss ein Sachverhalt vorgetragen werden, der aus sich heraus verständlich ist und erkennen lässt, worin der geltend gemachte Wahlfehler liegen soll (BVerfGE 58, 175 f.; 89, 291 <340 f.>[sic]). Darüber hinaus muss sich die Begründung mit den aufgeworfenen Rechtsfragen und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zumindest ansatzweise auseinandersetzen. | 2 |
Sie tragen lediglich vor, dass bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag Wahlcomputer eingesetzt worden sind und dass es dem Wähler und der Öffentlichkeit nicht möglich gewesen sei, die abgegebenen Stimmen „lückenlos“ zu überwachen. | 3 |
Sie teilen aber nicht mit, welche Wahlcomputer konkret verwendet wurden, wie diese arbeiten und inwiefern Manipulationsmöglichkeiten bestehen. Sie gehen nicht auf die vom Deutschen Bundestag zur Zurückweisung Ihres Wahleinspruchs angeführten, sehr ausführlichen Argumenten [sic] ein, aus denen hervorgeht, dass eine Manipulation der verwendeten Wahlgeräte durch die ![]() |
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Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt könnte vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft werden, ohne dass zuvor zahlreiche zusätzliche Informationen ermittelt würden. Er genügt damit dem Substantiierungserfordernis nicht. | 5 |
Im Hinblick darauf gebe Ihnen Gelegenheit zu prüfen, ob Ihr Antrag aufrechterhalten bleiben soll und dazu binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens Stellung zu nehmen. | 6 |
Mit freundlichen Grüßen Dr. h. c. Mellinghoff Bundesverfassungsrichter |