- Wahlkreis
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Der Wahlkreis ist der kleinste Teil des Wahlgebietes, der für die Sitzverteilung relevant ist.
Einmannwahlkreise, Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl ist das Bundesgebiet (seit 2002 in 299) Wahlkreise eingeteilt,
in denen jeweils ein Wahlkreiskandidat gewählt wird.
Einmannwahlkreise gibt es auch bei Landtagswahlen in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpomern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen.
Mehrpersonenwahlkreise, Saarland, Hamburg, Bremen
Für die Landtagswahlen ist das Saarland in drei Wahlkreise eingeteilt,
in denen die Parteien mit Wahlkreislisten kandidieren. 41 der 51 Abgeordneten werden
über Wahlkreislisten gewählt. In Hamburg wird ab der nächsten Wahl (nach Einführung
des neuen Wahlgesetzes) ein Teil der Abgeordnete über Wahlkreislisten gewählt.
Im Land Bremen bilden die beiden Städte Bremen und Bremerhaven jeweils einen
Wahlkreis, in denen jeweils eine festgelegte Anzahl von Sitzen nach einem
Verhältniswahlsystem mit Stadbezogener Sperklausel verteilt werden.
Abweichende Bezeichungen
Die Bezeichung Wahlkreis ist allerdings nicht immer eindeutig.
So wird in für Landtagswahlen in Bayern der Begriff
Stimmkreis für den eigentlichen Wahlkreis, in dem die
Direktkandidarten kandidieren, verwendet. Den Begriff Wahlkreis benutzt
das bayerische Landeswahlgesetz zur Bezeichnung der Regierungsbezirke,
die allerdings, im Gegensatz zur obigen Definition, wiederum aus mehreren Stimmkreisen
bestehen.
Bei einer reinen Verhältniswahl gibt es keine Wahlkreise,
in diesem Fall bezeichnet man das gesamte Wahlgebiet auch
als Einheitswahlkreis.
Einen Sonderfall stellt die Unechte Teilortswahl dar.
Hier bilden die Teilorte in Bezug auf die Kandidaten
Wahlkreise, die Wähler selbst sind aber nicht in Wahlkreise
eingeteilt und dürfen ihre Stimme unabhängig vom Wohnort abgeben.
Forderungen aus dem Gleichheitsgrundsatz
Um dem Prinzip der Gleichheit der Wahl näher zukommen, sollen
die in den Wahlkreisen Gewählten annähernd die selbe Zahl
von Wählern repräsentieren.
Einpersonenwahlkreise sollen daher in den meisten Wahlsystemen soweit möglich
gleich groß sein. Desweiteren sollte ein Wahlkreis ein zusammengehöriges Gebiet
darstellen.
Je nach Wahlsystem ist das Wahlergebnis stark abhängig von der konkreten
Wahlkreiseinteilung.
Links
- Gerrymandering Wie der Zuschnitt der Wahlkreise das Wahlergebnis beeinflusen kann.
von Martin Fehndrich