Das Konklave tritt grundsätzlich 15 bis 20 Tage nach dem Beginn der Sedisvakanz (die am 28. Februar 2013 um 20 Uhr beginnt) zusammen. Laut Pressesprecher des Heiligen Stuhls denkt Papst Benedikt XVI. zurzeit darüber nach, noch ein Motu Proprio (wie etwa im Jahr 2007) zu veröffentlichen und so dem Ablauf der Wahl seines Nachfolgers zu präzisieren. Dazu könnte auch die Frist zur Einberufung des Konklave gehören.
Nachtrag vom 25. Februar 2013: Das Motu Proprio wurde heute veröffentlicht, darin wird dem Kardinalskollegium die Möglichkeit gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen den Beginn des Konklaves vorzuziehen.
Nachtrag vom 8. März 2013: Das Kardinalskollegium hat den Zusammentritt des Konklaves für Dienstag, den 12. März 2013, beschlossen.
Nachtrag vom 12. März 2013: Das Konklave ist um 16:37 Uhr mit dem Einzug von 115 wahlberechtigten Kardinälen in die Sixtinische Kapelle zusammengetreten.
Nachtrag vom 13. März 2013: Im 5. Wahlgang wurde Jorge Mario Bergoglio zum Papst gewählt. Er gab sich den (lateinischen) Namen Franciscus (auf Deutsch Franziskus).
Wahl des Bischofs von Rom
Der Bischof der Kirche von Rom und damit das Haupt des Bischofskollegiums – der Papst – wird von dem Konklave (lat.: cum clave = mit dem Schlüssel [eingeschlossen]) gewählt.
Wahlberechtigte
Aktiv wahlberechtigt sind die Kardinäle der „heiligen (römischen) Kirche“, die vor dem Beginn der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen. (Diese Regel in Universi Dominici Gregis, Ziffer 33, ist als eine Sollregel zu verstehen, da es dem Papst freisteht, mehr als 120 wahlberechtigte Kardinäle zu ernennen und niemand anderes Kardinäle ernennen kann. Tatsächlich hat Johannes Paul II. mehrere Male so viele Kardinäle ernannt, dass mehr als als 120 von ihnen wahlberechtigt waren.)
Passiv wahlberechtigt ist jeder, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden, also jeder männliche katholische Christ. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht und ist damit Papst, allerdings entstammen seit 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.
Wahlverfahren
- Die Wahl des Papstes ist eine geheime Wahl.
- Ort der Wahl ist die Sixtinische Kapelle in den Vatikanischen Museen.
- Konklave: Ab Beginn der Wahlhandlungen bis zur öffentlichen Bekanntmachung der erfolgten Wahl ist jede Kommunikation der Kardinäle nach außen untersagt.
- Die Wahl unterliegt einem festen Ablauf.
- Zur erfolgreichen Papstwahl sind zwei Drittel der Stimmen aller anwesenden Wähler erforderlich. Eine von Johannes Paul II. eingeführte Regelung, nach 33 bzw. 34 erfolglosen Wahlgängen vom Erfordernis der Zweidrittelmehrheit zur nur noch absoluten Mehrheit wechseln zu können, wurde von Benedikt XVI. im Juni 2007 zurückgenommen und durch eine Stichwahlregelung mit erforderlicher Zweidrittelmehrheit ersetzt.
Wahlablauf
- Das Konklave beginnt 15 bis 20 Tage nach Eintritt der Sedisvakanz mit dem Einzug der wahlberechtigten Kardinäle in die Sixtinische Kapelle. Das Kardinalskollegium kann den Beginn des Konklaves vorziehen, wenn alle Wähler (Lateinisch: omnes Cardinales electores) anwesend sind.
- Am Nachmittag des ersten Konklavetages kann eine Wahl durchgeführt werden.
- Bis zur erfolgreichen Wahl werden an allen anderen Tagen in der Regel vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlen (also vier Wahlen am Tag) durchgeführt.
- Nach drei Tagen wird die Wahlhandlung für maximal einen Tag unterbrochen. Unklar ist, ob der erste Wahlgang am Nachmittag des ersten Wahltages zu den drei hindurch zu wählenden Tagen zählt oder nicht (je nach Auslegung ergäben sich so 1 + 4 + 4 = 9 oder [1] + 4 + 4 + 4 = 12 [bzw. 13] Wahlgänge). Laut Vaticanhistory.de nahm der Vatican Information Service eine Klärung vor. Demnach sind es 13 Wahlgänge, bzw. 12 Wahlgänge, wenn am ersten Konklavetag noch kein Wahlgang stattfindet.
- Danach folgen sieben Wahlgänge, wieder eine Unterbrechung, wieder sieben Wahlgänge, eine dritte Unterbrechung und wieder sieben Wahlgänge.
- Nun (also nach dem 33. bzw. 34. Wahlgang) tritt eine von Benedikt XVI. eingeführte Stichwahlregelung mit dem Erfordernis der Zweidrittelmehrheit in Kraft. Passives Wahlrecht haben nur noch die beiden stimmenstärksten
Kardinäle Kandidaten (siehe Nachtrag vom 20. Februar 2013), die im vorangehenden Wahlgang die größere Zahl der Stimmen erhielten. Diese beiden verlieren das aktive Wahlrecht.
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