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Bernhard Nowak
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| Veröffentlicht am Samstag, 22. November 2008 - 00:24 Uhr: | |
Carmen Everts und Jürgen Walter, die sich offenbar erneut um ein Landtagsmandat bewerben möchten, sehen die Rechtslage anders, wie sie in einem in der Frankfurter Rundschau veröffentlichten Brief mitteilen: http://www.fr-online.de/_em_daten/_hermes/2008/11/21/081121_spd_brief_bezirk.pdf |
Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Samstag, 22. November 2008 - 11:01 Uhr: | |
Everts und Walter unterliegen hier einem Missverständnis. Der SPD-Bezirksvorstand verweist richtigerweise darauf, dass das passive Wahlrecht bei der Kandidatenaufstellung vom Entzug der Mitgliedsrechte nicht betroffen ist, da es gar kein Mitgliedsrecht ist, sondern sogar Parteilosen zusteht. Daraus zu folgern, man müsse aus der SPD austreten, um kandidieren zu dürfen, ist absurd und zeigt nur, dass Everts und Walter das Argument nicht verstanden haben. |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 22. November 2008 - 13:24 Uhr: | |
Was ein Chaos. Ganz offensichtlich hat der Parteivorstand nicht überlegt, was er alles mit dem Entzug der Mitgliedsrechte angerichtet hat, und jetzt werden Schlupflöcher gesucht, um nicht mit dem Gesetz zu kollidieren. Aber diese Schlupflöcher taugen m. E. nichts. Bei der SPD ist es zwar auch möglich, Parteilose zu nominieren. Aber das bedeutet umgekehrt nicht, daß Parteilose ein Recht darauf haben, bei der SPD kandidieren zu dürfen. Wenn z. B. bei einer SPD-Wahlkreisversammlung (die sehr wohl "intern" ist, auch wenn Öffentlichkeit zugelassen ist) plötzlich 50 Leute auftauchen, die alle gerne kandidieren und sich ausführlich vorstellen möchten - dann darf und wird der Versammlungsleiter die im Zweifelsfall alle rausschmeißen, um die eigentliche Kandidatenkür ungestört durchführen zu können. Parteilose dürfen bei der SPD nur dann auftreten und kandidieren, wenn die Partei das wünscht, sie haben kein eigenes Recht darauf. Dieses Recht haben nur SPD-Mitglieder. Die dürfen immer für SPD-Positionen kandidieren - solange ihnen eben noch die Mitgliedsrechte zustehen. Der einzige juristisch saubere Ausweg wäre, daß die Parteiführung die Maßnahme zurück nimmt. Im Bezirk Hessen-Nord wurde ja auch nicht so vorgegangen. Je länger sie jetzt an ihrem Fehler festhalten, desto deutlicher zeigen sie doch, daß sie vor diesen Kandidaturen Angst haben, d.h. daß Ypsilanti davon ausgeht, daß die Basis gegen sie ist. |
Florian das Original Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 22. November 2008 - 13:30 Uhr: | |
Wilko: sehe ich auch so. Es ist aber die Frage, ob es der SPD praktisch viel hilft, hier im Recht zu sein. Wenn die SPD Everts und Walter hier nicht entgegenkommt und die Zwangsmaßnahmen zurücknimmt, dann werden die beiden wohl den Rechtsweg beschreiten. Und das wird weitere negative Presse geben, selbst dann, wenn die SPD in der Hauptsache recht bekommt. (Keine Ahnung, was hier der Rechtsweg genau vorsieht. Aber irgendetwas wie "wegen versuchtem Wahlbetrug: Ypsilanti vor Gericht" klingt schon mal nach einer schönen Bild-Schlagzeile). Zumal Walter und Everts ja inhaltlich/politisch sicher recht haben: die Maßnahmen wurden faktisch getroffen um sie am kandidieren zu hindern (und die SPD rudert erst jetzt zurück, nachdem sie die juristischen Fallstricke erkannt hat). |
Marc K.
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| Veröffentlicht am Samstag, 22. November 2008 - 14:55 Uhr: | |
Die Ordnungsmaßnahme ist aber nach den Parteistatuten grundsätzlich zulässig. Eine andere Rechtsauffassung würde darauf hinauslaufen, dass es der Partei grds. untersagt wäre im Vorfeld von Wahlen eine Maßnahme zu ergreifen, die in ihren Statuen vorgesehen ist. Das würde die Organisationsautonomie der Partei wiederum stark beschränken. Die SPD hat darauf nun reagiert, indem sie klargestellt hat, dass die beiden Betroffenen weiter als Kandidaten vorgeschlagen werden können. Wenn die beiden tatsächlich so viel Rückhalt in ihren Wahlkreisen haben wie behauptet, so wird sie ja wohl jemand zur Wahl vorschlagen. Ich bezweifle, dass dies in der gegenwärtigen Hessen-SPD der Fall ist. Dagmar Metzger hat ja nicht ohne Grund auf eine erneute Kandidatur von sich aus verzichtet..... |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 22. November 2008 - 17:05 Uhr: | |
@Marc: > Die Ordnungsmaßnahme ist aber nach den > Parteistatuten grundsätzlich zulässig. Für parteiinterne Vorgänge wohl schon. Aber hier geht es um die Aufstellung zu einer allgemeinen Wahl, da hat das Wahlgesetz Vorrang. Und dort ist es ja aus gutem Grund vorgeschrieben, daß die Kandidaten nicht vom Vorstand ernannt werden können, sondern von den wahlberechtigten Mitgliedern vor Ort gewählt werden. Und dieses Recht darf ein Parteivorstand nicht unterlaufen. > Die SPD hat darauf nun reagiert, indem sie > klargestellt hat, dass die beiden Betroffenen > weiter als Kandidaten vorgeschlagen werden > können. Das bedeutet aber, daß sie in zwei wichtigen Aspekten nicht gleichberechtigt am Wahlverfahren teilnehmen können. Erstens verlieren sie die Möglichkeit, sich selber vorzuschlagen. Und zweitens dürfen sie nicht mit abstimmen. > Wenn die beiden tatsächlich so viel Rückhalt > in ihren Wahlkreisen haben wie behauptet, > so wird sie ja wohl jemand zur Wahl > vorschlagen. Dieser jemand würde dann aber sofort selber riskieren, ein Parteiausschlußverfahren an den Hals zu bekommen. Mal zu Erinnerung: So eines läuft derzeit sogar gegen Bökel, weil der von den Vieren gewußt hat, ohne daß der Parteispitze zu sagen. Einen der "Verräter" durch eine Nominierung zu unterstützen würde von der Parteispitze im Zweifelsfall ebenfalls als parteischädigendes Verhalten eingestuft. Es wäre jedenfalls schon verständlich, wenn die Unterstützer von Walter oder Ewerts sich nicht outen wollen. Die eigentliche Abstimmung dagegen ist geheim - da würde der echte Rückhalt der Beiden ermittelt, ohne daß jemand Repressalien befürchten muß. Und dann bleibt noch wie gesagt das Problem der eigenen Stimmberechtigung. Nehmen wir mal an, die Nominierung geht wie gerade in Hamburg mit einer Stimme Mehrheit aus. Und Walter/Ewerts dürfen wg. Vorstandsbeschluß ihre entscheidende Stimme nicht abgeben - und hinterher bekommen sie im Parteiordnungsverfahren recht. Die Beispiele zeigen m. E. deutlich, daß der Parteiführungsbeschluß hier nicht dem Wahlrecht entspricht. Ein Vorstand darf die innerparteiliche Demokratie bei der Vorbereitung einer öffentlichen Wahl nicht in dieser Weise behindern. Und da hilft die Ausrede mit der Kandidaturmöglichkeit für Parteilose gar nichts. |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 22. November 2008 - 17:09 Uhr: | |
Ein interessanter Aspekt bei der Sache: Auch wenn der Entzug der Mitgliedsrechte bestimmt von Yspilanti genehmigt wurde - formal hat sie damit nichts zu tun. Sie ist "nur" Fraktions- und Landesvorsitzende, die Maßnahmen hat aber der Bezirk Hessen-Süd beschlossen. Und dort sitzt nun Gümbel im Vorstand - die einzige wesentliche Parteifunktion, die der Spitzenkandidat überhaupt hat. Er ist also ganz entscheidend mitverantwortlich für den Umgang mit Walter und Ewerts, das wird ihn wohl bald auch einholen. |
Marc K.
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| Veröffentlicht am Sonntag, 23. November 2008 - 13:46 Uhr: | |
@Ralf Arnemann, dies würde darauf hinauslaufen, dass Ordnungsmaßnahmen vor der Wahl per se unzulässig ist. Das geht zu weit, zumal die Maßnahmen auf Statuten beruhen, die ebenfalls von der Partei demokratisch beschlossen wurden. Der Entzug der Mitgliedsrechte basiert auf einem Verfahren, dass den Statuten entspricht, mithin ebenso innerparteilich demokratisch legitimiert ist. Und man muss schon mehre Sachen auseinanderhalten. Ein Parteiausschlußverfahren kann jeder Ortsverein beantragen - gegen jedes andere Mitglied. Etwas anderes ist schon die Ordnungsmaßnahme. Das es aus Sicht der SPD kritikwürdig ist, dass sich drei der Abweichler erst einen Tag vor der geplanten Abstimmung gemeldet haben und zuvor immer diesen Kurs mitgetragen haben wirft natürlich ein schlechtes Licht auf diese. Insgesamt ist das Verhalten beider Lager der SPD sehr fragwürdig..... |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 24. November 2008 - 11:04 Uhr: | |
@Marc: > dies würde darauf hinauslaufen, dass > Ordnungsmaßnahmen vor der Wahl per se > unzulässig ist. Nein - das heißt nur, daß bestimmte Formen von Ordnungsmaßnahmen unzulässig sind. > Das geht zu weit, zumal die Maßnahmen auf > Statuten beruhen, die ebenfalls von der > Partei demokratisch beschlossen wurden. Es wäre nicht ungewöhnlich, daß auch in demokratisch beschlossenen Statuten Punkte vorkommen, die sich nach genauer Prüfung als gesetzwidrig erweisen. Mein Eindruck ist, daß die Statuten hier mal pauschal für alle Mitgliedsrechte den Entzug vorgesehen haben, um in jedem denkbaren Einzelfall handlungsfähig zu sein. Eine mögliche Kollision mit dem Wahlgesetz wurde da bestimmt nicht vorhergesehen - auf so etwas müßte der zuständige Vorstand achten, wenn er den Beschluß dann konkret faßt. Eilbedürftig sind Maßnahmen ja dann, wenn die Partei sich schützen muß: Da wird einem Kassenwart die Kontovollmacht entzogen, wenn finanzielle Unregelmäßigkeiten bekannt werden. Oder ein Vorstandsmitglied verliert das Recht, im Namen der Partei Presseerklärungen abzugeben oder die Parteiräume zu nutzen. Aber für sehr problematisch halte ich, daß der Vorstand mit einfacher Mehrheit und letztlich ohne weitere Voraussetzungen einem Mitglied, sogar einem Parteitags-Delegierten, das Stimmrecht entziehen kann. Die formale Hürde "Parteiausschlußverfahren eingeleitet" ist ja minimal - das kann man fast beliebig mit völlig hanebüchenen Gründen gegen jeden einleiten. Wie es dann später vor dem Schiedsgericht ausgeht, ist dann egal - wenn die fragliche Abstimmung vorbei ist. Es kann m. E. auch nicht sein, daß die reine Ausübung des parteiinternen Stimmrechts parteischädigend sein kann. Denn wenn die Stimme den Ausschlag gibt, müssen sehr viele andere Parteimitglieder derselben Meinung gewesen sein, sie müssen sogar die Mehrheit haben. Eine "parteischädigende" Stimme in der Minderheit ist dagegen unschädlich. Ich glaube nicht, daß es wirklich gesetzeskonform ist (nicht nur wegen Wahlgesetz), wenn ein Vorstand die Möglichkeit hat, nach Gusto mißliebigen Delegierten das Stimmrecht zu entziehen. Gerade bei sehr knappen Mehrheitsverhältnissen (wie in der Hessen-SPD üblich) könnte sich ein Vorstand damit gegen die Mehrheit in der Partei durchsetzen. |
Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Montag, 24. November 2008 - 13:10 Uhr: | |
@Ralf Parteiordnungsverfahren sind immer und in allen Parteien politische und keine juristischen Veranstaltungen. Was in der Hessen-SPD abläuft, ist schlicht ein eskalierter Streit, der jetzt mit einen Parteiordnungsverfahren "gelöst" werden soll. Das ist kein Spezifikum der Hessen-SPD. Noch weit krasser ist dieser Fall in der brandenburgischen CDU, wo es dann auch noch ein äußerst fragwürdiges strafrechtliches Nachspiel gibt: http://www.rbb-online.de/_/fernsehen/magazine/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_7235072.html |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 24. November 2008 - 14:56 Uhr: | |
@Thomas: > Parteiordnungsverfahren sind immer und in > allen Parteien politische und keine > juristischen Veranstaltungen. Jein. Ein Parteiordnungsverfahren hat zwar eine deutliche politische Komponente, ist aber letztlich schon ein juristisches Verfahren. Da werden beide Seiten gehört, und es entscheidet ein Gremium, dem ganz bewußt keine Leute angehören, die mit Vorstandsämtern selber im politischen Streit stehen. Wenn so ein Schiedsgericht am Ende aller Instanzen entscheidet, daß ein Verhalten schwerwiegend genug ist, dann verliert einer halt seine Mitgliedschaft. Es ist aber etwas völlig anderes, wenn ein Vorstand fast nach Belieben Delegierten, die sich gegen ihn aussprechen, die Abstimmungsrechte entziehen kann. |
Marc K.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 00:13 Uhr: | |
@Ralf Arnemann, es geht ja nicht darum, dass der Parteivorstand nach Belieben handeln kann. Aber das es in der hessischen SPD schwerwiegende Vorgänge gab, die die Partei schwer belasten ist nicht zu bestreiten. Unabhängig wie man die Entwicklung jetzt im einzelnen politisch bewertet besteht doch der Eindruck das drei Abgeordnete über Monate nach außen den Kurs der Parteiführung mitgetragen habe bzw. signalisiert haben das sie eine Mehrheitsentscheidung der Partei mittragen und dann buchstäblich am letzten Tag einen Kurswechsel verkünden. Da würde jede Partei äußerst verärgert reagieren. Nicht nur wegen des Ob - da gibt es ohnehin ein Donnerwetter- sondern wegen des Wie. Gegen die Abgeordnete Metzger wird bekanntlich kein Parteiausschlußverfahren angestrengt. Sie hatte sich im Unterschied zu den anderen drei frühzeitig gemeldet. Was hat die drei anderen daran gehindert? Der SPD hat dieses Verhalten ohne Zweifel sehr geschadet. Bei einem klaren Signal zumindest intern Anfang des Jahres hätte sie noch umsteuern können. Das war nun nicht mehr möglich... |
Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 00:41 Uhr: | |
SPD gibt nach und "Abweichlern" die Mitgliedsrechte zurück: HR Online |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 10:13 Uhr: | |
@Marc: > es geht ja nicht darum, dass der Parteivorstand > nach Belieben handeln kann. Doch - juristisch geht es genau darum. Die Satzung erlaubt es dem Vorstand, nach Belieben Mitgliedern bzw. Delegierten das Stimmrecht zu entziehen. Die formale Hürde "Parteiordnungsverfahren wurde eingeleitet" ist zu vernachlässigen, das geht immer. Daß es konkret in Hessen um Vorfälle geht, die heftig sind, bestreitet keiner. Ich würde auch nicht versuchen, den Ausgang des Parteiordnungsverfahrens selber zu prognostizieren. Aber im Parteiordnungsverfahren wird eben ordentlich geprüft, während der Vorstandsbeschluß ein rein politischer ist, der die Rechte der betroffenen Mitglieder nach Belieben ignorieren kann. M. E. verstößt dieses Vorgehen ganz grundsätzlich gegen das innerparteiliche Demokratiegebot. Ein Entzug der Stimmrechte dürfte eigentlich vor Abschluß des ordentlichen Verfahrens nie rechtens sein - im Gegensatz zum Entzug der Rechte aus Vorstandspositionen etc., da kann Eilbedürftigkeit argumentiert werden. Bei einem eventuellen Wahlprüfungsverfahren würden die Richter auch bestimmt nicht inhaltlich prüfen, wie denn das Verhalten von Parteiführung und "Abweichlern" während des Sommers zu werten ist. Das Risiko der Wahlungültigkeit war jedenfalls hoch. Man denke an den Hamburger Präzedenzfall: Da wurde eine ganze Wahl wiederholt, nur weil ein Bewerber nicht die nach Gericht nötige Redezeit von 10 Minuten bekommen hatte, sondern nur 3 Minuten sprechen durfte. Verglichen mit dem Entzug des Stimmrechts ist das ja eine Kleinigkeit. Die Rücknahme der kompletten Maßnahme durch die Parteiführung zeigt wohl auch, daß die SPD-Juristen dieses Risiko auch sehen. |
Marc K.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 16:50 Uhr: | |
@Ralf, die Rücknahme zeigt vor allem eines: das die SPD nicht diese Schlagzeilen im Wahlkampf haben will. Die genannten Personen waren rechtlich nicht daran gehindert nominiert zu werden. Und jetzt können sie sich sogar selbst nominieren. Ihre Chancen auf Aufstellung gehen gegen null. Ich halte es für zweifelhaft, dass sich einer der genannten überhaupt bewirbt. Das wäre politischer Selbstmord aus Angst vor dem Tod... Aber bei der gegenwärtigen Lage in der SPD kann man natürlich gar nichts ausschließen... |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 16:59 Uhr: | |
@Marc: > die Rücknahme zeigt vor allem eines: > das die SPD nicht diese Schlagzeilen im > Wahlkampf haben will. Bestimmt auch ein Aspekt - aber m. E. sekundär. Die SPD Hessen hat dieses Jahr eine bemerkenswerte Immunität gegen Schlagzeilen entwickelt, die juristischen Risiken waren wohl wesentlicher. > Die genannten Personen waren rechtlich nicht > daran gehindert nominiert zu werden. Wenn sich jemand findet, der dieses Risiko eingeht. Nochmal der Vergleich mit Hamburg: Da wurde die ganze Wahl gekippt, weil ein Kandidat nur 3 statt 10 Minuten reden durfte. Das sich nicht selber vorschlagen dürfen ist wohl eine vergleichbare Kategorie. > Ihre Chancen auf Aufstellung gehen gegen null. Das ist schwer zu sagen. Erstens einmal haben sie wohl in ihrer "Heimatbasis" noch vergleichsweise die meisten Anhänger. Und zweitens muß die Parteiführung erst einmal einen halbwegs überzeugenden Gegenkandidaten ins Feld schicken. Im Metzger-Wahlkreis ist ihr das bis heute nicht gelungen - obwohl Metzger das Feld geräumt hat. Es ist derzeit nicht sehr attraktiv, für die SPD zu kandidieren ... > Ich halte es für zweifelhaft, dass sich einer > der genannten überhaupt bewirbt. Schwer zu sagen. Aber wenn sie sich bewerben, sind die Chancen durchaus da. Wobei es auch eine Rolle spielt, daß eben die Parteiführung den Rückzieher mit den Parteirechten machen mußte. Sie wird das jetzt natürlich als nebensächlich darstellen und auf das weiter laufende Verfahren verweisen. Aber Walter und Ewerts werden das ihren Leuten natürlich so verkaufen, als wären sie schon fast wieder rehabilitiert. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 17:24 Uhr: | |
"Nochmal der Vergleich mit Hamburg: Da wurde die ganze Wahl gekippt, weil ein Kandidat nur 3 statt 10 Minuten reden durfte. Das sich nicht selber vorschlagen dürfen ist wohl eine vergleichbare Kategorie." Das ist schlicht falsch. Grund war damals die Wahl in festen Zehner-Blocks, Gegenvorschläge wären nur möglich gewesen, wenn die Delegierten zwei Mal hintereinander abgelehnt hätten. Das ist mit der Situation jetzt in Hessen nicht im Ansatz zu vergleichen. |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 17:35 Uhr: | |
@Thomas: Da meint man, sich mal auf die Aussagen eines Landeswahlleiters verlassen zu können ... http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/1634943_Es-gibt-keinen-Praezedenzfall.html Deine Darstellung klingt aber plausibler. Der Stimmrechtsentzug wäre m. E. aber auch klar ein Anfechtungsgrund. Wobei der Konflikt hier weitergeht. Die normalen Mitgliedsrechte hat die Parteiführung den Betroffenen zurückerkannt - aber nun geht es darum, ob diese mit ihrem Rücktritt von ihren Parteiämtern auch ihre Delegiertenmandate zurückgegeben haben. http://www.fr-online.de/top_news/1635157_Kein-Stimmrecht-fuer-Abweichler.html Das müßte sich nun eigentlich aus der Formulierung der Rücktrittsschreiben ableiten lassen. Aber beide Seiten behaupten nur im Recht zu sein - die Schreiben selber habe ich nirgends gefunden. Immerhin hat die Parteiführung inzwischen Kandidaten für alle vier Wahlkreise gefunden. Ich vermute mal, da wurde dann mal in die Parteikasse gegriffen um den Betreffenden die übliche Wahlkampfkostenfinanzierung zu erstatten. |
Marc K.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 19:18 Uhr: | |
@Ralf, nun der Vorgang in Hamburg scheint doch anders gelegen zu haben, worauf Thomas Frings ja hingewiesen hat. Ein Streit um die Dauer der Redezeit würde sicherlich nicht zur Ungültigkeit einer Wahl führen. Die Rechtsprechung ist bei Wahlanfechtungen sehr restriktiv. In Hamburg wurden zahlreiche Rügen der Beschwerdeführer zurückgewiesen - so auch die Nichteinladung von in Hamburg wahlberechtigten CDU-Mitgliedern, die allerdings in Kreisverbänden außerhalb Hamburgs geführt sind (immerhin 10% der Parteimitglieder). In Hamburg gab es schon eine Fülle von Verstößen gegen die Grundsätze der innerparteilichen Demokratie: http://209.85.129.132/search?q=cache:0Rb6AX7WgAYJ:www.faires-wahlrecht.de/files/dateien/abgewaehlt_%2520wie%2520den%2520Parteien.pdf+hamburger+verfassungsgericht+wahl+1991+ung%C3%BCltig&hl=de&ct=clnk&cd=9&gl=de Insbesondere die Wahl in Zehnerblöcken ab Platz 6 der Landesliste auf Basis eines Wahlvorschlags der faktisch nur von zwei Personen an der Parteispitze ausgekungelt wurde war Grund für diesen nahezu einmaligen Schritt einer erfolgreichen Wahlanfechtung... Die hessische SPD positioniert sich ja inzwischen klar in Richtung Linkskurs. In Darmstadt ist nun die Kandidatenfrage geklärt: http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/1635464_Starke-beendet-Kandidaten-Karussel.html Am 18. Januar steht dann eine klare Richtungswahl bevor: Schäfer-Gümbel, Al-Wazir und die Kommunisten oder eine Mitte-Rechts Regierung. |
Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. November 2008 - 19:34 Uhr: | |
Inzwischen ist klar, daß es der SPD nur um die Vermeidung möglicher Wahlanfechtung ging - nicht um die Vermeidung von Schlagzeilen. Sonst hätten sie nicht mit dem nächsten Thema "Delegiertenstatus" das nächste Schlachtfeld eröffnet. Es ist von außen nicht zu beurteilen, wer hier recht hat. Aber mindestens eine Seite wird sich hier wohl ziemlich blamieren, schließlich liegen die Texte vor. Politisch halte ich dieses erneute Nachkarten von Seiten der Parteiführung für einen heftigen Fehler. Die eine Delegiertenstimme kann ja eigentlich nicht entscheidend sein - aber offenbar gibt es bei der Parteispitze panische Angst, daß Walter/Ewerts bei den Wahlkreisversammlungen auftreten und reden. Dabei machen die Gegenkandidaten zumindestens von der Papierform keinen schlechten Eindruck. Das sind keine Schäfer-Gümbel-Lösungen, sondern vorzeigbare Kandidaten. Aber vielleicht sind die Mehrheiten vor Ort immer noch völlig offen. Wobei für die "Abweichler" auch ein Abschneiden mit ab 30% der Delegiertenstimmen ein politischer Erfolg wäre, der ihren Rausschmiß unwahrscheinlicher machen würde. > Schäfer-Gümbel, Al-Wazir und die Kommunisten ... LOL. Was war die SPD vor der Wahl so empört, daß die CDU so etwas plakatiert hat. Wo es doch SOOOO undenkbar wäre, daß sie mit den Kommunisten ... Eigentlich müßte sich Ypsilanti bei Koch noch entschuldigen dafür, daß sie ihn wegen dieser Plakate so angegriffen hat. Aber komischerweise habe ich so ein Gefühl, daß diese Entschuldigung nicht kommen wird ;-) |
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