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iwiwiwm
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 23:13 Uhr: | |
Wenn an einem Briefkasten der Hinweis "Bitte keine Werbung einwerfen" angebracht ist, gilt dies dann auch für Wahlwerbung der Parteien zur Bundestagswahl? Bei uns wurden solche Flyer nämlich trotzdem eingeworfen. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 23:25 Uhr: | |
Die Anerkennung dieses Aufklebers geht meines Wissens auf den Deutschen Werberat (www.werberat.de) zurück (der auch eine "Robinson"-Liste gegen unerwünschte "direct mailing"-Werbung führt). Dem sind natürlich die Parteien nicht angeschlossen. Ich würde auch einen gewissen Unterschied zwischen kommerzieller Produktwerbung und grundsätzlich ideeller Parteiwerbung anerkennen. Müsste ich das Flugblatt des örtlichen Kandidaten austragen, so würde ich einen solchen Hinweis auch nicht auf mich beziehen. |
Unleserlich
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 23:35 Uhr: | |
Wie wärs mit einem Aufkleber an der Wahlurne: keine Wahlstimmen von Uninformierten einwerfen? |
iwiwiwm
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 13:49 Uhr: | |
Also wäre das erlaubt? |
Schorsch
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 15:54 Uhr: | |
Ich glaube, hier kommen ein paar Sachen durcheinander: Die Robinson-Liste wird vom Marketing-Verband geführt (nicht identisch mit dem Werberat; der ist eher so etwas wie die Freiwillige Selbstkontrolle der Werbewirtschaft), damit "Streuverluste" und damit unnötige Kosten bei der Werbung vermieden werden. Der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" geht auf den allgemeinen Unterlassungsanspruch aus dem Bürgerlichen Recht zurück, da niemand verpflichtet ist, Werbezettel u. ä. entgegenzunehmen. Was anderes ist es bei Postsendungen: die Post wirbt ja mit den Briefen nicht selbst, sondern ist verpflichtet zuzustellen. Für Parteien gilt im Prinzip nichts anderes: "Keine Werbung" umfaßt dem Grundsatz nach auch Wahlwerbung. In meiner aktiven Zeit habe ich jedenfalls in solche Briefkästen keine Prospekte reingeschmissen. Ich könnte mir allenfalls für Kommunalwahlen eine abweichende rechtliche Wertung denken, da hier ja wesentlich weniger in den Massenmedien läuft, während dieselben bei Bundes- und Landtagswahlen vor Wahlberichterstattung überlaufen. |
Eisvogel
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 16:00 Uhr: | |
In meinem Wahlkreis kandidiert ein parteiloser Einzelkandidat. Die Presse berichtet nichts über den mit dem Argument, dann müßte sie ja auch über den Republikaner- und den NPD-Kandidaten berichten. Wie soll der Einzelkandidat die Wähler informieren, wenn er nichts in Briefkästen werfen darf? Im Parteiengesetz steht: Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das ist etwas anderes als Werbung. |
Schorsch
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 16:07 Uhr: | |
Wie soll der Einzelkandidat die Wähler informieren, wenn er nichts in Briefkästen werfen darf? Da hätte ich ein paar Ideen: Plakate, Anzeigen in den regionalen Käseblättern, ordinärer Straßenwahlkampf (Infostand, Handzettelverteilung etc.)... Ungeachtet dessen ist das Argument mit dem REP-Kandidaten schon eigenwillig. Ich kenne das z. B. so, daß die Lokalzeitung jedem Wahlkreiskandidaten einmal ein paar kurze Spalten zur Selbstdarstellung einräumt, egal welcher politischen Prägung er ist. |
Eisvogel
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 16:12 Uhr: | |
Bei uns NUR für die Kandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien. Wenn ein Einzelkandidat bekannt werden will, müßte er ja mit Anzeigen und Plakaten mehr ausgeben wie die reichen etablierten Parteien. |
iwiwiwm
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 17:13 Uhr: | |
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob es erlaubt ist oder nicht. |
Görd
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 17:20 Uhr: | |
Ich hab mal bissl gegoogelt. http://www.gribs.net/Rundbriefe/Alle/4-2002.pdf Seite 4 "Wahlwerbung 'Bitte keine Werbung einwerfen !' Werden solche oder ähnliche Aufkleber auf Briefkästen ignoriert, kann dies Unterlassungsbegehren mit z.T. nicht unerheblichen Rechtsanwaltsgebühren für die betreffenden Untergliederungen mit sich bringen. Wenn sich auf einem Briefkasten ein werbeabwehrender Aufkleber befindet, muss dies auch bei der Verteilung von Wahlkampfzeitungen oder sonstiger Parteiwerbung respektiert werden. Trotz der besonderen rechtlichen Stellung von Parteien ist Wahlwerbung nach aktueller Rechtsprechung grundsätzlich wie gewöhnliche Werbung zu behandeln. 'Dem Recht der Parteien, ihrer politischen Tätigkeit ungehindert nachgehen zu können, entspricht keine Pflicht der Bürgers, sich von den Parteien informieren lassen zu müssen.' (NJW 2002, Heft 5, S. 380) Die Übersendung von Werbematerial trotz eines erklärten entgegenstehenden Willens stellt eine Besitz- bzw. Eigentumsstörung und darüber hinaus eine Störung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Wenn werbungsabwehrende Aufkleber missachtet werden, hat der oder die Betroffene zivilrechtliche Abwehr- und Unterlassungsansprüche. Dies kann im Einzelfall nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren für den Störer - also die Parteigliederung - zur Folge haben." |
Schwammkopf
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 17:44 Uhr: | |
Ich finde die Unterscheidung Post/andere Zusteller nicht stichhaltig. Immer mehr Städte und Unternehmen gehen dazu über die Post selber auszuteilen. Zu dem ist doch die Pflicht erfüllt wenn die Verteiler darauf hingewiesen werden, sie sollen nicht in solche Briefkästen stecken mit werbeabweisende Aufkleber. Und wie zieht es aus mit Aufklebern "Keine Reklame" - die ist doch nun wirklich kommerziell. (Im gegensatz zur Werbung) |
Fragender
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 18:13 Uhr: | |
Darf eigentlich mein Vermieter unterbinden, daß ich Werbewurfsendungen erhalte. Mein Vermieter hat an der Haustür einen Hinweis anbringen lassen "In diesem Haus ist politische Werbung unerwünscht" und der Hausmeister - ja wir haben einen, der in einer Loge am Eingang sitzt - läßt auch keinen Parteivertreter herein (die Briefkästen sind von außen nicht zugänglich), mit der Auskunft "das ist nicht gewünscht". Kommerzielle Werbung wird sortiert in extra dafür hergerichtete Ständer gelegt. Darf der Vermieter hier im vermeintlichen Interesse seiner Mieter vor "politischer Belästigung" (O-Ton des Hausmeisters) die Werbung für alle verhindern? |
Görd
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 18:19 Uhr: | |
Heute kam der Brief von Angie, an meinem Briefkasten ist ein Verbotsschild angebracht und ich hab keinen bekommen. Am Briefkasten meiner Eltern ist dies nicht der Fall, sie haben einen Brief bekommen. |
Good Entity
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 18:23 Uhr: | |
@Schwammkopf: Die Unterscheidung ist gravierend und systembedingt. Vereinfacht beschrieben: Die Post unterliegt dem Postgeheimnis - sie darf also gar nicht wissen, was sie wem zustellt. Der Briefträger sollte also theoretisch nicht einmal wissen, ob das Werbung ist, was er irgendwo in den Briefkasten steckt. Also darf er das Schild ("Keine Werbung") nicht beachten, denn sonst würde er das Postgut prüfen (ansehen und beurteilen) müssen. Ähnliche Vorschriften gelten auch für TNT, DHL, UPS, etc., da ist das nur nicht werberelevant. Wenn ein Unternehmen (oder eine Partei oder auch eine Stadt) dagegen selbst zustellt oder speziell zustellen lässt, weiß es natürlich eigentlich auch, was es irgendwo in den Briefkasten steckt; das Postgeheimnis gilt ja nicht für den Absender selbst. Meist ist es ja "nur" ein Bote, aber das ist dann egal. Von eingefleischten Datenschützern weiß ich daher, dass sie nie Schilder wie "Keine Werbung" anbringen, da das den Datenschutz klar aushölt: Ich erlaube dadurch dem Boten, meine Post zu lesen, damit er feststellen kann, ob es Werbung ist. Wenn das Postgeheimnis auch noch wegfällt, wäre das dann wirklich gravierend. |
jamuehli
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 21:41 Uhr: | |
Zur Frage, ob Wahlwerbung mit dem Aufkleber "keine Werbung" in Konflikt gerät: Auf der Seite http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/index09.htm findet sich das Urteil 2 BvR 2135/01 des Bundesverfassungsgericht (http://mitglied.lycos.de/mc005/wp/entscheid/20020801.htm) zu einer vorinstanzlichen Entscheidung des Kammergerichts vom 21. September 2001 -9 U 1066/00-. Inhalt des ursprünglichen Urteils, das in der Entscheidung des BVerfG bestätigt wird, ist, daß die Partei "unter Androhung von Ordnungsgeld gerichtlich verurteilt wurde, den Einwurf ihrer Flugblattwerbung in den Hausbriefkasten des Klägers [...] zu unterlassen, solange dort der Aufkleber "keine Werbung einwerfen" angebracht ist." An Schwammkopf: Bei einem Blick auf die zahlreichen sog. Postwurfsendungen zeigt, daß dort oft ein fadenscheiniger "Empfänger" wie "An die Kegelfreunde im Hause Blubbstr. 1" oder ähnlich aufgedruckt ist, um eben zu erreichen, daß der Briefträger, entsprechend dem, was Good Entity schreibt, die Werbung einwerfen, muß, weil sie eine Sendung an einen "Empfänger" darstellt. |
Sascha
| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 11:16 Uhr: | |
@Görd : Als Kassierer einer Partei mußte ich letztes Mal für eine solche Unterlassungserklärung 80 Euro bezahlen, was deutschlandweit noch günstig ist. Obwohl wir alle Verteiler schon vorher darauf hingewiesen haben, dass bei Schildern "Keine Werbung einwerfen" nichts verteilt werden soll. Passiert halt immer wieder. |
Norddeutscher
| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 12:02 Uhr: | |
@Sascha Wer trägt eigentlich die Beweislast? Ich kenne einige Leute, die aus Boshaftigkeit die Werbung, die sie bekommen gerade den Leuten in den Briefkasten stecken, die einen solchen Aufkleber am Briefkasten haben. Da kann der Werbende ja nichts dafür, er wird es aber nie beweisen können. |
Schwammkopf
| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 13:10 Uhr: | |
Mein Briefträger hat mir eben erzählt, daß es sich bei den Postwurfsendungen genauso verhält, wie bei den Wahlkampfsteckern. Es gab wohl ein Urteil, wonach die Postboten die Aufkleber beachten müssen. Im Fall "Kegelfreunde in der Döddelstr," (das nennt sich Postwurfsendung spezial) ist es auch so. Also der Postbote muß auch hier auf die Aufkleber achten. Das Postgeheimnis wird eingehalte, da die Sendungen mit Adressaufkleber und die Wurfsendungen getrennt sind. Sprich: es wird keine Begutachtung vorgenommen. Der Briefträger hat auch gesagt, daß die Post keinerlei Parteiwerbung als Wurfsendung mehr annehmen würde. Das war mir auch neu. |
Dave
| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 14:54 Uhr: | |
@Sascha, wer wird denn dann dafür verantwortlich gemacht? Reicht es nicht rechtlich aus, wenn man die Austräger darüber informiert hat, bei entsprechenden Aufklebern nichr einzuwerfen? Wir haben hier trotz Aufkleber von beiden großen Parteien Werbung bekommen. Ein Problem habe ich damit aber nicht wirklich... Gruß, Dave |
Norddeutscher
| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 15:16 Uhr: | |
@Schwammkopf Letzteres stimmt definitiv nicht. Einerseits habe ich von meinem Postboten einen Flyer des örtlichen SPD-Kandidaten "an alle Haushalte mit Tagespost" (also eine Wurfsendung) erhalten, zweitens hat ein guter Freund von mir noch am Freitag ebensolche Wurfsendungen der FDP bei der Post in Hamburg für bestimmte Gebiete in Hamburg abgegeben (und die sind meines Wissens auch zugestellt worden). |
Marco
| Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 00:00 Uhr: | |
was ist eigentlich die mindest Entfernung von Wahlplakaten ( Wahlwerbung ) zum Wahllokal am Tag der Wahl ? |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 09:28 Uhr: | |
@Norddeutscher: > Wer trägt eigentlich die Beweislast? Interessante Frage. Wenn die Partei schlicht bestreitet, den fraglichen Briefkasten versorgt zu haben, wird das dann wohl auch keine Konsequenzen für sie haben. Falls dann aber doch bewiesen wird, daß sie es war (manche Leute überwachen ihre Haustür ja per Video ...), dann wird es natürlich wesentlich unangenehmer. Ein anderes interessantes Problem: Briefträger und normale Werbedienste sind ja tagsüber tätig und haben ausreichende Sicht. Die ehrenamtlichen Helfer der Parteien dagegen sind meist nach Feierabend unterwegs. Gestern abend habe ich z. B. zwischen 20.00 und 22.00 Uhr Flyer ausgetragen - da war es schon ziemlich dunkel. Und bei den meisten Briefkästen konnte man froh sein, wenn man erahnen konnte, wo der Einwurfschlitz zu finden ist. Eine beliebige Anzahl von Aufklebern hätte da nichts geholfen ... Die meisten Leute werden das auch recht gelassen sehen. Es ist ja verständlich, wenn man nicht täglich allen möglichen Werbemüll rausfischen möchte - in manchen Gegenden ist das ja ein erhebliches Volumen. Aber von einigen Politik-Infos einmal im Jahr wird man sich selten gestört fühlen. |
Sascha
| Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 11:03 Uhr: | |
@Dave, Norddeutscher Die Beweislast liegt wohl beim Geschädigten. Natürlich kann der argumentieren, dass in dem Bereich an dem Tag verteilt worden ist usw. Wegen 80 Euro wurde uns von der Bundespartei gesagt, sollte man das Geld einfach zahlen, da lohnt sich ein Rechtsstreit nicht. Die Verantwortung trägt bei uns die Partei. Wir wollen nun doch nicht wirklich, dass ehrenamtliche Helfer für ihre Arbeit auch noch bestraft werden. Wir sind froh, dass wir viele solche Leute haben. Dieses Jahr haben wir uns aus Kostengründen gegen eine flächendeckende Verteilung entschieden, in einigen Ortsverbänden wird aber an alle Haushalte mit Tagespost verteilt. |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 13:27 Uhr: | |
Heute war ein Propagandablatt der GRünen im Briefkasten (obwohl eine Keine-Werbung-Einwerfen-Aufkleber drauf ist). In dem Fall war ich aber gar nicht so böse, die liefern echt gute Lacher. Eine Forderung aus dem Blättchen: "Keine Gene auf den Acker.";-) |
Franklin
| Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 15:09 Uhr: | |
@ Marco: Die Mindestentfernung beträgt 20 Meter. Vielleicht weiß jemand, warum gerade 20? Ist wahrscheinlich vor langer zeit willkürlich festgelegt worden. |
ödp (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Samstag, 19. Januar 2008 - 19:50 Uhr: | |
"Dies ist keine Werbung, sondern nach Art 21 Abs. 1 GG ein Beitrag zur politischen Willensbildung." .. und wenn ich als Austeiler einer ökologischen Partei nicht an die vernünftigen Menschen, die Reklame ablehnen meine Informationen verteilen darf, verstehe ich die Welt nicht mehr :-) |
Ken Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 23. Juli 2016 - 18:41 Uhr: | |
Liebe Leut, eine Frage: Wir haben jedes Jahr ein Bürger-Infoblatt als Gemeinderats-Fraktion. Inhalt: Was man so für die Gemeinde umgesetzt hat usw. Sind auch ein eingetragener Verein in der Gemeinde. Bei Briefkastenhinweis *Bitte keine Werbung* gilt das auch für diese, gemeindeinterne, somit lokalpolitische Information? |
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