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Lars
| Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Februar 2003 - 17:15 Uhr: | |
Mich würde einmal interessieren, ob es in allen Kommunalwahlgesetzen der Länder festgeschrieben ist, dass es bei Kommunalwahlen keine Wahlkampfkostenerstattung gibt? |
c07
| Veröffentlicht am Freitag, 21. Februar 2003 - 02:18 Uhr: | |
Es gibt zumindest generell keine "Wahlkampfkostenerstattung" mehr, sondern nur allgemein eine "staatliche Teilfinanzierung" der Parteien, für die u.a. auch die Wahlergebnisse auf den höheren Ebenen maßgeblich sind. Nur parteiunabhängige Bewerber können direkte finanzielle Mittel bekommen. Zu Regelungen dazu auf Kommunalebene weiß ich aber auch nichts. |
Demokrat (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 19. März 2006 - 00:40 Uhr: | |
In Hamburg gibts definitiv nichts für die Bezirksversammlungswahlen. In McPomm gibt es Mittel für die kommunalpolitischen Vereinigungen der Parteien, wenn die bei den Kommunalwahlen (Ergebnis aus Landkreisen und kreisfreien Städten) landesweit ein bestimmtes Ergebnis erreicht haben. Da die KPVs formal eigenständige Vereine sind, zählen diese Summen nicht als Parteienfinanzierung und sind damit nicht auf die staatliche Teilfinanzierung anzurechnen. Formal ist das deshalb natürlich auch keine Wahlkampfkostenerstattung sondern "Förderung kommunalpolitischen Engagements". |
rechtsrheinisch (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 20. März 2006 - 14:10 Uhr: | |
Die KPVs werden auch in vielen anderen Bundesländern staatlich mitfinanziert. Das ist auch der einzige Grund, warum die DSU eine gegründet hat. |
Fragender Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 27. August 2012 - 22:20 Uhr: | |
@rehtsrheinisch: In Hamburg gibt es keine staatliche Förderung der KPVs. In welchen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern gibt es das denn überhaupt? Ist das vielleicht eine ostdeutsche Besonderheit, um dort Strukturen aufzubauen? |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 27. August 2012 - 23:48 Uhr: | |
Jedenfalls hat es nichts mit Wahlkampffinanzierung zu tun (theoretisch zumindest), sondern ist eher mit der Förderung der Parteistiftungen vergleichbar. Zumindest Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg haben die Richtlinien online. In Mecklenburg-Vorpommern scheint auch das Landtagswahlergebnis und nicht das Kommunalwahlergebnis für die Förderung relevant zu sein, ähnlich wie in Sachsen-Anhalt (laut älterem Bericht des Landesrechnungshofs über missbräuchliche Verwendung und ungeprüfte Vergabe der Mittel). Irgendwelche Töpfe werden die Vereinigungen wohl auch da anzapfen können, wo es keine explizite Förderung gibt. |