Begriff: Stimmensplitting
Das Stimmensplitting ist die unterschiedliche Parteipräferenz eines Wählers bei einer Wahl mit mehreren Stimmen. In Deutschland wird bei der personalisierten Verhältniswahl mit Zweistimmenwahlrecht von Stimmensplitting gesprochen, wenn der von einem Wähler gewählte Direktkandidat nicht zu der gewählten Landesliste einer Partei gehört.
- Das Stimmensplitting kann nicht als eine Besonderheit der Stimmabgabe angesehen werden. Durch die Möglichkeiten des Zweistimmenwahlsystems sollte es sich vielmehr um einen Normalfall handeln.
- Mit der Erststimme kann in Deutschland in aller Regel keine Parteipräferenz ausgedrückt werden, da die Erststimme nur indirekt die Reihenfolge innerhalb einer Parteiliste verändert. Für eine Partei als solche ist die Erststimme damit praktisch bedeutungslos. Eine Wahlempfehlung in der Form „Beide Stimmen an Partei X“ macht nur Sinn, wenn der Wähler angesichts der Gefahr, die Erst- und die Zweitstimme zu verwechseln auf der sicheren Seite stehen soll.
- Das Stimmensplitting bei der personalisierten Verhältniswahl ist damit eher ein nominelles Splitting – im Gegensatz zu einem denkbaren Zweistimmen-Grabenwahlsystem – den eine der Stimmen (die Erststimme) ist in aller Regel für die Partei wertlos. Von der Logik des Bundestagswahlsystems macht es sogar Sinn, einen (im Vergleich zum Kandidaten der mit der Zweitstimme gewählten Partei) weniger geeigneten Kandiaten der anderen Partei zu wählen.
Durch Stimmensplitting kann es allerdings zu einem verstärkten Auftreten von Überhangmandaten kommen, ein Überhang wird durch Stimmensplitting verstärkt. In diesem Fall hat die Erststimme eine positive Wirkung auf die Sitzverteilung einer Partei, während die Zweitstimme negativ wirken kann. (Die Ursache liegt darin, dass eine Partei umso mehr Überhangmandate bekommt, je weniger Zweitstimmen sie erhält.)
Nachtrag vom 21.09.2013: Durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes infolge von Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Überhang ab der Bundestagswahl 2013 vollständig ausgeglichen.