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Wählen ohne Ausweis

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Archiv bis 09. September 2004Sole20 09.09.04, 10:22h 
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 11:25 Uhr:   

@Sole
es ist dann kein gültiges Personaldokument mehr.

Das war mir bewusst, deshalb schrieb ich "ausweisen im Sinne der Wahlordnung" - selbst wenn der Ausweis/Pass melderechtlich ordnungswidrig ist. Einem Wahlhelfer müsste auch ein abgelaufenes Dokument ausreichen, um durch Passbild und persönlicher Daten auf dem Dokument zweifelsfrei die Identität des Wahlberechtigten erkennen zu können. Ist das nicht möglich (z.B. durch ein zu altes Passbild), müsste er auch Wahlberechtigte mit gültigen Papieren ablehnen. Eine Prüfung melderechtlicher Bestimmungen steht dem Wahlhelfer meiner Ansicht nach nicht zu.

Leider habe ich keinen Kommentar zu § 49 Abs. 3 Satz 2 EuWO zur Verfügung, es könnte natürlich auch Meinungen geben, die einem Wahlberechtigten das Wahlrecht verwehren, da er eine Owi begangen hat.


Theoretisch dürfte man dir nicht mal ein persönlich zu übergebendes Postpaket (der exakte Name fällt mir nicht ein) überreichen.

"Eigenhändig". Das ist dann aber - sicherlich aus haftungsrechtlicher Sicht - Sache der internen Bestimmungen der Deutschen Post AG.
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 12:10 Uhr:   

Ich hatte mal das Problem mit dem Ausweis und hatte zu der Zeit viel Post vom Verwaltungsgericht. Die wollte man mir ebenfalls nicht aushändigen.
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B. Mergener
Veröffentlicht am Freitag, 26. August 2005 - 06:16 Uhr:   

Ich kann bestätigen, dass die Mitarbeiter der Deutschen Post Sendungen mit dem Vermerk "persönlich" oder "eigenhändig" nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises aushändigen. Dies gilt ebenso für das sog. Post-Ident-Verfahren.
Bezüglich des Wahlrechts ist es jedem Wahlberechtigten, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist (auch ohne gültigen Ausweis bzw. Reisepass) gestattet seine Stimme abzugeben. Das Recht zur Ausübung seines Wahlrechts ist also nicht abhängig davon ob ein Ausweis vorgelegt wird oder nicht. Es kann aber nur eingefordert werden wenn man auch beweisen kann, dass man tatsächlich wahlberechtigt ist. Das wiederum ist nur möglich indem man seine Identität zweifelsfrei nachweisen kann. Es ist also denkbar, dass bei berechtigem Zweifel an der Identität und damit an der Wahlberechtigung die Stimmabgabe verweigert werden kann.
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Carl Wenger
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 01:36 Uhr:   

Kann ich auch mit einem vorläufigen (gültigen) Personalausweis wählen gehen? Vielen Dank für Eure Bemühungen.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 11:46 Uhr:   

@Carl: Wenn du deine Wahlbenachrichtigungskarte vorlegst und Geschlecht und Alter augenscheinlich halbwegs mit dem Wählervezeichnis übereinstimmen, wirst du deinen Ausweis (leider) wahrscheinlich eh nicht vorlegen müssen. Ansonsten dürfte auch der verläufige Ausweis. Letztlich ist es aber Sache des jeweiligen Wahlvorstandes, ob sie Zweifel an deiner Identität haben oder nicht.
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 19:34 Uhr:   

@Carl

Der vorläufige Personalausweis ist selbstverständlich ein gültiges Identitätsdokument und genügt zum Nachweis der Person (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Personalausweisgesetz), der bei Wahlen leider in der Praxis unzureichend verlangt wird.

Sofern der Wähler bei mehreren Personen des Wahlvorstandes persönlich bekannt ist, was durch die Berufung von Beisitzern aus dem Stimmbezirk gefördert werden soll, ist der Identitätsnachweis freilich nicht erforderlich.
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Andrea
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2005 - 20:13 Uhr:   

Hallo alle zusammen,

bin froh hier diese Gesprächsrunde gefunden zu haben.

Ich wollte gestern morgen zur Wahl gehen, dort angekommen fragte mich die Dame im Wahlbüro nach meinem Personalausweis.
Den hatte ich dabei. Die Dame machte mich dann darauf aufmerksam, dass der Ausweis seit dem 20.8.2005 abgelaufen sei.
Mit demselben Ausweis war ich eine Woche zuvor auf Kreta.

So kommt man eher mit einem abgelaufenen Personalausweis nach Griechenland als durch ein deutsches Wahllokal.
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pk
Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 09:39 Uhr:   

als ich sonntag an der wahlurne stand, verlangte man nur die wahlbenachrichtigung und fragte: "sind sie herr..." ich verneinte...großes schweigen.ich fragte ob mich denn jemand kenne...antwort:" nein". erst ein junger wahlhelfer stellte fest:" so sicher ist das hier ja anscheinend doch nicht..."
ich durfte auch nach meinem "TEST" meinen wahlzettel OHNE AUSWEISKONTROLLE einwerfen...
man führt supersicherheitsausweise ein,mit iriskontrolle ec.,aber ob die wahlen sicher sind, ist zweitrangig...trotz der tatsache das im ebay wahlberechtigungen angeboten wurden...
wir sind schon eine echte bananenrepublik geworden...

gruß
pk

ps. ich habe gelesen, dass es einige im forum gibt, die meinen so was würde man doch nicht machen...es gibt auch noch den klapperstorch, den osterhasen und den weihnachtsmann...die sollen ruhig weiter träumen...
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uninteressant
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2005 - 01:45 Uhr:   

@pk: Es ist noch viel schlimmer! Wird der Ausweis nicht verlangt, so kann eigentlich jeder seine Stimme weiterverkaufen (das hast du schon richtig erkannt). Aber wer hat wohl das meiste Interesse an den Stimmen? - Richig, die Parteien. Auf diese Art und Weise wird eine umfassende Wahlmanipulation ermöglicht oder zumindest billigend in Kauf genommen.
Ich denke, es ist an der Zeit, eine rechtsverbindliche Regelung zu schaffen, die eine Wahl nur dann erlaubt, wenn sich der Wähler einwandfrei mit seinem Personalausweis ausweisen kann.
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revolutz
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 13:25 Uhr:   

In Potsdam werden alle Wahlvorstände darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Ausweisdokument vorgezeigt werden muss. Die Wahlbenachrichtigung ist hingegen ein gern gesehenes Hilfsmittel, mit dem die Wählerinnen im Wählerverzeichnis schneller gefunden werden können, aber nicht erforderlich. Entscheidend ist der Identitätsnachweis und die Eintragung ins Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk. Natürlich ist ein Ausweis verzichtbar, wenn der Wahlvorstand die Person kennt.
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Maren
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 25. September 2009 - 14:44 Uhr:   

Hallo,
ich hätte zum Thema Wahl ohne Ausweis auch nochmal eine Frage:
Und zwar wurde mir vor ein paar TAgen mein Geldbeutel gestohlen, in dem sich natürlich auch mein Ausweis befand. Die Polizei und das Fundamt sagten mir ich soll noch 1-2 Wochen warten bis ich mir einen neuen Ausweis beantrage.
Nun ist die Wahl jedoch schon in 2 Tagen. Ist es in dem Fall möglich nur mit Wahlbenachrichtigung zu wählen?
Ich könnte zur NOt noch meinen Studentenausweis (der auch mit Bild ist) vorzeigen, aber ich bin mir nicht sicher, ob der zählt...

Grüße
Maren
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 25. September 2009 - 15:42 Uhr:   

In der Praxis wird es fast immer möglich sein (zumindest solang du nicht von dir aus sagst, dass du dich nicht ausweisen könntest), aber in der Theorie nicht unbedingt.
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ursula
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 16:35 Uhr:   

hallo alle,
ich finde es sehr wichtig, dass man mit wahlkarte nicht ohne ausweis wählen kann.
beispiel: meine mutti ist im altenheim und hat keine wahlkarte bekommen. auf mein nachfragen bei der gemeinde wurde mir versichert die wahlkarte ist an das heim verschickt. in der verwaltung des heimes meinte man es seien wahlkarten angekommen und in die abteilungen gegeben worden. nur da kamen sie anscheinend nicht an. auf jeden fall wurde sie nicht gefunden. wenn nun jeder der das gleiche geschlecht hat und im entsprechenden alter ist mit der wahlkarte eines anderen zum wählen gehen kann - na danke. ich finde das auf jeden fall unglaublich.
viele grüße von ursula
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Bernd Schimeisky
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 18:59 Uhr:   

Hallo Alle,
die Wahl ob nun Bundestagswahl oder Bürgermeisterwahl und was alles wir in diesem Jahr gewählt haben ist für mich ungültig oder Wahlbetrug in großem Stil.
Wie kann ich denn mit einer Whalbenachrichtigung, ohne mich zu indentifizieren , meine Stimme abgeben? Ich war im Besitz von mehr als 6 Wahlbenachrichtigungen von Leuten die keinen Bock auf die Wahl hatten. Ich hätte 6mal wählen können, was ist das für eine Wahl? Wenn man sich dann über diese Umstände beschwert wird man noch als Betrüger hin gestellt, obwohl sich doch der Staat selber betrügt.
Für mich hat sich dieses Thema Whal erledigt, ich war das letzte mal wählen, wenn man hier manipulieren kann ohne das man sich dagegen wären kann.
Bernd
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Brain Dead
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 07:35 Uhr:   

Wie sieht es denn aus, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung und keinen Ausweis dabei habe, aber das Wahlteam im meinem Wahllokal mich kennt?

Leider habe ich dazu in der BWO und im BWahlG nichts gefunden.

Gruß Braindead
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 09:10 Uhr:   

Laut den Infos, die ich vom Rathaus bekommen habe, ist es hinreichend, wenn der Wähler einem anwesenden Mitglied des Wahlvorstands persönlich bekannt ist. Aber: Da während der Stimmabgabe immer nur 3 der 7 Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sind, kann man sich nicht darauf verlassen, daß ein ein Bekannter anwesend ist. ALso am besten immer den Personalausweis mitnehmen.
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Brain Dead
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 11:35 Uhr:   

Ist das jetzt nur die Aussage der Mitarbeiter der Kommune, oder gibt es da auch einen Paragraphen für?
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gastxyz
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 18:21 Uhr:   

Ich wohne erst seit kurzem in einer größeren Stadt. Ich wurde weder bei der letzten Landtagswahl noch bei der Bundestagswahl nach meinem Ausweis gefragt. Die anwesenden Wahlhelfer können mich gar nicht kennen.
Nachdem ich fragte, ob ich meinen Ausweis zeigen soll, wurde dies verneint.
Ich finde dies unerhört und das gestrige Ergebnis nach diversen TV-Berichten regelrecht anfechtbar!
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. September 2009 - 16:24 Uhr:   

Das darfst du gern so meinen, spielt aber keine Rolle. Ein numerisch interessanter Wahlbetrug ist gar nicht so einfach.

Man müsste die Wahlbenachrichtigungskarten von Wählern haben,

- die über die Stadt verteilt sind (mehr als 1-2 mal pro Wahllokal kann man nicht aufkreuzen und wenn 3-4 Wahllokale im selben Gebäude sind, wird auch das schon Fragen aufwerfen)

- die vom Alter und Geschlecht her passen

- und diese Wähler dürfen dann tatsächlich auch nicht hingehen

- Sie sollten möglichst auch nicht vorzeitig versterben, wegziehen etc.

Zudem ist es nicht gesichert, dass man wirklich nicht nach dem Ausweis gefragt wird. Selbst, wenn nur jeder vierte Wähler gefragt würde, wäre das Entdeckungsrisiko unlukrativ.
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Kristina
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 09. Juni 2012 - 11:16 Uhr:   

Kann man denn auch mit einem ausländischen pass wählen gehen, oder wird man da wieder weggeschickt?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 09. Juni 2012 - 12:53 Uhr:   

Ja, wenn er geeignet ist, die Identität festzustellen, und der Inhaber im Wählerverzeichnis steht. Praktisch würd ich mich aber nicht drauf verlassen.
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Jan Wenzel
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2012 - 18:15 Uhr:   

@Kristina
Klar, bei doppelten Staatsbürgerschaften kann das sinnvoll sein, bei Kommunal- und Europawahlen und EU-Ausländern sicherlich auch.
Und eine Identifikation der Person ist ja so meist möglich ...
Schwierig fände ich aber, wenn jemand mit einem Ausweis in nicht-lateinischer Schrift sich zu identifizieren versucht.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 11. Juni 2012 - 02:06 Uhr:   

@ Jan Wenzel

Nenn' mir bitte einen Staat der Welt, der Personaldokumente für den Gebrauch im Ausland ausgibt, in denen die entscheidenden Angaben nicht zumindest auch in lateinischer Schrift angegen sind.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 11. Juni 2012 - 14:37 Uhr:   

Muss ja nicht für den Gebrauch im Ausland gedacht sein, aber ohne Angaben in lateinischer Schrift wird man ihm wohl die Eignung zur Identifikation in einem deutschen Wahllokal absprechen müssen. Was nicht heißt, dass ihn ein entsprechend kundiger Wahlvorstand nicht trotzdem akzeptieren könnte, zumal die Feststellung der Identität in der Regel eh optional ist.
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2013 - 19:20 Uhr:   

Genau. In der Regel reicht es doch völlig, die Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Auch wenn es freilich besser wäre, wenn man auch seine Identität nachweisen müsste.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2013 - 21:00 Uhr:   

Nach BWO ist es außer bei Wahlscheinen durchaus zuläsig, dass jemand wählt, der weder Benachrichtigung noch Ausweis vorlegt.

Nach BWO läuft es sowieso eher nicht im Wahllokal.

Danach soll es so ablaufen: Wähler kommt rein, bekommt Stimmzettel, auf Verlangen muss er Wahlbenachrichtigung vorzeigen, füllt in der Wahlkabine den Stimmzettel aus, faltet ihn, und muss vor der Stimmabgabe auf Verlangen die Wahlbenachrichtigung abgebeben und/oder sich ausweisen, Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung, Stimmabgabe wird vom Schriftführer vermerkt.

Weitgehende Praxis: Wähler kommt rein, gibt die Wahlbenachrichtigung ab, Schriftführer streicht Namen im Wählerverzeichnis durch, nach Ausweis wird praktisch nie gefragt, wenn man die Wahlbenachrichtigung vorlegt. Der Wähler bekommt dann den Stimmzettel, Wähler geht zur "Wahlkabine", füllt Stimmzettel aus, faltet ihn und wirft ihn in die Urne.
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Ne
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 21:15 Uhr:   

Super Sache das....

Habe diesen Thread gefunden, nachdem ich heute im Wahllokal der Stadt Hannover definitiv nur mit der Wahlkarte wählen konnte. Der Wahlhelfer hat ausdrücklich KEINEN Ausweis sehen wollen. Darauf angesprochen, dass dann ja jeder mit meiner Wahlkarte kommen könnte interessierte ihn nicht. Es wäre ja egal, da ja nur die Anzahl von Stimmen abgegeben werden kann für die auch Wahlkarten ausgegeben wurden.

Also... wenn das nicht dem Wahlbetrug Tür und Tor öffnet... Ich für meinen Teil bin überzeugt davon, dass es mir lieber wäre, wenn es immer geprüft werden müsste.
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Demokratie statt FDP
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 21:49 Uhr:   

"Danach soll es so ablaufen: Wähler kommt rein, bekommt Stimmzettel, auf Verlangen muss er Wahlbenachrichtigung vorzeigen, füllt in der Wahlkabine den Stimmzettel aus, faltet ihn, und muss vor der Stimmabgabe auf Verlangen die Wahlbenachrichtigung abgebeben und/oder sich ausweisen, Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung, Stimmabgabe wird vom Schriftführer vermerkt."

Bei mir ist es heute genau so gelaufen. Ich kam rein und ging zum anderen Tisch, zeigte meine Wahlbenachrichtigungskarte vor und erhielt einen Wahlzettel. Ging (nach kurzem Warten) in die Wahlkabine. Füllte den Wahlzettel aus, faltete ihn, ging zum anderen Tisch, gab meine Wahlbenachrichtigungskarte ab und zeigte (das wurde verlangt) meinen Personalausweis vor. Mein Name wurde im Wählerverzeichnis gesucht (das dauerte länger, obwohl ich meine Nummer dort nannte, was aber mit "das kann jeder sagen, wir gucken die nach der Straße von vorne durch" zurückgewiesen wurde - ich wohne im Haus mit der höchsten Nummer in der Straße, so dass die Dame etwa fünf Minuten brauchte, weil sie immer nach fünf namen in der Straße erneut auf meinen Ausweis schaute, um sich den Namen zu vergewärtigen). Als mein Name dann gefunden wurde, durfte ich den Stimmzettel in die Urne werfen. Daraufhin wurde dann aber nicht mein Name durchgestrichen sondern das dafür vorgesehene Feld hinter dem Namen angekreuzt.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 22:39 Uhr:   

@ Thorsten Frings:

"Danach soll es so ablaufen: Wähler kommt rein, bekommt Stimmzettel, auf Verlangen muss er Wahlbenachrichtigung vorzeigen, füllt in der Wahlkabine den Stimmzettel aus, faltet ihn, und muss vor der Stimmabgabe auf Verlangen die Wahlbenachrichtigung abgebeben und/oder sich ausweisen, Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung, Stimmabgabe wird vom Schriftführer vermerkt."

Das ist der von den wenig erfahrenen Wahlleitern, die nie ungeduldigen Wählern und engen Räumen begegnet sind, vorgeschlagene rechtlich einwandfreie Weg. Leider ist er aber extrem praxisfern.

@ Demokratie statt FDP:
" ... Mein Name wurde im Wählerverzeichnis gesucht (das dauerte länger, obwohl ich meine Nummer dort nannte, was aber mit "das kann jeder sagen, wir gucken die nach der Straße von vorne durch" zurückgewiesen wurde - ich wohne im Haus mit der höchsten Nummer in der Straße, so dass die Dame etwa fünf Minuten brauchte, weil sie immer nach fünf Namen in der Straße erneut auf meinen Ausweis schaute, um sich den Namen zu vergewärtigen). Als mein Name dann gefunden wurde, durfte ich den Stimmzettel in die Urne werfen. Daraufhin wurde dann aber nicht mein Name durchgestrichen sondern das dafür vorgesehene Feld hinter dem Namen angekreuzt."

Hier zeigen sich die beiden großen Probleme dieses Verfahrens:

1. der Wähler hält nach der Wahlhandlung den angekreuzten Stimmzettel in der Hand und muss warten.
2. Zur Wahlkabine hin bildet sich eine Schlange, die leicht, allzu leicht, Wahlkabine und Zugang blockiert, und jeden Überblick erschwert oder unmöglich macht.

Als Folge wird die Wahlhandlung chaotisch, als schikanös empfunden. Zudem wird das Wahlgeheimnis gefährdet, weil sich Wählerschlangen sehr knapp vor der Kabine aufstauen.

Richtig ist aber, den Namen
AUF KEINEN FALL durchzustreichen, sondern mit einem Haken im dafür vorgesehen Feld zu markieren.

Falsch ist es m.E. die doppelte Kontrolle durchzuführen. Besser wäre es, das Wahlrecht anhand des Wählerverzeichnisses und der Identifikation, idealerweise durch die Wahlbenachrichtigung zu kontrollieren, und dabei den Haken im Wählerverzeichnis zu setzen. Dann erst sollte der Wähler Stimmzettel bekommen, Wahlurne betreten und schnell die Stimme abgeben. Im Bereich zwischen Wahltisch und Wahlurne bzw. Kabine darf nur der Wähler in der Wahlkabine, und maximal ein bis zwei weitere Wähler warten. Alle anderen sollten sich gedulden, bis sie zur Wahl freigegeben werden, statt den Wahlvorgang an sich zu behindern.

Bei diesem Verfahren gibt es keine Abweichungen zwischen der Anzahl Stimmzettel und den Haken im Wählerverzeichnis plus Wahlscheine.

Beim empfohlenen Verfahren gibt es in der Regel oft zweistellige Abweichungen, da sich viele Wähler das Recht nehmen, die Stimme abzugeben, ohne vorüberprüft zu werden. Oder der Wahlvorstand gerät unter Druck und verzählt sich. Wahlmanipulation ist dann ebenfalls sehr viel leichter, da der Vorstand kaum Kontrolle ausüben kann.
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sirius3100
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 14:10 Uhr:   

@Ingo Zachos:
Also bei uns endet die Warteschlange (sofern es überhaupt eine gibt) immer an der Tür vor dem Raum mit den Wahlkabinen. Solange nicht mindestens eine Wahlkabine frei ist wird man erst garnicht in den Raum reingelassen. Hier wählen aber denke ich auch nur einige hundert Personen.

"Besser wäre es, das Wahlrecht anhand des Wählerverzeichnisses und der Identifikation, idealerweise durch die Wahlbenachrichtigung zu kontrollieren, und dabei den Haken im Wählerverzeichnis zu setzen.
Dann erst sollte der Wähler Stimmzettel bekommen, Wahlurne betreten und schnell die Stimme abgeben.
[...]
Bei diesem Verfahren gibt es keine Abweichungen zwischen der Anzahl Stimmzettel und den Haken im Wählerverzeichnis plus Wahlscheine."

Und was passiert dann wenn sich ein potentieller Wähler in der Wahlkabine spontan überlegt dass er seine Stimme doch nicht abgegen will? Oder bin ich gewungen den Stimmzettel einzuwerfen nachdem ich einen bekommen habe?

Also ich finde es schon richtig dass erst abgehakt wird nachdem wirklich gewählt wurde. Sonst stimme ich Ihnen aber zu.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2013 - 12:05 Uhr:   

sirius: Die Stimmzettel bekommt man am Wählerverzeichnis II. Am Wählerverzeichnis I wird abgehakt, wenn der Stimmzettel eingeworfen wird.

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