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01.04.2012
Nachdem die Koalitionsfraktionen mit ihrer Änderung des Bundestagswahlrechts alles getan haben, um starke Verzerrungen durch Überhangmandate zu erhalten, lohnt sich taktisches Wählen weiterhin. Dadurch kann die Zahl der Überhangmandate erhöht werden. Ein solches Wahlverhalten kann zudem durch eine auf dieses Wahlrecht angepasste Kandidatur forciert werden. Wie dies aussehen kann, zeigt ein uns zugespieltes Diskussionspapier aus dem Büro des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Kelber („Plan B“), in dem eine Spaltung der Sozialdemokraten in eine SPD und eine „SPD direkt“ beschrieben wird.
Das uns vorliegende Diskussionspapier: „Plan B“ – Ein Vorschlag an den SPD-Parteivorstand für den …
Die „SPD direkt“ soll dabei die Erststimmen bekommen, während die SPD die Zweitstimmen erhält. Wenn die SPD-Anhänger wirklich dieser Empfehlung entsprechend wählen, wären alle Direktmandate der „SPD direkt“ Überhangmandate, die eine gemeinsame SPD-Fraktion vergrößern würde. Nach einer Beispielrechnung auf Basis aktueller Umfragewerte wird für die SPD/SPD direkt mit 133 Überhangmandaten gerechnet.
Unabhängig davon, wie ernst so ein Vorschlag ist und welche Aussicht auf Umsetzung er innerhalb der SPD hat: Der Vorteil des beschriebenen Aufsplittens wäre bei guter Information der eigenen Wähler (zumindest teilweise) realisierbar, er hielte sich allerdings in Grenzen, denn andere Parteien könnten genauso vorgehen. Die Unionsparteien CDU und CSU müssten noch nicht einmal eine zweite (Direkt-)Partei gründen und deshalb keine formalen Hürden überwinden, die neue Parteien für die Zulassung ihre Kandidaten bewältigen müssen (Unterschriften von Wahlberechtigten). Das Ergebnis wäre faktisch ein Grabenwahlrecht.
Der Aufsplittplan zeigt somit anschaulich, wie das derzeitige Bundestagswahlrecht ad absurdum geführt werden kann.
Hier unsere Meldung am Morgen des 1. April bei Twitter und einige Reaktionen darauf:
Splittet sich die SPD bei der nächsten Bundestagswahl auf? bit.ly/H60L0J • "Plan B" zum Umgang mit schwarz-gelbem Wahlrecht#Leak
— Wahlrecht.de (@Wahlrecht_de) März 31, 2012
bestätigt Existenz von "Plan B", den @Wahlrecht_de geleakt hat. Hier die Originaldatei ulrich-kelber.de/medien/doks/20… Schwarzgelb lässt mir keine Wahl
— Ulrich Kelber: (@UlrichKelber) April 1, 2012
Danke an @UlrichKelber für diesen die ganze Perversion des aktuellen Bundestagswahlrechts entlarvenden Vorschlag: ulrich-kelber.de/medien/doks/20…
— Stefan Urbat (@Stefan_Urbat) April 1, 2012
Erkläre hiermit meinen Austritt aus der "SPD" und meinen Eintritt in die "SPD direkt". @Wahlrecht_de
— Sebastian S. (@SebastianSPD) April 1, 2012
Was ich mich beim Aprilscherz von @Wahlrecht_de wirklich frage: Was hindert SPD und CDU eigentlich daran, genau so etwas zu machen?
— AURonline (@AURonline) April 1, 2012
@UlrichKelber @Wahlrecht_de egal, ob es ernst gemeint ist und/oder Ihr das machen werdet: das ist sehr erhellend für das aktuelle Wahlrecht
— Stefan Urbat (@Stefan_Urbat) April 1, 2012
"Plan B", der gemeinsame Aprilscherz von @Wahlrecht_de
— und mir, hat es u.a. auf http://www.election.de/cgi-bin/news1.pl und http://forum.fdp-bundesverband.de/read.php?4,1516138,1516356 gebracht :-)
@Wahlrecht_de— Ulrich Kelber (@ulrichkelber) April 2, 2012
Das Diskussionpapier haben wir zur Veröffentlichung direkt von Ulrich Kelber erhalten. „Plan B“ soll trotz der dafür sprechenden Argumente keine Handlungsempfehlung sein, sondern die Verfassungswidrigkeit des Bundestagswahlrechts offenlegen.
Siehe dazu auch die Pressemitteilung „Kelbers Aprilscherz legt Verfassungswidrigkeit des schwarzgelben Wahlrechts offen“