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06.12.2005

Rund 200 Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2005

Gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag – so die juristisch korrekte Bezeichnung – sind bis zum Freitag der letzten Woche und damit innerhalb der Zwei-Monats-Frist seit der Nachwahl in Dresden 194 Wahleinsprüche in Berlin eingegangen. Damit hat der Bundestag nun die Gelegenheit, verschiedene wahl- und verfassungsrechtliche Fragen zu prüfen bzw. zu erörtern, die wie folgt in den Einsprüchen aufgeworfen werden:

Vorbereitet werden die Bundestagsbeschlüsse zu den Einsprüchen durch die noch zu wählenden neun Mitglieder des dafür zuständigen Wahlprüfungsauschusses. In den letzten Legislaturperioden benötigte der Ausschuss durchschnittlich rund ein Jahr – auch in den Fällen des Vorbringens verfassungsrechtlicher Verstöße, in denen der Bundestag inhaltlich gar nicht entscheidet. Gegen die daher zu erwartende Zurückweisung der Einsprüche kann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden (wo noch Beschwerden zur letzten Wahl anhängig sind). Wegen der dazu gemäß § 48 BVerfGG notwendigen Unterschriften können Sie uns bei unseren Wahlprüfungsbeschwerden gern unterstützen.


von Martin Fehndrich und Matthias Cantow (letzte Aktualisierung: 06.12.2005)