Negatives Stimmgewicht durch erschöpfte Teilliste |
[Systemfehler] |
Ein negatives Stimmgewicht kann bei Listenwahlsystemen mit verbundenen Listen auftreten, wenn eine Teilliste erschöpft ist, d.h. der Anspruch der Liste die Zahl der Kandidaten überschreitet, so daß Sitze nicht besetzt werden können.
Nimmt man auf Basis des Bundestagswahlergebnisses 2005 an, die CDU hätte keine Überhangmandate bekommen (tatsächlich 7) und auf der Landesliste der CDU in Baden-Württemberg wären 30 Kandidaten aufgestellt worden (tatsächlich 66). Die CDU hätte dann bundesweit 173 Sitze erhalten (tatsächlich mit Überhangmandaten 180), davon 30 in Baden-Württemberg.
Wenn die CDU in Baden-Württemberg dazu nun 50.000 Zweitstimmen mehr erhalten hätte, hätte ihr das einen Sitz im Saarland gekostet und sie hätte insgesamt nur nocht 172 Sitze. Die Rechnung läuft hier analog zu der mit internen Überhangmandaten. Die CDU in Baden-Württemberg kann nicht von den Zusatzstimmen profitieren (einmal weil sie den Zusatzsitz nicht besetzen kann, einmal weil sie den Zusatzsitz als Überhang auch so hat), die CDU im Saarland verliert aber einen Sitz.
Hier tritt negatives Stimmgewicht spiegelbildlich zu dem durch interne Überhangmandate auf. Zusätzliche Stimmen für die erschöpfte Liste können dieser keine zusätzlichen Sitze bringen, reduzieren aber die Anzahl der Sitze der anderen mit der Liste verbundenen Listen.
Ein negatives Stimmgewicht durch Erschöpfung einer Teilliste trat bei der Kommunalwahl am 9. September 2001 im niedersächsischen Obernkirchen auf. Hier kosteten einer Listenverbindung aus CDU, Wahlergruppe und Einzelbewerber zu viele Stimmen für den Einzelbewerber die Mehrheit.