Nachrichten |
[Aktuelle Meldungen] |
30.01.2011
Das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht hat in seinen Urteilen vom 30. August die Verfassungswidrigkeit des geltenden Wahlrechts festgestellt und dem Landtag aufgegeben, bis zum 31. Mai 2011 das Landtagswahlrecht zu reformieren und bis zum 30. September 2012 eine Neuwahl herbeizuführen.
Mittlerweile liegen im Landtag drei Gesetzentwürfe vor. Sie sehen allesamt weiterhin ein Zweistimmenwahlrecht mit Einmandatswahlkreisen vor unterscheiden sich im Wesentlichen in der Anzahl der Wahlkreise und damit der Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Überhangmandaten. CDU, FDP und SPD möchten die Zahl der Wahlkreise nur geringfügig von 40 auf 35 reduzieren. Da dies nicht den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts entspricht, soll zusätzlich die Zahl der Abgeordneten aus der Verfassung gestrichen werden. Die SPD will dieser Verfassungsänderung aber nur zustimmen, wenn die nächste Wahl nicht erst – wie vom Gericht als spätester Termin vorgegeben – im September 2012 stattfindet, sondern bereits am 13. November 2011. GRÜNE, DIE LINKE und der SSW fordern eine wesentlich drastischere Reduzierung der Wahlkreise und lehnen eine Verfassungsänderung ab.
Am 9. Februar 2011 findet eine Anhörung von Sachverständigen vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtags statt, zu der auch Wahlrecht.de eingeladen ist.
Im folgenden dokumentieren wir die Urteile, Gesetzentwürfe, Plenarprotokolle, Stellungnahmen und Wahlrecht.de-Meldungen zum Thema: