Deutscher Bundestag |
[Wahlprüfung] |
Tenor und
Begründung
(BVerfGE 106, 253) der und
Informationen zur Entscheidung
zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung,
Entscheidung (2 BvE 3/02) in der Hauptsache,
Entscheidungen 2000–heute
Beschlussempfehlung und Berichtdes Rechtsausschusses |
|
zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/02 |
|
A. Problem |
|
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat beantragt, das Bundesverfassungsgericht möge feststellen, dass der Deutsche Bundestag ihre Rechte aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Artikel 40 Abs. 1 Satz 2 GG, Artikel 21 Abs. 1 GG, Artikel 20 Abs. 2 GG und Artikel 77 Abs. 2 GG verletzt, indem sein Beschluss vom 30. Oktober 2002 (Stenographischer Bericht, Plenarprotokoll 15/5, S. 177 (B)) vorsieht, für die Zusammensetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss das Verfahren St. Lague/Schepers mit der Maßgabe anzuwenden, dass die zu verteilende Anzahl der Sitze um einen reduziert und der unberücksichtigte Platz der stärksten Fraktion zugewiesen wird. | 1 |
Gleichzeitig hat die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag beantragt, das Bundesverfassungsgericht möge eine einstweilige Anordnung dahin gehend erlassen, dass dem Deutschen Bundestag aufgegeben werde, bis zur Klärung in der Hauptsache Nummer 2 Satz 2 des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 2002 (Stenographischer Bericht, Plenarprotokoll 15/5, S. 177 (B)) nicht anzuwenden. | 2 |
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Deutschen Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme. | 3 |
B. Lösung |
|
Der Rechtsausschuss empfiehlt, in diesem Verfassungsstreitverfahren einschließlich dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Stellungnahmen abzugeben und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Joachim Wieland, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, mit der Prozessvertretung zu betrauen. | 4 |
Mehrheitliche Entscheidung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP | 5 |
C. Alternativen |
|
Verzicht auf die Abgabe einer Stellungnahme. | 6 |
D. Kosten |
|
Kosten für die Prozessvertretung. | 7 |
Beschlussempfehlung |
|
Der Bundestag wolle beschließen, | 8 |
in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 2 BvE 3/02 Stellungnahmen abzugeben und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Joachim Wieland, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, mit der Prozessvertretung zu betrauen. | 9 |
Berlin, den 28. Oktober 2002 | |
Der Rechtsausschuss | |
Andreas Schmidt (Mülheim) Vorsitzender und Berichterstatter |