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„Leitfaden zur Bundestagswahl 2013" v...

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Wahlrecht.de-Administrator
Forum-Administrator
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 10:34 Uhr:   

Hier unser – bedingt durch das neue Wahlrecht – in seinen Tipps im Vergleich zu den vorhergehenden Wahlen stark reduzierte Leitfaden zur Stimmabgabe bei der Bundestagswahl 2013. Anmerkungen und Kritik können Sie hier gern äußern.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 11:38 Uhr:   

Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass Ihr in Eurem Wahlleitfaden hier
http://www.wahlrecht.de/bundestag/2013/index.html
im Ernst die Option erwähnt, erst kurz vor Schließung der Wahllokale das Wahllokal zu betreten und sich über Smartphone über die 18.00 Uhr Prognose zu informieren - auch wenn dies mit dem einschränkenden Hinweis verbunden ist, man solle sich dabei - obwohl es sich um ein legales Verfahren handle - nicht vom Wahlvorstand erwischen lassen!
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 11:51 Uhr:   

Als AfD-Anhänger müsstest du doch froh sein. Erfahrungsgemäß kommt bei uns kurz vor Schluß kaum noch wer rein, das kriegen wir schon geregelt. Zumal die BILD am Sonntag noch mal morgens ne Umfrage raushaut.

Rechnerisch ist da kein Ansturm zu erwarten. Von den AfD-Anhängern schätze ich einen Boden von rund 70% als "Überzeugte" ein, die AfD wählen auch wenn sie von verlorener Stimme ausgehen müssen.

Allerdings könnte es Last-Minute-Wählern passieren, dass sie sich knapp verspäten. 18:00 schließt der Wahlraum, wer dann noch nicht eingelassen ist, kommt nicht mehr rein.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 12:06 Uhr:   

Ich kenn es eher so, dass die Schlange um 18 Uhr so lang und der Wahlvorstand so ausgelastet ist, dass er erst etliche Minuten später versucht, die Schlange eingewickelt in den Wahlraum zu befördern und die Tür zuzumachen und im Auge zu behalten. Wobei bei Bundestagswahlen Staus relativ flott abgebaut sind; bei Kommunalwahlen kommt man teils erst um 18:30 raus, wenn man um 18:00 da war.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 12:49 Uhr:   

Dem Leitfaden fehlt ein wichtiger Aspekt - die parteilosen Einzelbewerber werden mit keinem Wort erwähnt.

Immerhin gibt es 66 Wahlkreise mit insgesamt 81 Einzelbewerbern. Einige sind möglicherweise in der Lage, die Erststimmen-Mehrheit zu schaffen. Das wäre eine echte Sensation, denn noch nie hat es ein Parteiloser mit der Erststimme in den Bundestag geschafft.

Wie üblich werden sie von den Medien "übersehen" - und jetzt leider auch von wahlrecht.de. Man kann daran gut erkennen, wie umfassend es den Parteien mittlerweile schon gelingt, unsere Gesellschaft zu dominieren - diese "Denke" hat sich ganz tief in's Unterbewusstsein jedes Einzelnen eingegraben.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 12:50 Uhr:   

Nein, den Fall hatten wir in all den Jahren noch nicht. Wir hatten schon Leute, die 18:05 kamen, aber noch nie Schlangen am Feierabend. Die Stoßzeiten sind um 8:00 herum und ab 12:30 bis ca 14:00. Ist wohl auch eine Frage der Region und des konkreten Stadtteils.
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Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 13:12 Uhr:   

Ich muss auch sagen, dass ich diese Empfehlung "Wenn Sie vorher sicher gehen wollen, dass die jeweilige Partei tatsächlich auf Stützstimmen angewiesen ist, betreten Sie erst kurz vor Ende der Wahlzeit (18 Uhr) das Wahllokal und informieren Sie sich vor dem Ausfüllen des Stimmzettels über die 18-Uhr-Prognosen (z. B. mit Hilfe eines Smartphones)" ziemlich rücksichtslos finde. Wenn das jetzt jeder machen würde, kämen die Wahlhelfer wohl gar nicht mehr nach Hause.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 13:24 Uhr:   

"Wenn das jetzt jeder machen würde, kämen die Wahlhelfer wohl gar nicht mehr nach Hause."
Wenn die Wahlhelfer die Wahlordnung richtig handhaben, hat jemand, der nicht vor oder punkt 18 Uhr im Wahlraum ist, Pech gehabt:

§ 60 Schluss der Wahlhandlung
Sobald die Wahlzeit abgelaufen ist, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum Wahlraum ist so lange zu sperren, bis die anwesenden Wähler ihre Stimme abgegeben haben; § 54 [Öffentlichkeit der Wahl] ist zu beachten. Sodann erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.


Es ist nicht empfehlenswert, es drauf ankommen zu lassen. Man sollte sich natürlich auch wegen sonstiger Unwägbarkeiten möglichst nicht auf den letzten Drücker auf den Weg machen.


(Beitrag nachträglich am 21., September. 2013 von frings editiert)
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 13:53 Uhr:   

Wenn der Wahlraum überfüllt ist oder man sich aufgrund expliziter oder impliziter Anweisung des Wahlvorstands außerhalb vom Wahlraum anstellt, kann das aber nicht zulasten des Wählers gehn. Teilweise ist auch schon die Abgrenzung schwierig, was der Wahlraum ist.

Dass es mit einem erhöhten Risiko verbunden ist, ist klar. Wenn man aber eine realistische Chance haben will, z.B. nach einem Unfall auf dem Weg zum Wahllokal noch einen Wahlschein zu bekommen und damit zu wählen, muss man schon ziemlich früh losgehn.
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Makaan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 15:54 Uhr:   

Was ich schade finde, ist dass es keine Lanoitan Umfragen von "Der Patriot" a la Election.de mehr gibt ;) das hat einem den Wahltag doch immer sehr erheitert :-)
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Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 18:01 Uhr:   

"Wenn die Wahlhelfer die Wahlordnung richtig handhaben, hat jemand, der nicht vor oder punkt 18 Uhr im Wahlraum ist, Pech gehabt: "

Naja, wenn das Wahllokal eine Turnhalle ist, hilft diese Regelung auch nicht mehr viel.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 20:52 Uhr:   

@Werner Fischer
Ein wenig steht da schon zu den Einzelbewerbern, z.B. daß die 10%-Kandidaten in den Genuß von Wahlkampfkostenerstattung kommen.

Der Leitfaden soll auch nicht die Kandidaten vorstellen, das sollte für eine Wahlentscheidung bekannt sein, sondern die wahlrechtlichen Folgen darstellen.
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Abwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 21:01 Uhr:   

Das heißt Erststimme Siegfied Kauder ist eigentlich die Ein-Bier-für-Siegfried-Stimme? Würde ich dort wohnen, würde ichs mir überlegen :-)
(P.S. sry, falscher Tab, hab dasselbe ausversehen im anderen Thread auch gepostet :-( )
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 21:33 Uhr:   

@ Makaan: "Was ich schade finde, ist dass es keine Lanoitan Umfragen von "Der Patriot" a la Election.de mehr gibt ;) das hat einem den Wahltag doch immer sehr erheitert"

Tja, die Zeiten ändern sich. Auch Alberto mit seiner Ansicht, dass es verfassungswidrig sei, dass Beamte das passive Wahlrecht besitzen, vermisse ich ein bisschen. Früher war halt mehr Lametta
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Abwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 22:15 Uhr:   

@Makaan @Hanseat
Also ein wenig humorvolle Zerstreuung erwarte ich mir zumindest im Vergleich zu Wahl-O-Meter. Da gehe ich doch von erheblichen Unterschieden aus, morgen.
http://wahl-o-meter.com/Willkommen.html
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 22:49 Uhr:   

"Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass Ihr in Eurem Wahlleitfaden hier
http://www.wahlrecht.de/bundestag/2013/index.html
im Ernst die Option erwähnt, erst kurz vor Schließung der Wahllokale das Wahllokal zu betreten und sich über Smartphone über die 18.00 Uhr Prognose zu informieren - auch wenn dies mit dem einschränkenden Hinweis verbunden ist, man solle sich dabei - obwohl es sich um ein legales Verfahren handle - nicht vom Wahlvorstand erwischen lassen!"


Das finde ich auch etwas bedenklich, wenn es auch ein theoretisch interessantes "Schlupfloch" gegen die gesetzliche 18-Uhr-Veröffentlichungssperre ist. Aber vielleicht wird ja auch wieder eine Prognose "versehentlich" vor 18 Uhr veröffentlicht oder geleakt.
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Martin Dauser
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2013 - 23:41 Uhr:   

"Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass Ihr in Eurem Wahlleitfaden hier
http://www.wahlrecht.de/bundestag/2013/index.html
im Ernst die Option erwähnt, erst kurz vor Schließung der Wahllokale das Wahllokal zu betreten und sich über Smartphone über die 18.00 Uhr Prognose zu informieren"

Warum soll www.wahlrecht.de diese Möglichkeit verschweigen ?


Der Leitfaden hat schon immer ohne moralische Wertung auf alle denkbaren Möglichkeiten hingewiesen, wie man die Möglichkeiten des Wahlrechts für seine Interessen auszunutzen. Die Frage, ob das moralisch bedenklich ist oder nicht, muss jeder für sich selbst beantworten.


2009 standen im Leitfaden Empfehlungen, wie man in manchen Bundesländern mit hoher Wahrscheinlichkeit doppelt so stark auf die Zusammensetzung des Bundestags Einfluss nehmen kann wie die meisten anderen Wähler.

Jetzt steht im Leitfaden eine Empfehlung, wie man einen Informationsvorsprung gegenüber andere Wähler bekommen kann.

Es ist Aufgabe des Gesetzgebers und nicht des einzelnen Wählers, dafür zu sorgen, dass das Prinzip der Wahlgleichheit gewahrt bleibt.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 01:45 Uhr:   

@Martin Dauser:
Der Unterschied zu 2009 ist, dass der jetzige Fall vom Gesetzgeber sicher nicht vorgesehen ist, und anscheinend ("nicht erwischen lassen") an der Grenze der Legalität liegt. Tatsächlich dürfte laut BWahlG §32 (1) das Lesen von 18-Uhr-Prognosen im Wahlraum verboten sein, da es sich dabei um eine "Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild" handelt.
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AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 02:20 Uhr:   

"..., dass der jetzige Fall vom Gesetzgeber sicher nicht vorgesehen ist, und anscheinend ... an der Grenze der Legalität liegt."

Grundsätzlich ist es im öffentlichen Recht so, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt ist. Bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie illegal wäre – womit sie legal ist (der Nicht-Erwischen-Lassen-Hinweis bezieht sich wohl darauf, dass nicht jeder Wahlhelfer das mangels Kenntnis der rechtlichen Lage genauso einschätzen würde).

Beeinflussungen im Sinne von § 32 Abs. 1 BWahlG sind lediglich die auf Erreichung einer Entscheidung des Wählers in einem bestimmten Sinn gerichtete Maßnahmen, also Einflussnahmen auf den Wähler von außen.

Der Wähler, der sich die 18-Uhr-Prognose auf dem Smartphone anschaut (oder früher per Kopfhörer vom Walkman mit Radio anhörte), weiß dagegen, was er wählen will (oder was nicht, wenn die Prognose entsprechend schlecht ausfällt). Angesichts der Einschränkung der Gleichheit der Wahl durch die 5 %-Sperre, ist das meiner Ansicht nach auch moralisch durchaus vertretbar, da ja der Wähler bestenfalls das gleiche Stimmgewicht wie die Wähler anderer Parteien, die sich keine Gedanken über eine verlorene Stimme machen müssen, erzielt.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 02:29 Uhr:   

Dass der Wähler sich nicht selber beeinflussen dürfen sollte, ist aber eine seltsame Interpretation. Am Ende darf er den Stimmzettel nicht mehr lesen (zweifellos ist das eine Schrift, wo sogar bisweilen strittige Sachen wie Doktortitel drinstehn). Es soll doch die Wahlfreiheit gesichert werden, und die wird durch aktive Information seitens des Wählers gerade gefördert.

Was Anderes wär es, wenn der Wähler den restlichen Benutzern des Wahllokals die Lektüre der Prognose aufdrängt oder sie laut verkündet. Aber selbst da seh ich bezüglich Absatz 1 kein Problem, weil die 18-Uhr-Prognosen hinreichend objektiv sind. Eine rationale Entscheidung rein aufgrund von Fakten zu fördern, ist Information und keine Beeinflussung. Ich hätte auch kein Problem damit, einem Mitwähler (oder auch als Wahlhelfer) im Wahllokal das Wahlsystem zu erklären und ihm Tipps zur Optimierung der Stimmabgabe gemäß seinem Willen zu geben.

Bei Absatz 2 wär die Frage, ob die Bekanntgabe im Wahllokal als "Veröffentlichung" anzusehen ist und ob da eventuell die Wahlzeit anders abläuft als im Rundfunk. Beides würd ich eher verneinen, aber trotzdem vorsichtshalber niemandem empfehlen, die Zahlen im Wahllokal laut herauszuposaunen.

Richtig ist natürlich, dass es ein Problem für die Wahlgleichheit ist. Es kann aber nicht zulasten des Wählers gehn, wenn er versucht, sich (oder auch Andere) auf den Informationsstand zu bringen, den Privilegierte sowieso haben. Reagieren muss da der Gesetzgeber, am besten durch eine Vorschrift, sämtliche Erkenntnisse aus Wählerbefragungen unverzüglich, vollständig und geeignet öffentlich bekanntzumachen. Oder halt Exitpolls komplett zu verbieten.
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Abwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 02:50 Uhr:   

Bezüglich der Erststimme: aktuell steht ja dort dass man unter gewissen Umständen Personell entscheiden kann ob ein Direktkandidat einen von der Liste ersetzt, soweit so richtig, allerdings eine komplizierte Denk- und Rechercheaufgabe (wer steht auf der Liste, wer könnte zum Zug kommen).
Könnte man nicht noch den Tipp geben, dass man einfach den weniger gut abgesicherten Kandidaten von CDU/SPD bzw. je nach Kreis Linke/Grüne wählt, weil man damit die eigene Region stärkt? Angenommen ich wähle SPD, und der SPD-Kandidat ist gut abgesichert. Wähle ich nun mit Erststimme den weniger gut abgesicherten CDU-Kandidaten, so erhöhe ich die Chance dass mein Wahlkreis von zwei Kandidaten vertreten wird, und dafür ein CDU-Listenkandidat einer anderen Region meines Bundeslandes nicht zum Zug kommt.

Richtig oder Denkfehler?
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Martin Dauser
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 03:29 Uhr:   

@Abwähler

Meiner Meinung nach macht eine solche Empfehlung keinen Sinn. Ich komme beispielsweise aus der Region um den Münchener Flughafen. Dort ist das Projekt 3. Startbahn sehr umstritten und für viele das wichtigste Thema.

Dem Wähler könnte es deshalb lieber sein, nur einen einzigen Vertreter aus seinem Wahlkreis im Bundestag zu haben, der zur 3. Startbahn den gleichen Standpunkt vertritt wie er selbst, als zwei Vertreter, von denen einer den entgegengesetzten Standpunkt vertritt.

Es ist also nicht zwangsläufig im Interesse des Wählers, dass möglichst viele Abgeordnete aus seinem Wahlkreis im Bundestag sind.

@Ratinger Linke:
Was spricht denn dagegen, eine Regelung einzuführen, dass die Exitpolls erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Schließung der Wahllokale, z.B. 15 Minuten, veröffentlicht werden dürfen ?
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Nikolaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 08:46 Uhr:   

Ich würde mir auch die Landeslisten ansehen und schauen, wer, auch bei den kleinen Parteien, aus dem eigenen Wahlkreis dort möglicherweise gut plaziert ist. Dann würde die Zweitstimme entsprechend wichtiger werden als die erste.
Mal unabhängig davon, was ich wähle:
Ein Kuriosum aus meinem Wahlkreis Plön-Neumünster - die Spitzenkandidatin der Linken von der Landesliste wohnt zwar im Wahlkreis, bewirbt sich aber im Kreis Pinneberg um die Erststimme (warum auch immer). Man könnte mit der Erstsimme den Wahlkreis-Bewerber der Linken wählen (der auch hier wohnt). Man sollte dann aber auch mit der Zweitstimme die Linke wählen, damit diese hier im Land zwei Sitze hat.
Wenn die Linke in SWH nur einen Sitz hat, dann konkurrieren ausgerechnet diese beiden Bewerber aus dem Landkreis. Gewinnt dann die Linke das Direktmandat (absolute Hypothese freilich), wird der Spitzenkandidatin der Einzug in den Bundestag verbaut. Hat die Linke aber dazu genügend Zweitstimmen, dann säßen gleich zwei Vertreter der Linken aus dem Kreis Plön im Bundestag.
(Eventuell fällt das Ergebnis in Bayern aber so aus, dass der neue Bundestag sehr groß wird. Dann helfen ausgerechnet die Bayern der Linken zu einem zweiten Sitz in SWH....)

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