Papstwahl

[Wahlrechtslexikon]

Das Konklave tritt grundsätzlich 15 bis 20 Tage nach dem Beginn der Sedisvakanz (die am 28. Februar 2013 um 20 Uhr beginnt) zusammen. Laut Pressesprecher des Heiligen Stuhls denkt Papst Benedikt XVI. zurzeit darüber nach, noch ein Motu Proprio (wie etwa im Jahr 2007) zu veröffentlichen und so dem Ablauf der Wahl seines Nachfolgers zu präzisieren. Dazu könnte auch die Frist zur Einberufung des Konklave gehören.
Nachtrag vom 25. Februar 2013: Das Motu Proprio wurde heute veröffentlicht, darin wird dem Kardinalskollegium die Möglichkeit gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen den Beginn des Konklaves vorzuziehen.
Nachtrag vom 8. März 2013: Das Kardinalskollegium hat den Zusammentritt des Konklaves für Dienstag, den 12. März 2013, beschlossen.
Nachtrag vom 12. März 2013: Das Konklave ist um 16:37 Uhr mit dem Einzug von 115 wahlberechtigten Kardinälen in die Sixtinische Kapelle zusammengetreten.
Nachtrag vom 13. März 2013: Im 5. Wahlgang wurde Jorge Mario Bergoglio zum Papst gewählt. Er gab sich den (lateinischen) Namen Franciscus (auf Deutsch Franziskus).

Wahl des Bischofs von Rom

Der Bischof der Kirche von Rom und damit das Haupt des Bischofskollegiums – der Papst – wird von dem Konklave (lat.: cum clave = mit dem Schlüssel [eingeschlossen]) gewählt.

Wahlberechtigte

Aktiv wahlberechtigt sind die Kardinäle der „heiligen (römischen) Kirche“, die vor dem Beginn der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen. (Diese Regel in Universi Dominici Gregis, Ziffer 33, ist als eine Sollregel zu verstehen, da es dem Papst freisteht, mehr als 120 wahlberechtigte Kardinäle zu ernennen und niemand anderes Kardinäle ernennen kann. Tatsächlich hat Johannes Paul II. mehrere Male so viele Kardinäle ernannt, dass mehr als als 120 von ihnen wahlberechtigt waren.)

Passiv wahlberechtigt ist jeder, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden, also jeder männliche katholische Christ. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht und ist damit Papst, allerdings entstammen seit 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.

Wahlverfahren

Wahlablauf

Meldungen


von Martin Fehndrich (2003, letzte Aktualisierung: 14.03.2013)