Wahlgericht

[Wahlprüfung]

Reform der Wahlprüfung bei Bundestagswahlen überfällig

Notwendigkeit einer effektiven Wahlprüfung

Schon seit langem macht Wahlrecht.de – auch aufgrund eigener ernüchternder Erfahrungen – darauf aufmerksam, dass die bestehenden Regelungen des Wahlprüfungsrechts bei Wahlen zum Deutschen Bundestag eine effektive Wahlprüfung eher verhindern, als diese zu unterstützen.

Ein wesentlicher Mangel ist, dass nur nach einer Wahl mögliche Verfahren eröffnet werden können. Rechtsstreitigkeiten, die beispielsweise bei

entstehen, können nach den bestehenden rechtlichen Regelungen erst nach der Wahl geklärt werden – dann in erster Instanz von dem möglicherweise in Teilen rechtswidrig gewählten Bundestag.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Rechtslage bei parteifremden Listenkandidaturen forderte daher selbst die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, Karin Graßhof (Berichterstatterin bei wichtigen Wahlrechtsentscheidungen wie BVerfGE 82, 322; 95, 335; 95, 408; 97, 317) die Einführung eines Wahlgerichtes, welches schon vor der Bundestagswahl über die Zulassungen von Listen und Kandidaten entscheiden kann.

Ein weiterer großer Mangel der Wahlprüfung der Bundestagswahl liegt in der – im Vergleich zu den Bundesländern (etwa Brandenburg und Rheinland-Pfalz) sowie anderen Staaten (bspw. Mexiko und Ukraine) – außerordentlich langen Dauer der Wahlprüfung, sogar mit Erledigung der Wahlprüfungsbeschwerde durch Konstituierung des nächsten Bundestags (siehe etwa BVerfGE 34, 201). So sind auch vier Jahre – also 1.456 Tage (Stand: 17. September 2006) – nach der Wahl des 15. Deutschen Bundestags noch immer einige Wahlprüfungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das Wahlergebnis steht somit – eigentlich, denn rechtlich haben sich die Verfahren mit Ablauf der Legislaturperiode erledigt – immer noch nicht fest. (Nachtrag: Mittlerweile wurden alle Verfahren entschieden, die letzte Wahlprüfungsbeschwerde – 2 BvC 6/04 – am 26. Februar 2009, also 2.349 Tage nach der beanstandeten Wahl). Auch Graßhof1 und der ehemalige Ressortleiter Innenpolitik der FAZ, Friedrich Karl Fromme2, sehen darin einen Mangel.

Diese sonst nur in der rechtswissenschaftlichen Diskussion (und selbst dort für eine so wichtige Thematik recht selten) auftauchende Kritik am bestehenden Wahlprüfungsverfahren rückt damit zunehmend in den Blickpunkt der aktuellen Diskussion. Die Autoren von Wahlrecht.de schlagen daher zur Schaffung einer schnellen und effektiven Wahlprüfung folgende Struktur und Ablauf des Wahlprüfungsverfahrens zur Wahl des Deutschen Bundestags vor.

Unsere Vorschläge für ein effektives Wahlprüfungsverfahren

 


Einzelnachweise

1 FAZ vom 6. August 2005, S. 8.
2 FAZ vom 24. August 2005, S. 8.



von Wahlrecht.de (17.09.2006, letzte Aktualisierung: 27.07.2019)