Landtagswahl NRW 1990 [Landtagswahlsystem NRW]

Im folgenden soll das Landtagswahlsystem Nordrhein-Westfalens am Beispiel der Wahl vom 13. Mai 1990 in NRW (11. Wahlperiode) beschrieben werden. Anzumerken ist, daß es eine Nachzählung im Wahlkreis 151 - Märkischer Kreis IV gab, die letztlich dazu führte, daß SPD 122 statt der ursprünglichen 121 Wahlkreise gewonnen hatte.
Wahl vom 13. Mai 1990 in NRW (11. Wahlperiode)		

Partei        Stimmen	Prozent	Sitze  Direktmandate
SPD         4.644.431 	 50,00%	123    122
CDU         3.409.953 	 36,71%	 90     29
Die Grünen    469.098 	  5,05%	 12
F.D.P.        535.656 	  5,77%	 14
REP           171.867 	  1,85%	
ÖDP            46.650 	  0,50%	
DKP             2.376 	  0,03%	
Sonstige        8.573 	  0,09%	
Gültige	    9.288.604 	100,00%	

Quelle Volkshandbuch, Landtag Nordrhein-Westfalen - 12. Wahlperiode

Grundverteilung ohne Überhang- und Ausgleichsmandate

201 Sitze werden nun entsprechend der Stimmenzahl nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) verteilt.
             Stimmen	Dreisatz       Runden	Restsitze   Sitze nach HN
SPD        4.644.431      103,05         103	0                 103
CDU        3.409.953       75,66          75	1                  76
Die Grünen   469.098       10,41          10	0                  10
F.D.P.       535.656       11,88          11	1                  12
-über 5%-  9.059.138      201            199    2	          201

Überhang- und Ausgleichsmandate (Ergebnis vor Nachzählung)

Im Ergebnis vor der Nachzählung, hatte die SPD 121 und die CDU 30 Wahlkreise gewonnen.

Da die SPD mehr Wahlkreise gewonnen hat, als Ihr nach obiger Rechnung Sitze zustünden, mußte der Landtag durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöht werden.

Die neue Sitzzahl ergibt sich aus der Zahl der Direktmandate der überhängen Partei (SPD) 121 mal der Zahl der relevanten Stimmen 9.059.138 geteilt der Stimmen der überhängen Partei 4.644.431 (die genauen Zahlen waren vor der Nachzählung etwas anders, der Unterschied ist aber für das Ergebnis dieser Berechnung nicht relevant).

121 x 9.059.138 / 4.644.431 = 236,01
Gerundet 236 und im Falle einer geraden Zahl um eins erhöht, ergibt sich als neue Gesamtmandatszahl 237.

        Dreisatz  Runden Rest  Sitze nach HN
SPD       121,50   121    1	 122
CDU        89,20    89    0	  89
Die Grünen 12,27    12    0	  12
F.D.P.     14,01    14	  0	  14
          237      236	  1      237

Überhang- und Ausgleichsmandate (Ergebnis nach Nachzählung)

Nach einer Überprüfung der Wahl im Landtagswahlkreis Nr. 151 - Märkischer Kreis IV - einer Nachzählung und einer Neufeststellung des Wahlergebnisses, ergab sich, daß die SPD (statt der CDU) diesen Wahlkreis gewonnen hatte, d.h. die SPD hat 122, die CDU nur 29 Wahlkreise gewonnen.

Die neue Sitzzahl ergibt sich aus der Zahl der Direktmandate der überhängen Partei (SPD) 122 mal der Zahl der relevanten Stimmen 9.059.138 geteilt der Stimmen der überhängen Partei 4.644.431.

122 x 9.059.138 / 4.644.431 = 237,96
Gerundet 238 und im Falle einer geraden Zahl um eins erhöht ist die neue Gesamtmandatszahl 239.

        Dreisatz  Runden Rest  Sitze nach HN
SPD       122,53   122    1      123
CDU        89,96    89    1       90
Die Grünen 12,37    12    0       12
F.D.P.     14,13    14	  0       14
          239      237	  2      239

Fazit

links

Landtagswahlsystem NRW
von Martin Fehndrich