Nachrichten 05.10.1999 [News-Index]

Bundestag erwägt Wahlrechtsänderungen

Der Bundestag hat einige Einsprüche gegen die letzte Bundestagswahl zum Anlaß genommen, die Bundesregierung aufzufordern, die von den Einspruchsführern gerügten Wahlrechtsvorschriften zu prüfen.

Dabei haben zwei Wahleinsprüche von Martin Fehndrich und Wilko Zicht, den Autoren dieser Website, dazu geführt, daß der Bundestag nun offenbar gewillt ist, ab der nächsten Bundestagwahl das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer durch das Verfahren nach Sainte-Laguë zu ersetzen, weil Hare/Niemeyer unter etlichen Macken leidet.

Im einzelnen wird in der am Donnerstag in Berlin vom Parlament verabschiedeten Entschließung die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob die Wahlrechtsvorschriften dahin gehend zu ändern sind, daß

  • das zur Verteilung der Sitze auf die Listenverbindungen und Landeslisten angewandte Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer (§ 6 Abs. 2, § 7 Abs. 3 Bundeswahlgesetz) durch das Verfahren nach Sainte-Laguë ersetzt wird,

  • Stimmzettel in Wahllokalen ohne amtliche Wahlumschläge abgegeben werden können,

  • Bleistifte nicht mehr als Schreibstifte im Sinne des § 50 Abs. 2 Bundeswahlordnung zugelassen werden sollen,

  • der Zugang für Behinderte zum Wahllokal sichergestellt wird,

  • die Teilnahme von im Ausland lebenden Wahlberechtigten an der Wahl durch Verlängerung der Fristen und verbesserte Information erleichtert wird,

  • die Wahlbenachrichtigung bei bestehendem Nachsendeauftrag des Empfängers bei der Deutschen Post AG nicht an die Gemeindebehörde zurückgesandt, sondern dem Empfänger nachgesandt wird (Änderung des Musters gemäß Anlage 3 Bundeswahlordnung),

  • über die ausdrückliche Belehrung des Wahlberechtigten bei der Anmeldung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 Bundeswahlordnung durch die Meldebehörde ein Nachweis zu führen ist.

von Wilko Zicht