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15.09.2005

Berlin: Aktives Wahlrecht auf Bezirksebene schon mit 16 Jahren

Mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, PDS, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP wurde heute abend in Berlin das Alter für Wahlen auf Bezirksebene auf 16 Jahre gesenkt. Für den gemeinsamen Antrag (Drucksache 15/4068) dieser Fraktionen stimmten 97 Abgeordnete bei einer Enthaltung. Damit ist die Hauptstadt nach Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein das sechste Bundesland, in dem Jugendliche ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene wählen dürfen.

Im Gegensatz zu den Vorreiterländern war in Berlin – neben der Änderung (Drucksache 15/4069) des Gesetzes über die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen – auch die Änderung der Landesverfassung und damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. In einer ersten Abstimmung wurde diese mit 93 statt der erforderlichen 94 Stimmen knapp verfehlt. Nach einer Unterbrechung und zwei Sitzungen des Ältestenrats wurde wegen technischer Probleme der elektronischen Abstimmung (nach Angaben der Internetseite des Abgeordnetenhauses) noch einmal abgestimmt – nun mit dem obigen Ergebnis. Die CDU-Fraktion hatte den Plenarsaal vorher aus Protest verlassen.

Die erste Möglichkeit, ihr Wahlrecht auszuüben, bietet sich den jungen Berlinern bei der Wahl der Bezirks­verordneten­versammlungen im Herbst 2006.

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von Matthias Cantow (letzte Aktualisierung: 15.09.2005)