Wahlbenachrichtigung |
[Wahlrechtslexikon] |
Eine Wahlbenachrichtigung ist in Deutschland eine amtliche Benachrichtigung eines in ein Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten über den Wahltag, der Wahlzeit und des Wahlorts (Wahllokal) der Urnenwahl sowie über die Möglichkeit der Wahl per Wahlschein (in einem anderen Wahllokal oder Briefwahl) durch die Gemeindebehörde bei einer staatlichen Wahl.
Die Wahlbenachrichtigung bei einer Bundestagswahl enthält gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Bundeswahlordnung:
Die Wahlbenachrichtigungen für Kommunal- und Landtagswahlen sowie der Europawahl haben den gleichen bzw. einen ähnlichen Inhalt. Mit der Wahlbenachrichtigung bzw. einem Teil davon kann ein Wahlberechtigter in der Regel bei der Gemeindebehörde Unterlagen für die Briefwahl anfordern.
Ist man als Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen, kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem man wohnt. Wie bei einer Wahl mit Wahlbenachrichtigungskarte hat man sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen (bei Bundestagswahlen bzw. Europawahlen gemäß § 56 Abs. 3 BWO, § 49 Abs. 3 EuWO).