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15.11.2001

Rechenfehler des Statistischen Landesamtes – Wilke erhebt Einspruch gegen Sitzverlust

Inzwischen hat sich herausgestellt, daß die Sitzverschiebung innerhalb der Berliner CDU vom vorläufigen zum endgültigen amtlichen Endergebnis (siehe vorhergehende Meldung) nicht durch die Stimmenverschiebungen bei der Überprüfung der vorläufigen Ergebnisse verursacht wurde. Statt dessen hatte sich das Statistische Landesamt bei der Berechnung der Sitzverteilung in der Wahlnacht schlichtweg versehen und eine Berechnungsmethode verwendet, die in der Landeswahlordnung so nicht vorgesehen ist. Laut telefonischer Auskunft beim Statistischen Landesamt war man fälschlicherweise davon ausgegangen, daß die gewählte Methode stets zu dem gleichen Ergebnis führt wie jene, die in der Landeswahlordnung vorgeschrieben ist.

Die nunmehr dem Wortlaut der Landeswahlordnung entsprechende Berechnung der Sitzverteilung beim endgültigen amtlichen Endergebnis ist jedoch aus einem anderen Grund fragwürdig: Wie berichtet, verliert die CDU-Bezirksliste in Treptow-Köpenick bei der Verteilung der aufgrund von Ausgleichsmandaten erhöhten Sitzzahl einen Sitz, der ihr zunächst - d. h. bevor der CDU ein Ausgleichsmandat zugesprochen wurde - noch zufiel. Obwohl also im zweiten Schritt mehr Sitze zu verteilen waren als vorher, hat die CDU-Bezirksliste in Treptow-Köpenick weniger Sitze abbekommen.

Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs ist zweifelhaft. Der erste Zuteilungsschritt (ohne Ausgleichsmandate), bei dem die CDU in Treptow-Köpenick noch zwei Sitze erhielt, ist nämlich im Landeswahlgesetz geregelt. Die Berechnung der Ausgleichsmandate, die letztlich zum beschriebenen Sitzverlust führt, findet sich dagegen in der Landeswahlordnung. Eine Rechtsverordnung darf jedoch nicht von einem Gesetz abweichen, sondern muß sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten. Zwar wird der Verordnungsgeber im Landeswahlgesetz dazu ermächtigt, die Ausgleichsmandatsberechnung näher zu regeln. Das heißt aber wohl zunächst nur, daß die Landeswahlordnung bestimmen kann, wer zusätzliche Mandate erhält. Davon, daß bereits zugeteilte Sitze jedoch plötzlich anderweitig vergeben werden können, ist in der Ermächtigung dagegen keine Rede.

Der vom Sitzverlust betroffene CDU-Bewerber Carsten Wilke, der bereits bei der Konstituierung der neuen CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus mitwirken konnte, hat daher Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erhoben und hofft, auf diese Weise seinen Sitz zurückzubekommen.

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von Wilko Zicht