Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingegangen |
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Beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist eine Wahlprüfungsbeschwerde eingegangen, die die Frage betrifft, ob die Falzung der Stimmzettel bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl am 26. März 2006 zu deren Ungültigkeit geführt hat. | 1 |
Die in den Wahllokalen an die Wählerinnen und Wähler ausgeteilten Stimmzettel waren von unten nach oben in so genannter Wickelfalzung zusammengelegt. Ein Ludwigshafener Wähler ist der Ansicht, die Falzung der hauchdünnen Stimmzettel habe den unteren Teil der Stimmzettel verschlossen. Dadurch seien die Wahlkreisbewerber und Parteien, die hintere Listenplätze eingenommen hätten, von einer Vielzahl von Wählerinnen und Wählern nicht wahrgenommen worden. Die hierauf gestützte Wahlbeanstandung wies der Wahlprüfungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages zurück. Hiergegen hat der Wähler Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. | 2 |
Der Verfassungsgerichtshof hat den Präsidenten des Landtages gebeten, sich bis zum 16. August 2006 zur Wahlprüfungsbeschwerde zu äußern. Außerdem haben der Minister des Innern und für Sport, der Landeswahlleiter sowie die Fraktionen des Landtages Gelegenheit zur Stellungnahme. | 3 |
Mit der Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde ist voraussichtlich im Spätsommer zu rechnen. | 4 |