Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung über zwei Wahlprüfungsbeschwerden zur Bundestagwahl 2005 |
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Der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, erklärt zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über zwei Wahlprüfungsbeschwerden zur Bundestagwahl 2005: | 1 |
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung über Wahlprüfungsbeschwerden Regelungen des Bundeswahlgesetzes, die zum so genannten negativen Stimmgewicht führen, als verfassungswidrig angesehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt klare rechtliche Rahmenbedingungen für das Wahlsystem. Zugleich weist das Gericht darauf hin, wie komplex und schwierig es für den Gesetzgeber ist, eine angemessene Lösung des Problems zu finden. Deshalb räumt es ihm eine Frist zur Behebung der Verfassungswidrigkeit bis 30. Juni 2011 ein. | 2 |
Mein Haus, das an dem Verfahren weder beteiligt noch zur mündlichen Verhandlung geladen war, wird die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts eingehend analysieren, um die anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Wahlrecht fachlich zu unterstützen.“ | 3 |