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Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Freitag, 01. Oktober 2010 - 08:46 Uhr: | |
Von Ruppert gibts übrigens eine alte und von Krings eine neue Pressemitteilung zum Thema (und weitere Aussagen von Ruppert dazu). Es geht also explizit auch um eine Reform der Wahlprüfung, der Parteienzulassung sowie der Berliner Zweitstimmen. |

Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Sonntag, 03. Oktober 2010 - 03:19 Uhr: | |
Sitzverteilung 2009 mit separaten Wahlgebieten bzw. vertauschter Ober- und Unterverteilung:
Separate Wahlgebiete: SPD C?U FDP Lnk Grn SPD C?U FDP Lnk Grn SH -1 -1 -1 -5.50 MV +1 +10.14 HH -1 -1 -3.13 NI -1 -1 -1 -1 -1 -1 -3.96 HB -1 -1.59 BB +1 +1 +4.84 ST +1 +1 +1 +1 +14.06 BE +0.26 NW -1.89 SN +1 +1 +1 +1 +5.21 HE -1 -1 -1 -1 -2.95 TH +1 +1 +6.94 RP -1.89 BY +1 +1 +1 +1 +1.14 BW +1 +0.94 SL -1 -6.65 DE -1 +1 -2 +2 0 0 +1 -2 +2 0 Ober- und Unterverteilung vertauscht, Verteilung vor Sperrklausel: SPD C?U FDP Lnk Grn SPD C?U FDP Lnk Grn SH -1 -1.89 MV -0.06 HH -1 -1 -1.33 NI -1 -1 -1.13 HB -1 -0.55 BB +1.46 ST -0.90 BE +1 +1 +2.01 NW -1.07 SN -0.68 HE -1 -1 -0.99 TH +0.70 RP -0.43 BY +1 +1 +1 +1 +1 +1 +1 +2.91 BW +1 +0.41 SL -1 -1.24 DE -1 0 +1 -1 +1 0 0 +1 -1 +1 Ober- und Unterverteilung vertauscht, Verteilung nach Sperrklausel: SPD C?U FDP Lnk Grn SPD C?U FDP Lnk Grn SH 0.00 MV 0.00 HH -1 -1 0.00 NI 0.00 HB -1 0.00 BB 0.00 ST 0.00 BE 0.00 NW +1 +1 +1 +1 0.00 SN 0.00 HE -1 -1 0.00 TH 0.00 RP 0.00 BY +1 +1 0.00 BW +1 0.00 SL -1 0.00 DE -2 +1 0 +1 0 -1 +1 0 +1 0
Zugrunde liegt bei separaten Wahlgebieten die Bevölkerungsverteilung von Ende 2006 wie sie für die Wahlkreiseinteilung verwendet worden ist und was wohl der späteste real verwendete Stand gewesen wäre. "Verteilung vor Sperrklausel" heißt Verteilung nach gültigen Stimmen, bei "nach Sperrklausel" werden nur berücksichtigte Stimmen berücksichtigt. Vorn jeweils die Veränderung gegenüber dem realen Wahlergebnis vor Überhang, danach nach Überhang. In allen Fällen hätte es im Saldo ein zusätzliches Überhangmandat gegeben, nämlich bei der SPD in Bremen. Die CDU hätte in Baden-Württemberg 1 Überhangmandat weniger gehabt, im Saarland dafür eines mehr. Bei getrennten Wahlgebieten wär auch noch ein Überhangmandat von Mecklenburg-Vorpommern nach Schleswig-Holstein gewandert, bei Verteilung vor Sperrklausel von Bayern (CSU) nach Schleswig-Holstein (CDU). Durch eine getrennte Sperrklausel hätte sich ausnahmsweise nichts verändert (falls die Sperrklausel bei getrennten Wahlgebieten bundesweit bleiben sollte, wäre das ein zusätzlicher Angriffspunkt). Die Veränderungen sind zu einem guten Teil zufällig je nach Rundung. Aussagekräftiger ist die systematische Sitzveränderung im Land in Prozent in der letzten Spalte. Bei getrennten Wahlgebieten profitieren vor allem die Länder mit niedriger Wahlbeteiligung. Positiv ist es auch für die Abwanderungsländer, weil die Berechnungsgrundlage stets veraltet ist. Außerdem profitieren Länder, in denen die Stimmen der Wähler seltener gezählt werden bzw. häufiger ungültig sind (momentan Brandenburg, Bayern, Berlin; umgekehrt Hamburg, Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein) sowie Länder mit niedrigem Anteil an Wahlberechtigten (Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen; anders vor allem Brandenburg, der ganze Osten und das Saarland). Bei Verteilung vor Sperrklausel (nach gültigen Stimmen) profitieren vor allem Bayern, Berlin und Brandenburg, wo die Erfolgswertgleichheit besonders stark verletzt wird. Bei Verteilung nach Sperrklausel (wo man also eine bundesweite Sperrklausel voraussetzen müsste), gibt es keine systematischen Änderungen. Die Parteien, die in den bevorzugten Ländern stark sind, können zusätzliche Sitze erwarten, solang sie dort nicht überhängen (was den Profit neutralisieren würde). Die Rechnung ist notwendigerweise mit den realen Wahlkreisen von 2009. Wenn man bei getrennten Wahlgebieten den halbierten Mandatsanteil abrundet, um Überhang nicht zusätzlich zu fördern, hätten SH, MV, NI, BE und BW je 1 Wahlkreis weniger gehabt, was der CDU wohl mindestens 2, eher 3 Überhangmandate gekostet hätte. Bemerkenswert ist die Sitzaufteilung in Bremen, wo die 5 relevanten Parteien trotz ziemlich ungleicher Größe je 1 Sitz bekommen hätten (nach Hare/Niemeyer knapp nicht). Das könnte in der Diskussion noch eine Rolle spielen. Dass die FDP in Bremen einen Sitz bekommt, wird sich aber wohl auf absehbare Zeit nicht wiederholen. In jedem Fall liegt die faktische Sperrwirkung in Bremen bei ungefähr 10 Prozent, was angesichts der ziemlich strikten Rechtsprechung dazu wohl der allererste Grund ist, an dem dieses Wahlrecht scheitern wird. |

Martin Fehndrich
Moderator
| Veröffentlicht am Sonntag, 03. Oktober 2010 - 10:41 Uhr: | |
Die umgedrehte Oberverteilung birgt noch mehr negatives Stimmgewicht, nämlich dann auch ohne Überhangmandate, das wird keiner ernsthaft vorschlagen. Bei getrennten Wahlgebieten hat man wieder alle aufgeschobene Kritikpunkte am bisherigen System, und noch ein paar mehr. Da wären weiterhin die Überhangmandate als solches, die bei der letzten Wahlprüfung mit Blick auf die anstehende Änderung nicht behandelt wurden. Die Überhangmandate verzerren den Länderproporz. Ohne Verrechnung kann man das dann auch klar auf ein unterschiedliches Stimmgewicht der Wähler in den Ländern runterrechnen. Überhangmandate sind in kleinen Ländern auch wahrscheinlicher bzw. möglicher als in großen Ländern. In großen Ländern gibt es viel mehr Möglichkeiten, daß es Gebiete ohne Überhang gibt, die den Überhang insgesamt ausgleichen oder reduzieren. Das trifft auch wieder auf die Gleichheit der Wähler in den Ländern. Dann hat man ein Stimmgewicht, das sich mit der Wahlbeteiligung im Land ändert, und es kommen nun 16 Rundungsfehler dazu. Das System sähe schon sehr danach konstruiert aus, die Überhangmandate zu erhalten. Eine Argumentation mit dem unvermeidbaren Nebeneffekt eines sonst so toll austarierten Systems wird da schwierig. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 03. Oktober 2010 - 21:19 Uhr: | |
"Die umgedrehte Oberverteilung birgt noch mehr negatives Stimmgewicht, nämlich dann auch ohne Überhangmandate, das wird keiner ernsthaft vorschlagen." Da wäre ich mir nicht so sicher. "In jedem Fall liegt die faktische Sperrwirkung in Bremen bei ungefähr 10 Prozent, was angesichts der ziemlich strikten Rechtsprechung dazu wohl der allererste Grund ist, an dem dieses Wahlrecht scheitern wird." Bei getrennten Wahlgebieten wäre das unterschiedliche Stimmengewicht wohl noch gewichtiger. Das entsteht nicht nur durch die Wahlbeteiligung, es kann je nach Anteil der Parteien unterhalb der Sperrklausel abgeschwächt oder noch verschärft werden, bei kleineren Ländern auch durch die Rundung bei der Verteilung der Sitze auf die Bundesländer. Das geringste Stimmgewicht hätten 2009 schleswig-holsteinische Wähler gehabt, durch relativ hohe Wahlbeteiligung, recht wenig Stimmen für Splitterparteien und relativ viel Abrundung bei der Sitzverteilung auf die Bundesländer. Hier die Zuteilungsdivisoren für die Bundesländer bei getrennten Wahlgebieten und bundesweiter Sperrklausel 2009 (ohne evtl. Herauf-/Herabsetzung): SH 73426 NI 71423 HH 70359 HE 70148 SL 69576 NW 69152 BE 69042 RP 69010 BW 67919 BY 67503 SN 64592 BB 64272 HB 64001 TH 63873 MV 62744 ST 60031 Egal ob nun umgekehrte Oberverteilung oder getrennte Wahlgebiete, verfassungsrechtlich angreifbar dürfte beides sein. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 03. Januar 2011 - 21:43 Uhr: | |
Zu http://www.wahlrecht.de/news/2011/01.htm: "Wenn eine Aufblähung des Bundestags durch Ausgleichsmandate für die Fraktionen grundsätzlich akzeptabel ist, wäre es wesentlich sinnvoller, es beim bestehenden Verfahren aus Ober- und Unterverteilung zu belassen und die Ausgleichsmandate auf Bundesebene zu verteilen, um hier eine verzerrungsfreie Sitzverteilung zu erreichen. Theoretisch wäre dann zwar das Auftreten eines negativen Stimmgewichts noch möglich, praktisch — und damit wohl auch verfassungsrechtlich — hätte dieses Phänomen aber keine nennenswerte Relevanz mehr. Nach unseren Berechnungen wäre mit einer bundesweiten Ausgleichsmandatsregelung bei keiner einzigen Bundestagswahl seit Bestehen des geltenden Wahlsystems (1957) ein negatives Stimmgewicht aufgetreten. Die bisher erhebliche Vorhersehbarkeit des negativen Stimmgewicht würde ohnehin komplett entfallen." Das stimmt so nicht; jedenfalls dann nicht, wenn die Ausgleichsregel darin besteht, die Gesamtsitzzahl schrittweise so weit zu erhöhen, dass alle Parteien unter Anwendung der internen Kompensation mindestens so viele Sitze erhalten wie nach bisheriger Berechnung (womit die CDU beim Ergebnis von 2009 ihre 21 Überhangmandate behalten hätte, die CSU zu ihren 3 Überhangmandaten noch 1 Ausgleichsmandat bekommen hätte und ansonsten SPD 17, FDP 10, Linke 8 und Grüne 8 Ausgleichsmandate; zusammen 666 Sitze). In absoluten Sitzzahlen blieben sämtliche negativen Stimmengewichte für die am stärksten überhängende Partei erhalten, weshalb der Ausgleich auch für die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags keine Lösung ist. Wenn man stattdessen auf die prozentualen Sitzanteile abstellt, stimmt dafür das Argument mit der Vorhersehbarkeit nicht, weil es insofern auch bisher nicht vorhersagbar war, außer bei Nach- und Wiederholungswahlen, wo es auch mit Ausgleich vorhersagbar bleibt (in engeren Grenzen, aber dafür nicht mehr an Überhang gebunden, sondern überall). Die Relevanz bliebe praktisch unverändert (auf einem Niveau nahe null, wenn man von lokalen Nach- und Wiederholungswahlen absieht, die auch ohne negatives Stimmengewicht äußerst problematisch sind). Bei der Bundestagswahl 2009 wär negatives Stimmengewicht sowohl bezüglich der absoluten Sitzzahlen (exakt die bisherigen Fälle bei der CDU) als auch bezüglich der Sitzanteile aufgetreten: Wenn die CDU 4164 Stimmen mehr gehabt hätte (egal wo), wär ihr Sitzanteil von 29,129 % auf 29,061 % gesunken. Dann hätte sie nämlich in Niedersachsen oder NRW einen zusätzlichen Sitz bekommen, was zu 4 zusätzlichen Ausgleichsmandaten (SPD, FDP, Linke und CSU; nominell hätte die CSU auch noch ein 4. Überhangmandat) geführt hätte, insgesamt also zu einer Schlechterstellung. Prinzipiell kann das auch für die Mehrheiten im Bundestag relevant sein. Der Ausgleich ist eine (suboptimale) Lösung für die eigentlichen Probleme (verzerrte Erfolgswerte und daraus resultierende taktische Zwänge für die Wähler), aber das vorgeschobene Problem des negativen Stimmengewichts, das an sich eigentlich nur ein mathematischer Schönheitsfehler ist, wird damit im Saldo eher noch verschärft. Ein landesinterner Ausgleich würde aber gar nichts lösen, sondern die Lage eher noch verschlimmern. Ein SPD-Anhänger in Sachsen könnte damit z.B. gezwungen sein, CDU zu wählen, um das Schlimmste zu verhindern. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 03. Januar 2011 - 23:01 Uhr: | |
"In absoluten Sitzzahlen blieben sämtliche negativen Stimmengewichte für die am stärksten überhängende Partei erhalten, weshalb der Ausgleich auch für die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags keine Lösung ist." Entscheidend ist doch der Mandatsanteil. Der kann sich kaum ändern und diese Änderung würde durch eine Ausgleichsregelung tendenziell viel kleiner ausfallen. Im übrigen weitgehend Zustimmung. Eine Ausgleichsregelung auf Landesebene dürfte ziemlich sicher vom BVerfG gekippt werden. Hier mal der erste Zuteilungsdivisor (also vor evtl. Anpassungen) bei getrennten Wahlgebieten und Ausgleichsmandaten bei der Bundestagswahl 2009: NI 71423 HH 70359 HE 70148 NW 69152 BE 69042 BB 64272 BY 63284 RP 62736 SH 61678 ST 60031 TH 57486 HB 53334 BW 50939 SN 50751 SL 50601 MV 47980 (Sitzzahlen der Länder berechnet mit Bevölkerungsstand 31.12.2006, der auch für die Wahlkreiseinteilung verwendet wurde) Eine Stimme in Mecklenburg-V. hätte also 49% mehr Gewicht gehabt als eine in Niedersachsen. |

Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Januar 2011 - 00:58 Uhr: | |
@Ratinger Linke: Was du beschreibst, ist aber nicht das negative Stimmgewicht im Sinne des BVerfG-Urteils, sondern ein Phänomen, das auch bei fast jeder Landtagswahl mit Ausgleichsmandaten auftreten kann. Wenn meine Partei durch meine Stimme ein zusätzliches Direkt- und damit Überhangmandat gewinnt, kann es natürlich passieren, dass der Sitzanteil meiner Partei dadurch geringfügig sinkt, weil der Rundungsfehler bei der kleineren Sitzzahl günstiger für meine Partei war. Vorhersehbar ist das aber nicht, während im geltenden Wahlrecht eine negative Wirkung von Zweitstimmen für Überhang-Listen wahrscheinlicher ist als eine negative Wirkung. Das negative Stimmgewicht im engeren Sinn (ohne Sitzveränderungen bei den anderen Parteien) kann bei einer bundesweiten Ausgleichsmandatsregelung nur noch auftreten, wenn die überhängende Partei nicht nur den letzten Sitz, sondern auch den vorletzten bekommen hat oder den nächsten bekommen würde, und wenn sich an diesem Umstand durch die für das negative Stimmgewicht erforderliche Stimmenveränderung nichts ändert. Zwei aufeinanderfolgende Sitze können bei der größten Partei natürlich schonmal vorkommen, aber meist ist dann der Abstand zur nächsten Höchstzahl einer anderen Partei so gering, dass es in der Oberverteilung schneller kippt als in der Unterverteilung der Überhang-Partei. Sehr knapp war es nur bei Bundestagswahl 1998 in Brandenburg: Bei mindestens 3053 Stimmen mehr würde die SPD einen Sitz weniger kriegen, wenn nicht bereits ab 2969 Zusatzstimmen die nächstschlechtere Höchstzahl nicht mehr auf die SPD, sondern auf die Grünen entfiele. Der wissenschaftliche Dienst hat Ausgleichsmandate übrigens nicht wegen des angeblich fortbestehenden negativen Stimmgewichts verworfen, sondern weil dadurch die Sitzzahl um 200 bis 300 Sitze stiege. Ein solches Ausgleichsmandatsverfahren, das auch alle internen Überhänge ausgleicht, wäre natürlich Blödsinn. Wie du richtig schreibst, geht es nur um eine schrittweise Erhöhung, bis jede Partei bei direktmandatsbedingter Zuteilung mindestens so viele Sitze wie nach herkömmlicher Rechnung erhält. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Januar 2011 - 01:11 Uhr: | |
Was wir brauchen, ist eine grundlegende Reform und Abgeordnete, die dabei nicht immer nur auf Vorteile für ihre Partei/Lobby schielen. Ähnliches gilt für Reformen im Steuer- und Sozialrecht. Die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien werden das wie in der Vergangenheit nicht liefern - und andere erhalten keine Chance - dafür sorgen wie bisher alle Bundestagsparteien gemeinsam. Ich fürchte, Grundlegendes läßt sich nur noch durch gewalttätige Revolutionen (oder ähnlich schlimme Katastrophen) ändern! Kein Wunder, dass die Bevölkerung davor zurückschreckt - echte demokratische Kultur hat es in Deutschland (zumindest in der breiten Masse) eben noch recht schwer - schade drum! Zum Wahlrecht gibt es eine Petition von mir, die dem BMI sowie allen Bundestagsfraktionen vorliegt. Wer an Einzelheiten dazu interessiert ist, der schreibt mir bitte eine persönliche Nachricht und erfährt dann mehr. |

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Januar 2011 - 02:32 Uhr: | |
@Thomas Frings: "Entscheidend ist doch der Mandatsanteil." Ja, aber das war weder die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts noch die von wahlrecht.de. "Der kann sich kaum ändern und diese Änderung würde durch eine Ausgleichsregelung tendenziell viel kleiner ausfallen." Die Abweichung vom Soll würde sich kaum ändern. Das hat aber mit negativem Stimmengewicht nichts zu tun. Bezogen auf die Mandatsanteile tritt negatives Stimmengewicht nur in Form einzelner Rücksprünge bei zunehmenden Zweitstimmen auf; im Grundsatz ist das Stimmengewicht aber auch unter Überhangbedingungen positiv (bloß viel kleiner als normal). Die Rücksprünge sind mit Ausgleich zwar tendenziell kleiner, aber nicht so, dass es einen entscheidenen Unterschied machen würde. Der Bereich, wo tatsächlich negatives Stimmengewicht auftritt, ist auch ohne Ausgleich höchstens in der Größenordnung wie der Unterscheid zwischen Sainte-Laguë und D'Hondt. Das Argument war, dass negatives Stimmengewicht (und sei es auch ein rein mathematisches Konstrukt ohne praktische Relevanz) niemals tolerierbar ist. Das negative Stimmengewicht 2009 macht bei der CDU grundsätzlich 0,110 Prozentpunkte aus, im Fall mit Ausgleich wären es 0,068 Punkte. Das ist nicht der immense Unterschied. Nachdem die CDU 2009 sehr viel Puffer nach unten gehabt hat, vor der letzte Sitz der Oberverteilung kippt, wären 2 simultane Fälle von negativem Stimmengewicht möglich gewesen; bei geeigneter Aufteilung auf die Länder vielleicht noch ein kleines Bisschen mehr (in Baden-Württenberg hätte sich z.B. ein Sitzverlust in der Oberverteilung an die SPD im Tausch gegen 3 Überhangmandate rentiert (-199'070 Stimmen, +0,170 Punkte), aber dann geht wohl sonst nichts mehr). Jedenfalls immer noch kein qualitativ bedeutender Unterschied. Etwas relevanter ist, dass ohne Ausgleich die Reichweite der Rücksprünge wesentlich größer ist, weil die Steigerung der Mandatsanteile mit zunehmenden Zweitstimmen nur gering ist. Damit ist es wahrscheinlicher, dass ein Wahlergebnis in den Bereich eines Rücksprungs fällt. Für eine Vorhersage unter normalen Bedingungen ist die Reichweite aber immer noch viel zu gering; das führt nur dazu, dass Nachwahlen häufiger vorhersagbar sind, obwohl die Rücksprünge mit Ausgleich häufiger sind als ohne. @Wilko Zicht: "Vorhersehbar ist das aber nicht, während im geltenden Wahlrecht eine negative Wirkung von Zweitstimmen für Überhang-Listen wahrscheinlicher ist als eine negative [gemeint ist 'positive'?] Wirkung." Gerade das stimmt aber nicht. Nach Mandatsanteilen ist die Wirkung einer Zweitstimme auch für überhängende Listen in der Regel positiv; negativ wird sie nur dann, wenn man die Wähler irgendwie sortiert und die letzten davon gesondert betrachtet. Das ist aber nur bei Nach- und Wiederholungswahlen realistisch. Der normale Wähler ist zwar auch nur am Grenzverhalten der Verteilung interessiert, aber er kann unmöglich abschätzen, ob sich das Wahlergebnis im Bereich eines Rücksprungs befindet. Siehe Beispiel für Baden-Württemberg 2009. Anders schaut es nur aus, wenn man absolute Sitzzahlen betrachtet, aber an denen ändert der Ausgleich eben nichts (für die am stärksten überhängende Partei jedenfalls). Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zitieren das tatsächlich bloß; der angesprochene "Idealfall" entspricht aber jedenfalls nicht der Realität: "Ein Nachteil einer Lösung über Ausgleichsmandate liegt nach Meinung mancher Experten darin, dass diese gar keine Lösung des eigentlich Problems darstellten, weil sie „an dem Phänomen des negativen Stimmgewichts nichts ändern“ (Meyer 2009). Dieser Einwand kann insofern als teilweise berechtigt erscheinen, als eine Partei tatsächlich weiterhin durch weniger Stimmen eine höhere (absolute) Sitzzahl erhalten könnte. Jedoch würden alle anderen Parteien dafür mit Ausgleichsmandaten entschädigt. Im Idealfall wäre daher das (relative) parlamentarische Gewicht einer nach Wählerstimmen geschwächten Partei tatsächlich kleiner, oder evtl. noch gleich groß, nie aber größer als ohne den Stimmenverlust." [Hervorhebung und Grammatikfehler im Original] "Das negative Stimmgewicht im engeren Sinn (ohne Sitzveränderungen bei den anderen Parteien)" Das ist jetzt aber eine ziemlich seltsame Auffassung von negativem Stimmengewicht. Dass dabei nur Stimmenveränderungen bei der betrachteten Partei maßgeblich sein sollen, ist ja noch eine sinnvolle Vereinfachung (obwohl die Einschränkung für den konkreten Wähler eine eher abwegige Alternative ist), aber wieso sollte eine Stimme nur dann als negativ gelten, wenn sie keine Nebenwirkungen auf andere Parteien hat? Bei fixierter Sitzzahl wär dann negatives Stimmengewicht unmöglich, und man könnte auch Sitzverteilungsverfahren konstruieren, bei denen jede Stimme für eine Partei explizit negativ wirkt und die dennoch kein negatives Stimmengewicht hätten. "Wie du richtig schreibst, geht es nur um eine schrittweise Erhöhung, bis jede Partei bei direktmandatsbedingter Zuteilung mindestens so viele Sitze wie nach herkömmlicher Rechnung erhält." Wobei das eine völlig willkürliche Festlegung ist. Zwischen der reinen internen Kompensation (oder gegebenenfalls der Beseitigung von externem Überhang) und dem vollen Ausgleich für alle einzelnen Landeslisten könnte man jede beliebige Zwischenstufe mit der selben grundsätzlichen Methode festlegen. Sinnvoller wär es insbesondere, die maximale Verzerrung für eine einzelne Landesliste zu beschränken. |

Bernhard Nowak
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| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Januar 2011 - 22:30 Uhr: | |
Ich habe zu dem News-Text auch nochmal eine Frage. Es heißt dort, die Rückkehr zur 1953-ger Regelung würde das Problem des "negativen Stimmgewichtes" verringern, da Überhangmandate nur noch durch Listenmandate des jeweiligen Bundeslandes ausgeglichen werden können. Ich verstehe nun nicht, warum dieses Problem des "negativen Stimmgewichtes" nicht mehr auftreten soll. Denn die Wahrscheinlichkeit eines "negativen Stimmgewichtes" wird dadurch, dass nicht mehr auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Bundesländern zum "Ausgleich" von Überhangmandaten zurückgegriffen werden kann, zwar erhöht, dies ist richtig. Aber ausgeschlossen werden kann die Möglichkeit des "negativen Stimmgewichtes" doch nicht. Im Falle Dresden 2005 war das Mandat des CDU-Parlamentariers durch gutes Abschneiden der FDP bei der Auswertung der Zweitstimme zum Überhangmandat geworden. Hätte die CDU auch bei der Zweitstimme besser abgeschnitten, wäre das Mandat in Dresden vermutlich ein "reguläres" Mandat geworden, bei der "Unterverteilung" wäre dann ein Listenmandat der CDU im Saarland gestrichen worden. Dazu kam es aufgrund des guten Zweitstimmen-Abschneidens der FDP nicht - wie bei den Wahlempfehlungen vor der Nachwahl auch beabsichtigt. Nehmen wir aber folgendes an: in einem Bundesland - nehmen wir ruhig Sachsen - hat eine Partei - sagen wir die CDU - fast alle Mandate direkt gewonnen und hätte nur ein weiteres zusätzliches "Listen"-Mandat in Sachsen. Gewinnt die Partei nun bei der Nachwahl das Direktmandat, kann sie dieses in jedem Fall behalten. Stimmt der "Zweitstimmenanteil" im Wahlkreis, ist das Mandat auch kein Überhangmandat. Also würde das Listenmandat gestrichen, die Partei würde im Bundesland nur noch durch Direktmandate vertreten. Hätte die FDP - nennen wir sie PArtei C - aber genug Zweitstimmen, könnte Partei A das Direkmandat als Überhangmandat einstreichen und könnte das Listenmandat behalten. Das Problem des "negativen Stimmgewichtes" würde sich doch erneut stellen. Es würde sicherlich nicht so häufig auftreten wie beim gegenwärtigen Wahlsystem mit der Möglichkeit der Verrechnung von Direkt- und Listenmandaten über die jeweilgen Landeslisten hinaus. Gelöst wäre aber das Problem des "negativen Stimmgewichtes" m.E. doch nicht. Oder sehe ich dies falsch? |

Bernhard Nowak
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| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Januar 2011 - 22:33 Uhr: | |
Tippfehler: Denn die Wahrscheinlichkeit eines "negativen Stimmgewichtes" wird dadurch, dass nicht mehr auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Bundesländern zum "Ausgleich" von Überhangmandaten zurückgegriffen werden kann, zwar nicht erhöht, dies ist richtig. Aber ausgeschlossen werden kann die Möglichkeit des "negativen Stimmgewichtes" doch nicht. Natürlich muss es "nicht erhöht" heißen.} |

Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Januar 2011 - 23:05 Uhr: | |
"die Rückkehr zur 1953-ger Regelung würde das Problem des "negativen Stimmgewichtes" verringern," Sie würde dieses Problem vollständig beseitigen, aber dafür neue schaffen. Negatives Stimmgewicht entsteht bisher dann, wenn zusätzliche Stimmen für eine Partei dieser KEINEN zusätzlichen Sitz in der Oberverteilung bringen, aber in der Unterverteilung eine überhängende Landesliste einen Sitz mehr bekommt auf Kosten einer nicht überhängenden Landesliste. Das kann bei der 53er-Regelung nicht passieren, weil es keine Unterverteilung gibt: niemals können zusätzliche Stimmen für eine Landesliste zu weniger Sitzen für eine andere Landesliste derselben Partei führen. "könnte Partei A das Direkmandat als Überhangmandat einstreichen und könnte das Listenmandat behalten." Eine Partei, die in einem Land überhängt, kann in diesem Land keine Listensitze haben. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Januar 2011 - 23:45 Uhr: | |
Stimmt. Es kann ja dann kein Listenmandat mehr geben, da das gewonnene Direktmandat in jedem Fall mit dem Listenmandat der Landesliste verrechnet worden wäre. Somit würde der Vorschlag wirklich das Problem des "negativen Stimmgewichtes" zwar beseitigen, das Problem der Überhangmandate aber nicht. |

Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2011 - 01:40 Uhr: | |
Um das im Mittel positive Stimmengewicht bei Überhang zu konkretisieren, hier Formeln für den einfachen Fall, dass insgesamt genau 1 Landesliste überhängt, unter der Annahme, dass auch Mandatsbruchteile vergeben werden können und keine Rundung nötig ist: Seien n die bisher berücksichtigten Stimmen insgesamt m die normalerweise zu vergebenden Mandate (in der Regel 598) d die Direktmandate der Überhangliste u die Stimmen der Überhangliste v die Stimmen der überhängenden Partei anderswo p die Stimmen der überhängenden Partei insgesamt, p = u + v q := 1 + d/m Mandate für die überhängende Partei: m * v / n + d Mandate insgesamt: m + d - m * u / n Mandatsanteil: (v / n + d / m) / (1 + d / m - u / n) Nun habe die Überhangliste 1 Stimme mehr. Dann gilt: Mandate für die überhängende Partei: m * v / (n+1) + d Mandate insgesamt: m + d - m * (u+1) / (n+1) Mandatsanteil: (v / (n+1) + d / m) / (1 + d / m - (u+1) / (n+1)) Die Differenzen sind damit: Mandate für die überhängende Partei: m * v * (1 / (n+1) - 1 / n) = -m * v / (n^2 + n) < 0 Mandatsanteil: (v / (n+1) + d/m) / (1 + d/m - (u+1) / (n+1)) - (v / n + d/m) / (1 + d/m - u / n) = (v / (n+1) + q - 1) / (q - (u+1) / (n+1)) - (v / n + q - 1) / (q - u / n) = ((v / (n+1) + q - 1) * (q - u / n) - (v / n + q - 1) * (q - (u+1) / (n+1))) * n * (n+1) / (q^2 * n * (n+1) + u * (u+1) - q * (n + u + 2 * n * u)) = (q * (n * (v + u + 1) - (n+1) * (v + u)) + u * (n - v + 1) - (u+1) * (n - v)) / (q^2 * n * (n+1) + u * (u+1) - q * (n + u + 2 * n * u)) = (q * (n - (v + u)) + u - (n - v)) / (q * (q * n * (n+1) - n * (2*u + 1) - u) + u * (u+1)) = (q - 1) * (n - p) / (q * n * (q * (n+1) - (2*u + 1)) + u * (u + 1 - q)) = d/m * (n - p) / ((1 + d/m) * n * (n - 2*u + (n+1) * d/m) + u * (u - d/m)) Da stets n > 2*u gilt, für u > 0 auch u > d/m, und das Resultat auch für u = 0 positiv ist, ist es immer positiv. Damit kann man nun den mittleren Wert der letzten Stimme bei den Überhanglisten der Bundestagswahl 2009 ausrechnen, wenn man vereinfachend annimmt, dass das jeweils die einzige überhängende Liste ist. Man beachte, dass Hessen und Bremen auch ohne tatsächlich aufgetretene Überhangmandate überhängen. Alle Werte in milliardstel Mandatsanteilen: CDU: SH 0,261 MV 0,174 SN 0,459 HE 0,437 TH 0,203 RP 0,376 BW 1,044 SL 0,116 CSU: BY 1,698 SPD: HB 0,062 Der dominante Faktor für den Wert der Stimme scheint die Zahl der Direktmandate zu sein. Zum Vergleich der Fall ohne irgendeinen Überhang: Differenz in absoluten Mandaten: m * ((p+1) / (n+1) - p / n) = m * ((p+1) * n - p * (n+1)) / (n^2 + n) = m * (n - p) / (n^2 + n) > 0 Differenz in Mandatsanteilen: (p+1) / (n+1) - p / n = ((p+1) * n - p * (n+1)) / (n^2 + n) = (n - p) / (n^2 + n) > 0 Ohne Überhang hätten sich damit 2009 folgende Werte für die jeweils letzte Stimme ergeben: CDU 17,413 SPD 18,519 FDP 20,730 Lnk 21,429 Grn 21,737 CSU 22,828 Der Durchschnittswert aller berücksichtigten Stimmen ist 24,531 milliardstel Mandatsanteile. Je mehr Stimmen eine Partei schon hat, desto nutzloser werden zusätzliche Stimmen, weil weniger Gegner existieren, denen man was wegnehmen kann. Eine zusätzliche Stimme für eine Partei, die schon 100% hat, ist völlig wertlos. Praktisch ist das allerdings kaum als Motivation geeignet, eine kleine Partei zu wählen, weil man damit im Gegenzug der womöglich präferierten größeren Partei was wegnimmt; insbesondere ist die Stimme für die CSU auch deshalb so wertvoll, weil damit die CDU geschwächt wird. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Januar 2011 - 17:33 Uhr: | |
"Somit würde der Vorschlag wirklich das Problem des "negativen Stimmgewichtes" zwar beseitigen, das Problem der Überhangmandate aber nicht." Richtig, und taktisches Wählen bei zu erwartendem Überhang würde sogar noch etwas sinnvoller sein als bisher. Neu dazu kommen das Problem mit erheblich unterschiedlichen Stimmgewichten und die erhöhte Bias-Gefahr. |

Taugenichts
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 24. Januar 2011 - 15:05 Uhr: | |
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) befasst sich schwerpunktmäßig mit dem deutschen Wahlrecht und der Debatte über eine Reform: http://www.bpb.de/files/8R9IXV.pdf |

Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. März 2011 - 14:07 Uhr: | |
Wie aus Berlin zu hören ist, hat wohl die FDP in der Zwischenzeit einem Modell mit getrennten Länder-Wahlgebieten eine Absage erteilt. Nicht zuletzt darum gehen nun die Regierungsfraktionen ohne eigenen Entwurf in die morgige Debatte. |

Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. März 2011 - 18:14 Uhr: | |
Ich hatte mich auch schon gewundert, dass es immer noch keinen Entwurf von Koalitionsseite gibt. Da ist Uneinigkeit die einzig plausible Erklärung. Im Grunde war ja klar, dass die FDP an getrennten Wahlgebieten kein Interesse haben kann. Aber angesichts des sonstigen Verhaltens der FDP seit der Bundestagswahl war ein Einknicken nicht auszuschließen. Ohne getrennte Wahlgebiete sind ausgleichslose interne Überhangmandate nicht zu "retten" oder zu externen zu machen. Bleiben als Möglichkeiten: 1. interne Kompensation a) mit Streichung externen Überhangs (Grünen-Entwurf) b) mit Belassung externen Überhangs 2. Ausgleichsmandate. Möglichkeit 1a wird die Union verhindern. |

Marc K.
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. März 2011 - 12:53 Uhr: | |
@Thomas Frings, bitte erläutern Sie die Unterschiede zwischen Modell 1 a und b? Handelt es sich hierbei um den Vorschlag der getrennten Wahlgebiete? Aus meiner Sicht wäre die Streichung des internen Überhangs (Grünen-Entwurf von 2009), also letztlich die bundesweite Verrechnung von Direktmandaten mit Listenmandaten (was jenseits der CSU auch zu einem Verschwinden von Überhangmandaten führen dürfte), die einfachste Lösung für das Problem. Einwände ergeben sich hiergegen nur mit Blick auf den parteiinternen regionalen Proporz. Aufgrund des Abzugs von Überhangmandaten der CDU in Baden-Württemberg und anderswo würde die Zahl der zu verteilenden Listenmandate für die übrigen Bundesländer entsprechend reduziert, womit etwa NRW oder Brandenburg entsprechend weniger Mandate erhalten. Jedoch sollte man diesen Effekt auch nicht überschätzen. Der Vorteil dieses Modells liegt auch gerade darin, dass es eine größere Aufblähung des Bundestages verhindert, was folge einer Ausgleichsmandateregelung wäre. Sollte man das anders sehen so bliebe allerdings wohl nichts anderes übrig als die Ausgleichsmandateregelung zu wählen, denn für getrennte Wahlgebiete oder eine grundlegende Änderung des Wahlrechts gibt es keine parlamentarischen Mehrheiten.... (Beitrag nachträglich am 17., März. 2011 von Marc editiert) |

Thomas Frings
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. März 2011 - 18:35 Uhr: | |
"was ist denn unter dem Modell 1b zu verstehen?" Dass externe Überhanghangmandate nicht gestrichen werden, wie sie 2009 - erstmals überhaupt - bei der CSU auftraten. Damit könnte die CSU sicher leben, die CDU aber nicht. Die CDU bekam genausoviele Direktmandate wie ihr nach Bundesproporz Sitze zustanden, sie hätte also bei interner Kompensation keinen Listensitz bekommen. So hätte die CDU u.a. in NRW nur 37 statt 45 Sitze gehabt, in Niedersachsen 16 statt 21, in Brandenburg nur einen statt 5 Sitze und in Bremen gar keinen. Zumindest die drei erstgenannten CDU-Landesverbände müssten auch in Zukunft sicher damit rechnen, erheblich für Überhangmandate der CDU anderswo zu "bezahlen". Da die CDU garantiert dagegen sein wird, dürfte interne Kompensation ohne Streichung externer Überhangmandate auch als Möglichkeit praktisch ausscheiden. Es wird, wie ich schon unmittelbar nach der Bunderstagswahl hier gemutmaßt habe, wohl auf Ausgleichsmandate hinauslaufen. Das ist der Weg des geringsten Widerstandes. Die SPD ist auch dafür. |
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