Bundesministerium des Innern

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Pressemitteilung

 

21.01.2009


Bundesregierung schafft wichtige Voraussetzung für die Wahl des Bundespräsidenten

Am 23. Mai 2009 wählt die 13. Bundesversammlung den Bundespräsidenten für die nächsten fünf Jahre. Sie besteht gemäß Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz aus den 612 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden, somit aus 1224 Wahlfrauen und Wahlmännern. Die Bundesregierung hat heute entsprechend dem im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch Bundesversammlung vorgesehenen Verfahren auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble festgesetzt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung wählen. 1
Die von Länderseite zu wählenden Wahlfrauen und Wahlmänner verteilen sich auf die einzelnen Länder entsprechend deren Anteil an der deutschen Bevölkerung. Die Bundesregierung legte ihrem Beschluss die aktuellsten Zahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zugrunde und bestimmte danach folgende Verteilung der auf die Länder entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung: 2
Baden-Württemberg78 Mitglieder
Bayern93 Mitglieder
Berlin24 Mitglieder
Brandenburg20 Mitglieder
Bremen5 Mitglieder
Hamburg12 Mitglieder
Hessen44 Mitglieder
Mecklenburg-Vorpommern13 Mitglieder
Niedersachsen61 Mitglieder
Nordrhein-Westfalen131 Mitglieder
Rheinland-Pfalz31 Mitglieder
Saarland8 Mitglieder
Sachsen33 Mitglieder
Sachsen-Anhalt19 Mitglieder
Schleswig-Holstein22 Mitglieder
Thüringen18 Mitglieder
3
Die Landtage wählen die auf das jeweilige Land entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach dem Verhältniswahlrecht. Danach ergibt sich aufgrund der Zusammensetzung der Länderparlamente nach dem Stand der jeweils letzten Wahl sowie des Deutschen Bundestages voraussichtlich folgende Zusammensetzung der 13. Bundesversammlung nach Parteien: 4
CDU und CSU499 Mitglieder
SPD¹414–415 Mitglieder
FDP107 Mitglieder
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN¹94–96 Mitglieder
DIE LINKE¹91–92 Mitglieder
Sonstige17 Mitglieder
Summe1 224 Mitglieder

¹ Losentscheide in zwei Landtagen
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eingetragen von Matthias Cantow