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Archiv bis 21. November 2008

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Ministerpräsidentenwahl und Regierungsbildung in Hessen » Archiv bis 21. November 2008 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2008 - 23:44 Uhr:   

@Ralf
Ich halte es für an den Haaren herbeigezogen, daß man deshalb die Wahl erfolgreich anfechten könnte. Der Entzug von Mitgliedsrechten ist vom Parteiengesetz gedeckt. § 10 Abs. 5:

"Über den Ausschluss entscheidet das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Die Entscheidungen sind schriftlich zu begründen. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen."
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 13:04 Uhr:   

@Thomas:
> Ich halte es für an den Haaren herbeigezogen,
> daß man deshalb die Wahl erfolgreich anfechten
> könnte.
Vielleicht unwahrscheinlich - aber bestimmt nicht "an den Haaren herbeigezogen".
Denn es wäre schon spannend vor Gericht klären zu lassen, wo eigentlich die SPD-Landesführung die Eilbedürftigkeit sieht.

Letztlich erwarte ich auch nicht, daß die Wahl deswegen wirklich angefochten wird (alleine schon weil die "Abweichler" das m. E. nicht versuchen werden).

Aber es ist wieder einmal amateurhaft, so etwas überhaupt zu riskieren.
Ganz abgesehen vom taktischen Fehler, mit diesem überzogenen Vorgehen einen Märtyrer-Status zu schaffen - das wurde ja oben schon erörtert.

Und dann jetzt auch die Reaktionen: Der nach SPD-Sicht künftige Ministerpräsident gibt ein schwaches Bild ab.
"Auch Thorsten Schäfer-Gümbel, Spitzenkandidat der SPD, ist das Thema offensichtlich unangenehm. Bei einer Pressekonferenz zur Krise beim Autobauer Opel lässt Sprecher Frank Steibli Anfragen von Journalisten zu diesem Thema nicht zu. Beim Versuch, Schäfer-Gümbel später trotzdem um eine Stellungnahme zu bitten, ist Steibli sofort zur Stelle. Er schiebt den Spitzenkandidaten aus der Tür des Saals: "Ich habe doch gesagt, wir äußern uns dazu nicht", ruft er verärgert."
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,591274,00.html

Und der Versuch, die Sache nun mit einem Brief juristisch wieder gradezubiegen, der die "Abweichler" darauf hinweist, sie könnten doch als Parteilose kandidieren - der ist grotesk.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 16:42 Uhr:   

ich hoffe wirklich, dass so etwas kein Grund für eine Wahlanfechtung ist.
Wenn das durchginge, kämen wir doch total in den Urwald.

Bei einer Landtagswahl treten etliche Parteien an, darunter auch Kleinstparteien.
Wenn ein innerparteilicher Verfahrensverstoß für eine Wahlanfechtung reichen würde, dann wäre doch keine Wahl mehr sicher.
Welcher Wahlleiter will schon die Hand dafür ins Feuer legen, dass bei der "Deutschen Pogo Partei" im Aufstellungsverfahren keine rechtlichen Fehler begangen wurden und nicht eine Handvoll Parteimitglieder in ihren Rechten beschnitten wurden?
Vielleicht gibt es sogar irgendwelche anarchistischen Parteien, die sich dann sogar einen Spass daraus machen, parteiintern versteckte Fehler zu begehen, die einzelnen Mitgliedern dann einen Anfechtungsgrund liefern.

Oder noch extremer:
Eine Partei, die ein Ergebnis im Bereich der 5%-Hürde erwartet, baut vorsorglich versteckte demokratische Mängel in ihre Kandidatenaufstellung ein.
Wenn sie knapp über 5% landet, dann werden diese Fehler totgeschwiegen.
Und bei knapp unter 5% wird der Mangel ausgepackt und man kann so Neuwahlen erzwingen bei denen man dann womöglich über 5% kommt.

Also wirklich:
Das kann ja wohl nicht sinnvoll sein.

Nein, eine erfolgreiche Wahlanfechtung dürfte es m.E. nur geben, wenn von seiten der staatlichen Wahlorganisation gravierende Fehler gemacht wurden.
Innerparteiliche Querelen führen hingegen nicht zu einer Beschneidung des Wahlrechts und sollten daher hier keine Rolle spielen.

Denn auch ein Walter hat ja nach wie vor das aktive und das passive Wahlrecht. Er kann nach wie vor als Einzelkandidat antreten oder seine eigene Partei gründen oder einer anderen Partei beitreten und kann somit an der Landtagswahl teilnehmen.
Einen Rechtsanspruch darauf, von einer bestimmten Partei nominiert zu werden hat er genauso wenig wie jeder andere Bürger.


Die staatlichen Sanktionsmechanismen gegen eine Partei, die die innerparteiliche Demokratie verletzt sollten andere sein.
In letzter Konsequenz ggf. ein Parteiverbot.
Oder als vorgeschaltete Stufe eine Kürzung/Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung.
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 17:12 Uhr:   

Probleme bei der Kandidatenaufstellung haben schon zu erfolgreichen Wahlanfechtungen geführt, siehe das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 4. Mai 1993 (HVerfG 3/93).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 17:24 Uhr:   

@Ralf
Was Opel angeht, da ist der landespolitische Entscheidungsspielraum doch praktisch nicht vorhanden. Die Landespolitik kann - erst recht im Wahlkampf - schlecht sagen, daß sie Opel nicht hilft.

Die wesentlichen Entscheidungen fallen in Amerika und ganz sicher nicht in Wiesbaden. Gibt es in den USA ein "Rettungspaket" für GM (was wahrscheinlich ist), dann ist auch Opel erstmal gesichert und das Thema Opel wird keine sehr große Rolle im Wahlkampf spielen. Geht GM aber in Konkurs, dann werden die heute noch im Landtag beschlossenen 500 Mio. garantiert nicht reichen, um Opel zu retten und die durch die Medien geisternden 1 Mrd. auch nicht. Opel ist strukturell in der Krise und kein grundsätzlich gesundes Unternehmen, das nur mal kurzfristig ein Liquiditätsproblem hat. Und dann ist Opel ja noch eng mit dem Rest von GM verflochten, bezieht Teile aus GM-Werken im Ausland, liefert umgekehrt Teile an andere GM-Marken, das Entwicklungszentrum in Rüsselsheim gehört nicht zu Opel. Da nur Opel "retten" zu wollen, ohne daß Geld ins Ausland abfließt, ist schlicht naiv. Wenn man da Opel bei einer GM-Pleite vor der Insolvenz bewahren will, werden mehrere Milliarden erforderlich sein. Da würde sich dann Bund maßgeblich beteiligen und die übrigen Länder mit Opel-Standorten, die werden mitreden und vielleicht noch die EU, da kann die hessische Landespolitik nicht eigenständig handeln. Aber zumindest hätte Koch die willkommene Gelegenheit, sich medienwirksam als Krisenmanager zu profilieren - er preschte letzte Woche ja auch gleich laut vor. Schäfer-Gümbel kann da nur zuschauen, er wird sich jedenfalls sicher nicht gegen irgendeine staatliche "Rettung" stellen.


"Denn es wäre schon spannend vor Gericht klären zu lassen, wo eigentlich die SPD-Landesführung die Eilbedürftigkeit sieht."
Da wäre ja gerade die nahende Wahl eine Begründung.



"Und der Versuch, die Sache nun mit einem Brief juristisch wieder gradezubiegen, der die "Abweichler" darauf hinweist, sie könnten doch als Parteilose kandidieren - der ist grotesk."
Das ist wirklich dämlich. Die Chance auf Wiedereinzug wäre bei Walter sowieso null und bei Everts sehr klein. Es geht auch weniger dumm: mit der Begründung, sie werde wahrscheinlich eh nicht mehr aufgestellt, hat die nordhessische SPD auf Sofortmaßnamen gegen Silke Tesch verzichtet.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 17:58 Uhr:   

@Thomas:
Da haben wir ein Mißverständnis.
Zu Opel gebe ich Dir inhaltlich recht - aber das war hier überhaupt nicht Thema.

Beim Zitat in kursiv ging es um eine Pressekonferenz, bei der Gümbel über Opel geredet hat.
Dann aber hatten die Journalisten zum Vorgehen gegen die "Abweichler" Fragen gestellt bzw. zur Frage, ob damit die Gültigkeit der Wahl fraglich wäre.
Und darauf konnte/wollte er nicht antworten - was für einen Spitzenkandidaten m. E. schwach ist.

> Da wäre ja gerade die nahende Wahl eine
> Begründung.
Die begründet aber m. E. nicht die Eiligkeit, die Mitgliedsrechte abzuerkennen.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 18:43 Uhr:   

("Probleme bei der Kandidatenaufstellung haben schon zu erfolgreichen Wahlanfechtungen geführt, siehe das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts")

Die Listenaufstellung, um die es damals ging, war aber doch wohl eher wahlrechtlich relevant als eine Frage der Entziehung von Mitgliedsrechten.
Wenn man derartige innerparteilichen Probleme, die es ja mit jedem (!) Mitglied jeder kandidierenden Partei geben kann, auf Wahlrelevanz hinbiegt, käme man wirklich in Teufels Küche.
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Marek
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 18:44 Uhr:   

> Die begründet aber m. E. nicht die Eiligkeit, die Mitgliedsrechte abzuerkennen.

Die Begründung, warum die Mitgliedsrechte entzogen wurden, bzw. entzogen werden mussten, wird in den Medien leider nicht vollständig dargestellt.

Der SPD-Bezirk Hessen-Süd hat entschieden die Parteiordnungsverfahren von den drei einzelnen Kreisverbänden auf die Bezirksebene zu heben.
Die formale Voraussetzung, damit der Bezirk dies tun kann, ist die vorübergehende Aberkennung der Mitgliedsrechte. Ansonsten wären die Verfahren in den Kreisverbänden geblieben.

Man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob eine gemeinsame Behandlung der Verfahren auf Bezirksebene statt Kreisebene sinnvoll ist oder nicht.
Wenn man dies aber auf Bezirksebene tut, dann ist die temporäre Aussetzung der Mitgliedsrechte formal notwendig.

Eine sachlich korrekte Darstellung durch die Medien wäre wünschenswert gewesen. Aber das war wohl leider zu komplex für 5-Worte-Schlagzeilen.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 19:12 Uhr:   

Ob das ganze noch wahlrechtlich relevant wird, hängt meines Erachtens vom weiteren Verlauf ab. Angenommen, bei den SPD-Versammlungen zur Kandidatenaufstellung in den Wahlkreisen von Tesch, Everts und Walter werden sie von stimmberechtigten Mitgliedern als Bewerber vorgeschlagen. Würde die Pateiführung (bzw. Versammlungsleitung) sie dann trotzdem von der Kandidatenwahl ausschließen, wäre das ein Verstoß gegen demokratische Mindestanforderungen bei der Kandidatenaufstellung. Sich als Kandidat zu bewerben, ist nämlich kein exklusives Mitgliedsrecht (das entzogen werden darf), sondern ein Jedermannrecht, das jedem zusteht, der passiv wahlberechtigt ist und von einem stimmberechtigten Mitglied der Wahlversammlung vorgeschlagen wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu den demokratischen Mindeststandards außerdem, dass jeder nominierte Kandidat sich und sein Programm der Versammlung vorstellen kann.

Die SPD darf also zwar verhindern, dass die drei als stimmberechtigte Mitglieder an der Wahlversammlung teilnehmen. Sobald aber ein anderes stimmberechtigtes Mitglied sie als Bewerber vorschlägt, muss die SPD diese Kandidatur zulassen und ihnen außerdem Rederecht einräumen. Tut die SPD dies nicht - und das wäre ihr wohl durchaus zuzutrauen - wäre das ein Verstoß, der im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnte.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 21:50 Uhr:   

"Sobald aber ein anderes stimmberechtigtes Mitglied sie als Bewerber vorschlägt, muss die SPD diese Kandidatur zulassen und ihnen außerdem Rederecht einräumen. Tut die SPD dies nicht - und das wäre ihr wohl durchaus zuzutrauen - wäre das ein Verstoß, der im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden könnte."
Dann würden sich aber die vier Teilnehmer der Versammlung strafbar machen, die die eidestattliche Versicherung unterzeichnen. Ermittlungsverfahren in der Sache würden zudem beim Wahlvolk einen ganz miesen Eindruck machen. Unwahrscheinlich, daß es die Hessen-SPD so weit treibt, aber ausschließen kann man das sicher nicht.

Das Dumme wäre, daß der Kreiswahlausschuß den Wahlvorschlag nicht (deshalb) zurückweisen kann, wenn ihr zuverlässig bekannt ist, daß eine Versicherung an Eides statt falsch ist.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 22:54 Uhr:   

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist man in der hessischen SPD derzeit der (falschen) Auffassung, durch den Entzug der Mitgliedsrechte sei es den drei "Rebellen" nicht möglich, als SPD-Direktkandidaten aufgestellt zu werden. Dementsprechend würden sich wohl die vier Versammlungsteilnehmer auch bei der eidesstattlichen Versicherung im Recht fühlen. Solange die hessische SPD ihre Auffassung nicht korrigiert, halte ich das Szenario darum für keineswegs unwahrscheinlich.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 23:12 Uhr:   

Am Rande der heutigen Parlamentssitzung haben Vertreter der SPD-Parteiführung erklärt, dass der Entzug der Mitgliedsrechte keineswegs bedeute, dass die Drei nicht kandidieren können, da auch Parteilose sich in der Partei um ein Mandat bewerben können. Die Parteimitgliedschaft ist nicht Voraussetzung für die Kandidatenaufstellung. Allerdings müssten sie natürlich im Wahlkreis zur Wahl vorgeschlagen werden.

Wie das zusammenpasst mit dem Entzug der Mitgliedsrechte und dem Verbot auf Parteiversammlungen zu reden bleibt unklar. Denn ohne auf Parteiversammlungen reden zu können, ist eine Chancengleichheit bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung nicht gegeben. Die SPD könnte allerdings ihre Auffassung dahingehend korrigieren, dass der Entzug der Mitgliedsrechte grds. den Entzug des Rederechts bedeutet, aber nicht auf Wahlversammlungen zur Kandidatenaufstellung.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 23:22 Uhr:   

Kann schon sein, daß sich da welche im Recht fühlen würden. Aber durch den Irrglauben wird die Wahrscheinlichkeit wesentlich größer, daß keiner der beiden "Verräter" (Tesch wurden die Mitgliedsrechte nicht entzogen) überhaupt vorgeschlagen wird.

Wobei es noch sein kann, daß die SPD doch noch zur Einsicht kommt. Sollte einer der beiden vorgeschlagen werden und es zum Eklat kommen, könnte es sein, daß die SPD das nochmal rechtlich abklärt. Die FDP wiederholte 2004 die Aufstellung der Europa-Liste, um auf Nummer Sicher zu gehen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 23:24 Uhr:   

@Marc K
Wahrscheinlich meinten die Genossen eine Kandidatur als Einzelbewerber.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2008 - 23:52 Uhr:   

@Thomas,

nein, nicht nur als Einzelbewerber, sondern als Kandidat der Partei. Das betrifft primär die Aufstellung als Direktkandidat. Das sie nicht auf die Landesliste kommen dürften, sollte den Betroffenen klar sein. Wobei sie natürlich vorgeschlagen werden könnten...

Dann kann vor Ort entschieden werden, ob die genannten Personen die Partei vertreten können oder nicht.

Wobei nach dem grundlegenden Zerwürfnis dürfte zwischen den Drei und großen Teilen der Hessen-SPD das Tischtuch nunmehr endgültig zerrissen sein. Frau Metzger hat ja schon erklärt, dass sie nicht wieder kandidieren wird. Damit bringt sie sich auch gleich aus der Schußlinie.

Die anderen drei hingegen werden in dieser Hessen-SPD keine Karriere mehr machen können.
Die ganze Frage ist ziemlich theoretisch.
Solange sie formal die Möglichkeit haben zur Wahl vorgeschlagen zu werden und auch auf entsprechenden Versammlungen reden können sehe ich da kein Problem. Die Aussetzung der Mitgliedsrechte erstmal eine innerparteiliche Maßnahme, die nicht wahlbezogen ist. Eine solche Maßnahme zu ergreifen ist erstmal formal nicht zu beanstanden. Sie gilt erstmal bis zum Abschluss der Parteiausschlußverfahren.

Soweit der Ausschluss durch das formale Verhalten begründet wird - später Zeitpunkt der Mitteilung der ablehnenden Position - und nicht inhaltlich mit der Position - hier gilt das Prinzip der innerparteilichen Demokratie, was eben auch heißt, dass man Personen mit anderen Ansichten nicht einfach aus einer Partei werfen darf, das war die Praxis in der SED und ist einer demokratischen Partei unwürdig und rechtlich auch unzulässig - ist die Argumentation nicht zu beanstanden. Die Frage der Sanktion ist letztlich eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Auch Ausschlüsse aus inhaltlichen Gründen können denkbar sein, etwa wenn ein Parteimitglied sich von den Grundwerten und Zielen einer Partei völlig abwendet. Wenn etwa ein Mitglied der SPD sich der Idee der Abschaffung der parlamentarischen Demokratie abwendet und ein Rätesystem (Kommunismus) einführen will, so sehe ich ebenso keinen Grund hier der Partei nicht die Möglichkeit eines Parteiausschlusses zuzubilligen.

Das ist bei den dreien allerdings nicht der Fall. Alle drei betonen, dass sie sich den Grundwerten der SPD weiter verbunden fühlen und gerade aus diesen Gründen einen Zusammenarbeit mit der neokommunistischen Linkspartei ablehnen. Insofern besteht nur ein formales Argument für einen Parteiausschluss.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. November 2008 - 10:28 Uhr:   

@Marek:
> Die formale Voraussetzung, damit der Bezirk
> dies tun kann, ist die vorübergehende
> Aberkennung der Mitgliedsrechte. Ansonsten
> wären die Verfahren in den Kreisverbänden
> geblieben.
Das ist ja noch grotesker.
Das heißt nämlich, daß die Parteiführung hier zu einem formalen Trick gegriffen hat, um sich den direkten Zugriff an den Unterbezirken vorbei zu sichern. Und das Instrument der Aberkennung der Parteirecht mißbraucht hat, um andere Ziele zu erreichen.

Das ist etwa so, als würde die Staatsanwaltschaft gegen einen Falschparker Mordanklage erheben, mit der Begründung: "Das ist formal notwendig, weil wir ihn nur wegen Falschparken nicht verhaften können".

> Eine sachlich korrekte Darstellung durch die
> Medien wäre wünschenswert gewesen. Aber das
> war wohl leider zu komplex für 5-Worte-
> Schlagzeilen.
Die meisten Zeitungen widmen diesen Vorgängen große Artikel - Platz genug für eine komplette Darstellung wäre also gewesen.
Ich würde mal sagen, den Journalisten ist dieser Punkte einfach nicht aufgefallen (kein Wunder, wenn jeden Tag ein neuer Klops passiert).
Und die SPD kann von Glück sagen, daß nicht weiter darüber berichtet wurde - für diesen formalen Trick hätte sie noch viel mehr Prügel in den Kommentaren bezogen.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. November 2008 - 10:34 Uhr:   

@Wilko:
> Würde die Pateiführung (bzw.
> Versammlungsleitung) sie dann trotzdem von
> der Kandidatenwahl ausschließen, wäre das
> ein Verstoß gegen demokratische
> Mindestanforderungen bei der
> Kandidatenaufstellung.
Genau das ist der Punkt.
Und jetzt ist der Versammlungsleiter im Dilemma: Er hat ja den Ukas der Parteiführung vorliegen, daß die Betreffenden weder kandidieren noch auf Parteiversammlungen reden dürfen.
Entweder verstößt er dagegen (und bekommt selber ein Parteiordnungsverfahren?) oder er gefährdet wie von Dir beschrieben die Gültigkeit der Wahl.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. November 2008 - 23:04 Uhr:   

SPD verspricht: Keine Behinderung der Wahlkreisbewerbungen der 4 "Abweichler":
FR Wahlkreisbewerbungen "Abweichler"

Offenbar bemerkt die SPD mittlerweile die Gefahr, dass Walter, Everts und Tesch die Landtagswahl erfolgreich anfechten könnten.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 21. November 2008 - 21:09 Uhr:   

Jörg-Uwe Hahn will eine Mehrheit für CDU und FDP, schließt aber weder eine Jamaica-Koalition noch eine Ampel-Koalition nach den Wahlen grundsätzlich aus:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,591733,00.html
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 21. November 2008 - 21:26 Uhr:   

SPD bekräftigt: Walter und Everts können für Landtagsmandat kandidieren und in den Versammlungen auch ihre Positionen darlegen. Wahlversammlungen seien keine "internen Parteiversammlungen" wie Vorstandssitzungen. Nur darauf beziehe sich der Entzug der Mitgliedsrechte. Die SPD wolle, dass "alles frei und fair" zugehe:
FAZ Wiederkandidatur SPD-"Abweichler"

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