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c07
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2003 - 16:51 Uhr: | |
Zur heutigen aktuellen Meldung: Müsste die Ausweitung plebiszitärer Elemente überhaupt im Grundgesetz geregelt werden? Im Prinzip sind sie doch schon im Artikel 20 vorgesehen ("Einführung" ist sowieso falsch, weil es ja bereits die Abstimmungen über die Neugliederung des Bundesgebiets gibt). Da müsste doch ein einfaches Gesetz genügen. |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2003 - 17:02 Uhr: | |
In den Grundgesetzvorschriften zur Verfassungs- und Gesetzgebung sind aber keine plebiszitären Elemente vorgesehen. Man kann nicht mit Hilfe eines einfachen Gesetzes das im Grundgesetz vorgesehene Gesetzgebungsverfahren aushebeln, indem man festlegt, daß Gesetze auch an Bundestag und Bundesrat vorbei per Volksabstimmung beschlossen werden können. Ebenso könnte man sonst ja per einfaches Gesetz festlegen, daß Gesetze auch von der Bundesregierung, der Bundesversammlung oder sonstigen Organen beschlossen werden können. |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2003 - 17:15 Uhr: | |
Klingt interessant. Aber der Grunddissens über die Volksabstimmungen scheint doch zu gravierend zu sein, als daß wirklich eine große Reform in Sicht ist. Allmählich habe ich aber das Gefühl, daß ich mir mehr Gedanken machen muß, wie eine bessere Alternative als Kumulieren/Panaschieren für deutsche Wahlen aussehen könnte. |
c07
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2003 - 17:44 Uhr: | |
Stimmt, das Gesetzgebungsverfahren steht ja selber sehr konkret im Grundgesetz (weiß ich zwar, war mir aber momentan nicht wirklich bewusst). |
Philipp Waelchli
| Veröffentlicht am Montag, 20. Januar 2003 - 13:22 Uhr: | |
Uiii - "dass Gesetze auch von der Bundesregierung beschlossen werden können ..." klingt etwas nach Ermächtigungs-Gesetz von anno dazumal! In der Tat hat jenes Gesetz (das offiziell ganz anders hiess) bestimmt, dass "Gesetze abweichend von der Verfassung auch von der Reichsregierung beschlossen" werden können. Ferner hat jenes Gesetz bestimmt, dass diese Gesetze der Reichsregierung auch von der Verfassung abweichen können! Immerhin eines haben auch die Nazis nicht gewagt: Das "Ermächtigungsgesetz" wurde nicht als gewöhnliches Gesetz beschlossen, sondern schön konform mit verfassungsändernder Mehrheit mit allen Stimmen des Reichstages (ausgenommen SPD, die dagegen stimmte, und KPD, deren Abgeordnete ausgeschlossen worden waren) verabschiedet. Solche verfassungsändernde Gesetze lässt das GG grundsätzlich und ausdrücklich nicht zu - die Erfahrung des eben genannten Gesetzes steht durchaus dahinter. Nach GG kann dieses selbst nur dadurch abgeändert werden, dass sein Wortlaut ausdrücklich geändert wird, wofür dann eben 2/3 des BT und BR stimmen müssen. Jedes andere Gesetz, das quasi Bestimmungen des GG ändert, ist a) unzulässig und b) durch die zuständigen Gerichte zu kassieren. Daher geht eine Ausweitung der Volksentscheide durch "einfaches" Gesetz nicht. Anders z. B. in England, wo es keine eigentliche Verfassung gibt, weshalb Änderungen, die das staatlich-politische System betreffen, durch einfache Gesetze möglich sind. |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Montag, 20. Januar 2003 - 13:45 Uhr: | |
Die Einführung von nicht rechtlich nicht bindenden Referenden wäre möglich (finde ich aber nicht wünschenswert) mit einfachem Gesetz. Die Parlamentarier wären dann faktisch gezwungen, sich dem Votum anzuschliessen. Rein rechtlich hätte z.B. das norwegische Parlament beschließen können, der EU beizutreten, trotz negativen Votums der Bevölkerung. Praktisch war das natürlich nicht machbar. In den 50-er Jahren wollten einige SPD-geführten Länder eine Volksabstimmung über die Atombewaffnung Deutschlands durchführen. Nach Klage der Bundesregierung kassierte das BVG die entsprechenden Gesetze mit der Begründung, diese Frage sei Angelegenheit des Bundes. |
Mitdenker
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 26. April 2009 - 14:53 Uhr: | |
Der Bund hat heute ein breite Fülle an Kompetenzen. Von der EU erst gar nicht zu Reden. In den Ländern gibt es bestimmte Restriktionen, z. B. bezogen auf die Landeshaushalte. Was bleibt da für die Volksabstimmung in den Ländern übrig? |
Good Entity Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 26. April 2009 - 17:24 Uhr: | |
"proReli" z. B., gerade heute aktuell in Berlin, neulich die Abstimmung zum Flughafen Tempelhof oder (kommunal) in Dresden die Waldschlösschenbrücke. |
Ralf Lang
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 15. Mai 2009 - 08:37 Uhr: | |
Soweit ich weiß, gab es zu dem Monster an der Elbe nur eine kommunale Abstimmung. |
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