Autor |
Beitrag |
Florian (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 25. April 2007 - 12:02 Uhr: | |
Mal wieder eine lustige Geschichte: Laut Spiegel war Ludwig Erhard nie CDU-Mitglied. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,479328,00.html Abgesehen davon, dass - wenn das wirklich stimmt - diverse Geschichtsbücher umgeschrieben werden müssten, hat das ganze natürlich auch noch eine rechtlich interessante Komponente: Erhard wäre dann nie legal Parteivorsitzender gewesen. Stellt sich natürlich die Frage, wer dann in dieser Zeit eigentlich "echter" Parteivositzender war. Und wie es um den rechtlichen Bestand diverser Rechtsakte steht, bei denen der Parteivorsitzende mitwirken müsste. Lustig, das so etwas der großen Volkspartei CDU passiert sein soll. (Und ganz nebenbei ist es auch eine weitere Illustration für die geringe Verwurzelung Erhards in der CDU, die ja bei seinem Sturz durchaus eine Rolle gespielt haben dürfte). |
Ralf Lang
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 12:25 Uhr: | |
Die Widerspruchsfristen gegen die meisten Rechtsakte dürften abgelaufen sein. Meistens zeichnet alles Relevante sowieso der Geschäftsführer oder Schatzmeister, sodass der Schaden gering ausfallen dürfte. |
Fragender (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 13:12 Uhr: | |
Die KAS geht wie die CDU davon aus, daß Erhard CDU-Mitglied war, lediglich die Ludwig-Erhard-Stiftung geht aufgrund gewagter Schlußfolgerungen vom Gegenteil aus. Man sehe sich nochmal das Fernsehinterview Erhards mit G. Gaus aus dem Jahre 1963 an, da spricht Erhard sehr deutlich über seinen Eintritt in die CDU. |
Tim Spier
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 13:51 Uhr: | |
Eine interessante Frage ist, ob der Vorsitzende einer Partei überhaupt ein Mitglied sein muss. Ich sehe zumindest keine zwingenden parteien- oder gesellschaftsrechtlichen Regelungen, die das vorschreiben würden. Grundsätzlich gilt für Vereine das Prinzip der Drittorganschaft, nachdem die vertretungsberechtigten Organe nicht selbst Mitglied der Gesellschaft sein müssen. Insofern gehe ich davon aus, dass es völlig gleich ist, ob Ehrhard jemals das Parteibuch besessen hat. |
Ralf Lang
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 14:05 Uhr: | |
Je nach dem, was damals in der CDU-Satzung stand. Die meisten Parteien schließen das aus. |
Tim Spier
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 14:17 Uhr: | |
In der aktuellen Satzung (§ 6 Abs. 2) ist es tatsächlich ausgeschlossen. Hat jemand Zugriff auf die Altsatzung zu Erhards Zeiten? Als eingetragener Verein müsste die Altsatzung ja zumindest noch bei irgendeinem Gericht liegen. |
Fragender (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Mai 2007 - 20:39 Uhr: | |
Wie gesagt, die Frage nach der Zulässig ist irrelevant, da Erhard Mitglied der CDU war: Die CDU ging davon aus (sonst hätte sie ihn kaum zum Vorsitzenden gewählt), Erhard auch (siehe Interview mit Gaus), damit ist die Sache eindeutig, weil der Vertrag durch zwei aufeinander gerichtete Willenserklärungen zustande gekommen ist. Die immer angefügte Behauptung, Erhard habe nie Beiträge gezahlt ist erstens nicht belegt und fhrt zweitens nicht zur Nichtigkeit der Mitgliedschaft sondern höchstens zu einem Ausschlußrecht seitens der Partei, von dem diese nie Gebrauch gemacht hat. |
Tim Spier
| Veröffentlicht am Freitag, 18. Mai 2007 - 09:16 Uhr: | |
Konsequenzen hat es heute ohnehin nicht, aber ich würde mit Verlaub die grundsätzliche Frage dennoch gerne klären: Müssen Parteivorsitzende Mitglied ihrer Partei sein. Fall a: Satzung schreibt dies vor = eindeutiger Fall, er muss. Fall b: Satzung schreibt dies nicht vor = ?, gibt es Normen im Vereins- oder Parteienrecht, oder gar Verfassungsgrundsätze, die es vorschreiben, dass ein Parteivorsitzender Mitglied derselben sein muss. |
|