Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Wann ist ein Nachrücker auch Fraktion...

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Kommunalwahlen in Deutschland » Wann ist ein Nachrücker auch Fraktionsmitglied? « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Ingo Blume
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 00:51 Uhr:   

Liebe Expertenrunde,
ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern. Der Sachverhalt ist folgender:
Ein Mitglied einer Gemeindevertretung hat sein Mandat niedergelegt und ist damit auch nicht mehr Mitglied der Fraktion. Der Nachrücker ist vom Amt informiert worden und hat das Mandat als Gemeindevertreter angenommen.
Die Gemeindevertretung tagt erst wieder im nächsten Jahr.
Die Mitglieder der Fraktion wollen aber in diesem Jahr noch mindestens zwei mal tagen, Anträge vorbereiten...usw.
Der Nachrücker möchte natürlich Mitglied der Fraktion werden und bei den nächsten Fraktionssitzungen mitarbeiten.
Meine Frage lautet: Ab wann genau ist der Nachrücker Mitglied der Fraktion und wie kann er der Fraktion beitreten?
Das Problem ist, dass sich durch die Mandatsniederlegung die Mehrheitsverhältnisse geändert haben, die Fraktionsführung abgewählt werden soll. Es soll also dieser "Zustand" ausgenutzt werden, um andere Interessen durchzusetzen.
Danke für die Hilfe.
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 01:16 Uhr:   

Ganz einfach:
die Fraktion hat eine Satzung. Üblich sind dort Formulierungen, dass Parteimitglieder bzw. Kandidaten während der Dauer des Mandats Mitglied der Fraktion sind. Abstimmungen sind oft nur über die Wiederaufnahme von Abtrünnigen oder die Aufnahme von anderweitig gewählten (Einzelbewerber, Abtrünnige anderer Fraktionen) vorgesehen, aber auch für Nachrücker sind solche Regelungen denkbar.
Eine Verzögerungen über eine Fraktionsvorstandswahl hinaus wäre bemerkenswert.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 01:52 Uhr:   

 Link zu diesem Beitrag

Ingo Blume
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 10:30 Uhr:   

Danke für die Antworten.
Die Fraktion hat keine Geschäftsordnung.
Das Problem besteht darin, dass nächste Woche eine Fraktionssitzung stattfinden soll. Kann der Nachrücker, der zwar vom Amt, aber in der Gemeindevertretung noch nicht bestätigt worden ist, jetzt der Fraktion beitreten und mitarbeiten? Oder muss er erst die nächste Sitzung der Gemeindevertretung abwarten?
Es gibt in der Fraktion Bemühungen, den Nachrücker bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung von der Fraktion fernzuhalten. Und genau das wollen wir verhindern.
Im Kommunalwahlgesetz o.ä. haben wir dazu keine konkrete Vorgehensweise gefunden.
und wie geschrieben: die Fraktion hat weder Geschäftsordnung noch eine andere Satzung.
Danke.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. November 2014 - 13:47 Uhr:   

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite