Deutscher Bundestag

[Wahlprüfung]

15. Wahlperiode

Drucksache 15/69

13.11.2002


Tenor und Begründung (BVerfGE 106, 253) der und Informationen zur Entscheidung
zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung,
Entscheidung (2 BvE 3/02) in der Hauptsache, Entscheidungen 2000–heute

BTDrucks 15/69, S. 1 Beschlussempfehlung und Bericht

des Rechtsausschusses

zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/02

A. Problem
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat beantragt, das Bundesverfassungsgericht möge feststellen, dass der Deutsche Bundestag ihre Rechte aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Artikel 40 Abs. 1 Satz 2 GG, Artikel 21 Abs. 1 GG, Artikel 20 Abs. 2 GG und Artikel 77 Abs. 2 GG verletzt, indem sein Beschluss vom 30. Oktober 2002 (Stenographischer Bericht, Plenarprotokoll 15/5, S. 177 (B)) vorsieht, für die Zusammensetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss das Verfahren St. Lague/Schepers mit der Maßgabe anzuwenden, dass die zu verteilende Anzahl der Sitze um einen reduziert und der unberücksichtigte Platz der stärksten Fraktion zugewiesen wird. 1
Gleichzeitig hat die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag beantragt, das Bundesverfassungsgericht möge eine einstweilige Anordnung dahin gehend erlassen, dass dem Deutschen Bundestag aufgegeben werde, bis zur Klärung in der Hauptsache Nummer 2 Satz 2 des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 2002 (Stenographischer Bericht, Plenarprotokoll 15/5, S. 177 (B)) nicht anzuwenden. 2
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Deutschen Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme. 3
B. Lösung
Der Rechtsausschuss empfiehlt, in diesem Verfassungsstreitverfahren einschließlich dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Stellungnahmen abzugeben und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Joachim Wieland, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, mit der Prozessvertretung zu betrauen. 4
Mehrheitliche Entscheidung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP 5
C. Alternativen
Verzicht auf die Abgabe einer Stellungnahme. 6
D. Kosten
Kosten für die Prozessvertretung. 7

BTDrucks 15/69, S. 2 Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen, 8
in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 2 BvE 3/02 Stellungnahmen abzugeben und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Joachim Wieland, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, mit der Prozessvertretung zu betrauen. 9
Berlin, den 28. Oktober 2002
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender und Berichterstatter

 


eingetragen von Matthias Cantow