Autor |
Beitrag |
th
| Veröffentlicht am Sonntag, 15. September 2002 - 10:34 Uhr: | |
hallo! meine frau und ich leben seit einem halben jahr in der schweiz und sind in deutschland nicht mehr gemeldet. wie stehts mit unserem wahlrecht? und bei wem können wir uns ggf. jetzt noch ins wählerverzeichnis eintragen lassen? (frühere gemeinde? konsulat? botschaft?) gruss th |
Eike
| Veröffentlicht am Sonntag, 15. September 2002 - 12:54 Uhr: | |
Das wäre gegangen, wenn ihr euch frühzeitig angemeldet hättet (und zwar bei eurer früheren Gemeinde). Im Moment hilft nur der Umzug ins Bundesgebiet und Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag. |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 03:45 Uhr: | |
Auch dafür wäre es jetzt zu spät. Seit dem 6.9. geht nix mehr. |
Eike
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 10:13 Uhr: | |
Das finde ich nu wirklich Schmarrn. Ich glaube dir; die Regelung finde ich aber nicht gerade toll und sie ist meines Erachtens auch aufwandsmäßig nicht gerade nötig. |
Hesse (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 04. Juni 2007 - 18:04 Uhr: | |
Warum werden Auslandsdeutsche (wenn man sie denn überhaupt wählen lässt, aber das ist nicht diese Baustelle) überhaupt anders behandelt und nicht von Amts wegen in eigenes Auslandswählerverzeichnis eingetragen? |
gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 04. Juni 2007 - 20:11 Uhr: | |
Weil das Wählerverzeichnis aus dem Melderegister abgeschrieben wird, in dem die Auslsandsdeutschen naturgemäß nicht drinnstehn. |
Hesse (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juni 2007 - 21:05 Uhr: | |
@gelegentlicher Besucher: Aber die Auslandsdeutschen müssen doch auch registriert sein, weil ja sonst jeder weltweit, der gut deutsch spricht einfach aufs Konsulat gehen könnte, behaupten könnte, sein Paß sei verloren und sich die deutsche Staatsbürgerschaft erschleichen könnte. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Mittwoch, 13. Juni 2007 - 22:27 Uhr: | |
@ Hesse: Schon mal etwas von Geburtsurkunden gehört? Ich vermute, genau eine solche müsste in diesem Falle vorgelegt werden. |
Hesse (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Juni 2007 - 12:40 Uhr: | |
@J.A.L. Da wäre - in den heutigen Zeiten der Datenverarbeitung und der Abgleichsmöglichkeiten - ein zentrales (z.B. beim Auswärtigen Amt zu Führendes) Register der Auslandsdeutschen (quasi als Auslandsmelderegister) doch viel sinnvoller. Man lässt sich einmal eintragen und wenn man wieder ins Bundesgebiet zieht lässt man sich austragen. Das geht problemlos und lässt sich mit einem Bundesmelderegister koppeln, so daß von jedem Staatsbürger (und jedem im Inland meldepflichtigen Ausländer oder Staatenlosen) gleich der Wohnort ermitteln lässt. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Juni 2007 - 15:08 Uhr: | |
@ Hesse: Dein Gedankengang amüsiert mich. Ich bitte aber doch, drei Dinge zu berücksichtigen: 1. Welches Interesse hätte die Bundesrepublik Deutschland an einem Meldeverzeichnis der Auslandsdeutschen? Weder kann sie ihnen formell irgendwelche Dokumente zustellen noch etwa behördliche Besuche abstatten. Vielmehr müsste sie immer die lokalen Behörden um ihre Mitwirkung ersuchen. 2. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestünden für diejenigen, die sich schlicht weigern würden, sich zu registrieren? Im Ausland können auch keine Bußgelder vollstreckt werden. Damit wäre dieses Register wahrscheinlich als löchrig anzusehen. 3. Schon einmal darüber nachgedacht, dass der Wohnsitzstaat Probleme damit haben könnte, wenn ein anderer Staat ein Register über bestimmte Klassen seiner Einwohner führt? Du darfst ja nicht vergessen, dass die Verpflichtung, seinen Wohnsitz einer Behörde zu melden, in vielen Ländern (USA, Großbritannien, Spanien, etc.) schlichtweg unbekannt ist. Da wüsste dann eine ausländische Regierung mehr als die einheimische. |
TAJ Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 01. Juni 2012 - 09:15 Uhr: | |
Auslandsdeutsche können ab ca. 9 Monaten vor Bundestags- und Europaratswahlen die Wahlunterlagen über ein Formular beantragen. Das Formular wird ab diesem Datum auf der Homepage des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) aufgeschaltet. |